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Thema: Mattig BB diverse Fragen

  1. #1
    sensation-white
    Gast

    Mattig BB diverse Fragen

    Hi,

    bei mir kam heute endlich der bb von Mattig an.


    habe dazu ein paar fragen.


    Zur Montage:
    Auf dem TÜV-Gutachten steht unter Punkt 2:
    2. Motorhaube öffnen und die Motorhaube um ca. der Materialstärke des Teils (3 bis 5mm) weiter nach vorne stellen. Der Spalt zwischen Motorhaube und Windschutzscheibe bzw. oberen Windleitblech wird also größer.

    Wie bzw wo mache ich das?

    5. [...] An Innenleben der Motorhaube werden diese Befestigungslöcher dann angezeichnet und mit einem 2,5 oder 3mm Bohrer aufgebohrt.

    Es sind 3,9x9,5 Blechschrauben. Bohre ich da lieber 2,5 oder 3mm auf?
    Und ist die Stelle egal? Weil auf den Blenden ist nichts vorgemerkt.
    Bzw relativ egal - rechts und links außen und in der Mitte eine Schraube.

    Dann habe ich hier im Forum gelesen, es gibt dafür eine ABE?
    Weil auf dem Gutachten steht ausdrücklich, es muss nach §21, also Einzelabnahme, eingetragen werden?!
    Wie weit muss ich schleifen, dass ich das eingetragen bekomme, falls es keine ABE gibt, wovon ich ausgehe?!

  2. #2

  3. #3
    Sorry aber wieso bist du nicht in der Lage dich erstmal zu informieren und dann Sachen zu kaufen????

    Hast du Geld zuviel???


    Es gibt keine ABE, soweit mein TÜV-Prüfer es mir mitteilte, nur die Einzelabnahme, die ist aber ohne Probleme, wenn dein BB nur sehr wenig bis nichts vom Lichtkegel bedeckt.


    ABER ERST INFORMIEREN DANN KAUFEN, könnt echtbei solchen Fragen

  4. #4
    sensation-white
    Gast
    Habe eben mal ein Papier auf die stele gelegt, auf der, der bb aufliegt.
    Vom Abblendlicht werden nur 1-2mm durchleutet.
    Dafür vom Fernlicht fast die Hälfte.
    Muss das Fernlicht auch frei bleiben?

  5. #5
    Senior
    Registriert seit
    18.01.05
    Beiträge
    3.131
    ja benutz die suche da stehen soooo viele drin, wo genau das gefragt wird!

  6. #6
    Senior
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.433
    es darf gar nix verdeckt werden deshalb bekommt man den ungekürzt normal gar nicht eingetragen... aber steht wie schon gesagt steht alles in der suche

  7. #7
    ich war mal beim TÜV wegen meiner Haube und der meinte "wenn das Fernlicht abgedeckt ist spielt das keine Rolle, nur Abblendlicht darf nix abgedeckt sein".
    Eintragung kein Problem (allerdings nach 19.3)
    Und die Haube deckt das Fernlicht gut ab.

    Ich weiß die Gesetze jetzt nicht... das war nur die Aussage eines TÜV Prüfers (der ich persönlich nicht sehr vertrauen würde)

  8. #8
    Nach wie vor gilt, dass Leuchtmittel nicht verdeckt sein dürfen, da diese Sicherheitsrelevante Bauteile sind. Selbst wenn der Prüfer den BB einträgt, ist das kein Freifahrschein. Wird man von der Ploizei kontrolliert und diese stellen fest, dass da doch etwas nicht stimmen kann, ist die Butter braun.
    Auf der sicheren Seite ist man, wenn man Zusatzfernlichter verbaut.

    Wenn man für sowas ne ABE vorlegt(die es zwar nicht gibt, aber alles ist ja heutzutage möglich), dann lachen die euch aus.

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