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Thema: Frage zum Autoverkauf

  1. #1

    Frage zum Autoverkauf

    HI!

    hab mal schnell ne Frage, hoffentlich bekomm ich ne eindeutige Antwort:

    Was muss ich beim Autoverkauf dem Käufer alles mitgeben?

    Schlüssel, Fahrzeugbrief ist klar.
    Wie ist das mim FZSchein, wenn das KFZ Abgemeldet ist?
    Was ist mit dem letzten TüV und AU Bescheinigungen?

    grüße Alex

  2. #2
    Zitat Zitat von Onkel Hotte Beitrag anzeigen
    HI!

    hab mal schnell ne Frage, hoffentlich bekomm ich ne eindeutige Antwort:

    Was muss ich beim Autoverkauf dem Käufer alles mitgeben?

    Schlüssel, Fahrzeugbrief ist klar.
    Wie ist das mim FZSchein, wenn das KFZ Abgemeldet ist?
    Was ist mit dem letzten TüV und AU Bescheinigungen?

    grüße Alex


    also

    -brief
    -schein
    -letzte HU
    -letzte AU
    -abmeldebescheinigung (erleichtert das anmelden, KFZ welches mehr als 18monate abgemeldet war benötigt neue HU/AU)
    -alle schlüssel




    MFG andy

  3. #3
    das ist es ja, bei tüv und au bin ich mir nämlich nicht sicher...

    weil ich hatte keine au bescheinigung bei meinem tigga dabei, und konnte den auch ohne probleme anmelden.

  4. #4
    du hast gefragt was MUSS man mitgeben ... ich hab geschrieben was du mitgeben MUSST wo liegt des problem


    hast halt damals glück gehabt und sie wollte keiner sehn ...


    MFG andy

  5. #5
    misterjack
    Gast
    wenn man keine HU/AU Bescheinigung mitgibt, muss der Käufer beides neu machen!

  6. #6
    erst lesen dann posten ... hab geschrieben mit geben der abmeldebescheinigung erleichtert das verfahren ... net das es pflicht ist




    MFG andy

  7. #7
    Senior
    Registriert seit
    19.05.06
    Beiträge
    2.558
    jup..

    TÜV & AU MÜSSEN MIT

    da der käufer sonst problem mim anmelden hatt

  8. #8
    misterjack
    Gast
    @WDCdafbe

    Fahrzeuge die ab 01.10.2005 abgemeldet
    wurden, erhalten keine Abmeldebescheinigungen
    mehr. Anstelle der Abmeldebescheinigung gibt
    es den entwerteten Fahrzeugchein mit Stillegungs-
    vermerk zurück.

    Hab meinen vorherigen Post unglücklich formuliert

  9. #9
    Zitat Zitat von misterjack Beitrag anzeigen
    @WDCdafbe

    Fahrzeuge die ab 01.10.2005 abgemeldet
    wurden, erhalten keine Abmeldebescheinigungen
    mehr. Anstelle der Abmeldebescheinigung gibt
    es den entwerteten Fahrzeugchein mit Stillegungs-
    vermerk zurück.

    Hab meinen vorherigen Post unglücklich formuliert
    hab gemerkt ... ganz schnell editiert ... habs trotzdem gelesen

    selbst der kassenbon der abmeldung erleichtert den ablauf
    (sofern wie bei mir die abmeldung explizit drauf vermerkt war)
    man muss immer daran denken man geht auf ein AMT um des zu erledigen



    MFG andy

  10. #10
    Jo, Abmeldebescheinigungen gibts nicht mehr, man bekommt den entwerteten Schein zurück. Diesen Kfz.-Schein braucht man auch 100 pro wieder zur Anmeldung, nur mit Brief machen die nen Riesenaufstand und wollen ne eidenstattliche Versicherung. Ging mir letzten Herbst bei der Anmeldung meines Winter-Corsas auch so. Ich hatte doch tatsächlich den Kfz.-Schein verlegt Als ich dann auf der Zulassung war, es fehlten nur noch die Plaketten, fiel der Tussi auf daß der Schein fehlte und das Drama begann. Wollten die doch tatsächlich daß ich vom Vorbesitzer die eidesstattliche Versicherung holen fahre. Konnte es aber mit ner erneuten Fahrt mit Kaufvertrag (daß die Karre nun mir war) anders regeln und ich durfte den Wisch dann selbst ausfüllen und es ging i.O.

    Also gut drauf aufpassen!

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