habe mir ne heckansatz von rieger geholt und da steht in denn papieren das ich noch so ein ding (40mm gewindehülse) einbauen(schweizen) muss damit ich autos abschleppen kann ... muss das wirklich sein ?
habe mir ne heckansatz von rieger geholt und da steht in denn papieren das ich noch so ein ding (40mm gewindehülse) einbauen(schweizen) muss damit ich autos abschleppen kann ... muss das wirklich sein ?
Ich würd das ma mit dem TÜV abklären, denn in der StVO steht es auch anders.
Man muss abgeschleppt werden können, aber muss nicht abschleppen müssen. Heißt, man braucht hinten keine Vorrichtung! Is halt jetzt die Frage, wie das im Zusammenhang mit der ABE zu sehen ist. Da kann dir aber nur der TÜVer weiterhelfen und am besten wäre noch, wenn de was schriftlich hast!
Is halt so en Ding - einerseits so, andererseits so!
Nein musst du nicht hatte ich auch nie...Es gibt auch nirgends eine vorschrift dafür.
Weil dir keiner vorschreiben kann jemanden abzuschleppen und somit muss das nicht frei sein..hab alle geklärt gehabt vorab.
Da kann ich mit....
habe ja damals den Riegeransatz eintragen lassen weil ich das Loch gecleant habe und die Hülse nicht angeschweißt habe.
Das war ne große Diskussion
Weil die Aussage von Neumi stimmt,
Aber da meinte er wenn du im Graben liegst und der Wagen nur von hinten abgeschleppt werden kann geht das nicht.Weil dir keiner vorschreiben kann jemanden abzuschleppen und somit muss das nicht frei sein..hab alle geklärt gehabt vorab.
Daraufhin meinte ich, guter Herr, wenn der Wagen im Graben liegt reiß ich die Schürze ab und dann komm ich an den originalen Abschlepphaken.
Hat er danach Kommentarlos eingetragen, nur cleanen und dann mit der ABE fahren würde ich nicht.
Klär das mit einem TÜV Prüfer ab und jut.
MFG Bernd
Sorry, aber das ist so nicht richtig!
Laut StVZO (§43) muss eine Möglichkeit zum abschleppen hinten am Fahrzeug vorhanden sein wenn in der Betriebserlaubnis eine Anhängelast erlaubt ist.
§43 StVZO
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
Beim Corsa wird warscheinlich eine Anhängelast von 950kg (gebremst) bzw. 450 kg (ungebremst) eingetragen sein. Also ist ein Abschlepphaken (bzw. die Öse) hinten vorgeschrieben...
Dabei ist es total egal ob das Fahrzeug eine Anhängerkupplung besitzt. Was zählt ist die eingetragene Anhängelast...
wollt ich auch schon sagen... dann müsste man nämlich die last austragen lassen.
weiterhin: das argument mit der schürze abreißen ist doch auch nicht wirklich gut. je nachdem wie sehr der wagen demoliert ist kommste gar nicht an alle schräubchen. abreißen allein ist doch keine argumentation wenn er im graben liegt.
und was ist es für ein argument wenn der wagen im graben liegt
wenn der im graben liegt dann mach ich ne schlaufe durch beide türen oder sonst was
wenn mein corsa im graben liegt ist bestimmt der abschlepphacken das letzte worüber ich mir gedanken mache
und zeig mir 1 abschlepper der deinen wagen am hinteren abschlepphaken irgendwo hinzieht
ich bin beim adac und hab freie schlepper wahl,also was solls
Das war damals nur als Beispiel vom Tüv Prüfer gesagt worden. Mir war es latte, er hat es mir damals so eingetragen und gut. Der Originale Abschlepphaken war ja noch vorhanden.
Mit hinziehen war es auch nicht gemeint, nur rausziehen falls man an den Vorderen Abschlepphaken nicht drankommt.
Aber Fakt ist, in der ABE steht drin das man die Öse anschweißen muß, machst du es nicht erlischt die ABE.
MFG Bernd
ja gegen die abe sagt ja keiner was,mein beitrag war eher gegen diese typischen unfachgerechten hirnfürze der prüfer