Hey hab mal ne frage.

Und zwar fahren ja viele hier ein gewindefahrwerk, im gutachten bei vielen steht zb "

tüv geprüfter bereich 30-60mm
dh beim tüver wird ja net mehr als 60mm eingetragen.. was ja sogesehn kein problem is weil mans ja danach noch bissl runter drehen kann, allerdings braucht man doch zum eintragen nen achsenvermessung nachweis oder?!

würde ja heißen das wenn man es bei 60mm eintragen lässt und schon ne vermessung gemacht hat, man danach grad nochma vermessen lassen kann nachdem man nochma bissl runter is?


oder wie habt ihr das gemacht?
weil einige sind doch sicher etwas tiefer als erlaubt :P


gruß