Abschlepphaken Pflicht!

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SexyCrazy

Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von SexyCrazy »

War gerade beim Tüver um meine Heckschürze eintragen zu lassen...
Er sagte, er kann sie mir nicht eintragen, weil dadurch der Abschlepphaken verdeckt ist und dann erzählter er mir noch was von Anhängerlast!!

Hat der Recht damit?
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SexyCrazy

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von SexyCrazy »

Oh..sorry!
Aber trotzdem gibt es in dem Thread keinen eindeutige Antwort!
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tüdelüt

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von tüdelüt »

Hi!

Hast du hier schon mal geguckt?

http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php

Gruß
Stefan
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SexyCrazy

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von SexyCrazy »

Ja habe ich schon...aber leider nix passendes gefunden!!
RydeOrDie
Senior
Beiträge: 3106
Registriert: Fr 30. Mai 2003, 20:21

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von RydeOrDie »

hab mal gelesen dass sich jemand die anhänge last ausgetragen hat
und dass würde dann ja gehn

ist das nicht so dass du nur jemand abschleppen darfst wenn dein leer gewicht höher ist als des gezogenen

z.B mit Corsa kann ich kein VW Phaeton oder BMW X5 abschleppen
oder lieg ich da falsch??
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SexyCrazy

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von SexyCrazy »

Was kostet es denn, etwas austragen zu lassen?
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bastie444

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von bastie444 »

Also Abschlepphaken austragen geht. Ich hab ja auch demnächst ( vielleicht ) mein Riegerheck. Hab da mal mit dem TÜV gesprochen und die meinten:
Der Abschlepphaken musse frei zugänglich oder ohne große mühr erreichbar sein. Beim Riegerheck musse der Haken zugänglich sein ( oder zumindest die Rießen Schraube muß dran sein, die beim Rieger mitgeliefert wird ) weil es im Gutachtensteht drinsteht, und er sich ja auch nach was richten müsse. Er machte mir aber den Vorschlag, meine Anhängelast auszutragen. Was heißt; ich darf nie wieder einen Anhänger anhängen :wink: geschweige denn jemand abschleppen.
Also einfach mal bei deinem TÜV fragen was er zu meint. Ansonsten hab ich dir da noch nen auszug aus der STZVO:

Hier gilt STVZO §43 Abs. (2):
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

D.h. also bei nem Tigi mußt du nur vorne einen Abschlepphakenn haben.... hinten kannst du den getrost entfernen !!!
So versteh ich des jetzt halt mal...... 8)
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SchranzMaschine

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von SchranzMaschine »

Hi,

Also soweit "ICH" weiß ist so ein Hacken keine Pflicht...weil wir bei mir auf der arbeit schön öfters ne Hänger Kupplung montiert haben...und bei nem Mercedes musste ich die schon mal abflexen!!! Dann kam der Tüv und hat dazu nix gesagt !!! Aber bin mir nicht ganz sicher :-)
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SexyCrazy

Re: Abschlepphaken Pflicht!

Beitrag von SexyCrazy »

Damit kann ich nichts anfangen...weiss denn keiner hier etwas 100%iges oder kann ich mich jetzt aus dem Auszug aus der STVZO verlassen?
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