Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 38

Thema: TÜV Probleme mit Angel Eyes

  1. #21
    Mike2004
    Gast
    mein gott wo is das problem da haste haltn n schlechten prüfer erwischt der mal scheiss laune hatte, geh doch einfach zum anderen!
    wenn bei mir der prüfer nix einträgt geh ich zum nächsten und dann wieder zum nächsten es gibt doch zich von den blauen typen! manche leute machens sich echt schwer hier

  2. #22
    Corsaconni
    Gast
    bei den angel-eyes von tw fürn b-corsa sind gar keine standlichtbirnchen vorhanden... nur die ringe!

  3. #23
    Senior VIP (Spender)
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
    Beiträge
    5.651
    @mike

    was regst du dich denn so auf? :wink:
    ich kann nicht immer nur zu nem anderen prüfer rennen, nur weil ich vielleicht das glück hab, dass der von der regelung x oder y grad nix weiß, oder mal gute Laune hat... Was das bringen kann, hab ich (und wahrscheinlich auch schon einige andere) auch schon selber erfahren müssen...
    Nachher haste dein Auto nicht "wasserdicht"!...und dann?

    Also allgemein bringt's nicht immer was einfach alle Tüv-Stellen durchzuprobieren... Das empfehl ich zumindest keinem mehr heutzutage...so wie die Grünen immer drauf sind... :wink:
    Wenn die Dekra (oder halt im Westen der Tüff) 100% sagt: Dein Auto ist so zulässig und am besten noch ein Polizist mit Ahnung daneben steht...Dann wär ich erst zu Frieden! So ist wie wir sehen zumindest rechtlich gesehen an fast allem was auszusetzen...

    Daher finde ich es nicht unwichtig sich damit auch hier in ner Disskusion auseinanderzusetzen! :wink:

    edit: @corsaconni
    na da sieh mal einer an...wie gesagt beim golf auch nicht...
    kann die aussage teilweise echt nicht nachvollziehen... Kennt da zufällig einer die Vorschriften, wie hell Standlicht sein muss?

    mfg

  4. #24
    Mike2004
    Gast
    ohh man, wir reden hier aber net von sachen die "schwer einzutragen sind"
    wir reden hier von Scheinwerfer die ein E-Prüfzeichen haben und somit eintragungsfrei sind!
    und wenn der tüver das net weiss, sorry dann drück ich dem nen spruch und geh zum nächsten, wei DAS SOLLTE JEDER Prüfer wissen!

  5. #25
    Anbauteile mit e Zeichen sind eintragungsfrei,

    da sie durch das e Zeichen genauestens für den Straßenverkehr getestet werden, kein TÜVler braucht Teile mit diesem Zeichen noch mal unter die Lupe zu nehmen, er nimmt diese Nummer die auch noch drauf steht, gibt
    sie im Computer ein und sieht entweder deine Scheinwerfer - dann ist alles gut, oder dass diese Nummer evtl nicht bekannt ist und diese Nummer gefälscht ist dann kann er meckern.

    Des Weiteren müssen Teile mit e Zeichen auch an dafür vorgesehem Platz verbaut werden, so darfst du nicht einfach einen Nebelscheinwerfer mit e Zeichen als Rückfahrscheinwerfer verbauen, über den Platz informiert aber genau diese Nummer an die Polizisten und TÜV Prüfer
    Zugang haben müssen.

    Ich denke auch nicht, dass mehrere Leute das machen werden.
    Unkompetente Leute wird es überall geben in jedem Beruf nicht nur beim TÜV.
    Dies wird aber sicherlich nicht so häufig vorkommen, dass hier bald jeder 10te Ärger wegen seiner Angel Eyes bekommt.

    Wenn jemand Ärger mit den Grünen bekommt, einfach Einspruch einlegen, die Grünen müssen ein Buch mitführen, wo sie die Nummern der
    Scheinwerfer auf echtheit überprüfen können.

    Gut dass wir drüber gesprochen haben .

    Falls der Tigra echt mehr als 40cm Abstand hat, macht euch
    Begrenzungsleuchten / Seitenmarkierungsleuchten rein, schon seit ihr wieder meckernde Idioten los

    Hier noch das mit den 40cm (trifft das beim Tigra überhaupt zu ?)
    StVZO § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

  6. #26
    Zitat Zitat von Tigrajunkie2000

    ... müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen ...
    AHA, da haben wir es doch. Das normale Standlicht (die Ringe haben schonma keine 400mm. Das "zusätzlich" reingemachte Standlicht ist also ein zusätzliches, was nach §51 NUR im Scheinwerfer sein mus und nicht unter die Regelung dieser 400mm fällt.

    Mal wieder ein Fall von falscher Auslegung des Prüfers!!! :-p

  7. #27
    The Rock
    Gast
    Zitat Zitat von little_tigi
    Also erstma kann ich nur wiederholen, wass ich schon in nem andren Thread geschrieben hab. Die Ringe allein sind am Tage nicht erkennbar - deshalb muss die zusätzliche Birne da rein. Aber gut, das hat mir ja keiner geglaubt! :wink:

    Als zweites, wenn die Scheinwerfer von TuningWorld sind, dann muss man dort nur anrufen, die haben nen Gutachten. Das schiekn die dann an den TÜV und gut is. Wenn de die von eBay hast, hast de wieder ma pech geahbt, die werden bestimmt nix haben!
    wann darf ich denn bei tagestandlicht anhaben?

  8. #28
    Jan294
    Gast
    Ich hab zwar kein Tigra, aber wieviel cm oder mm ist denn das Standlicht vom äußersten Punkt des Fahrzeugs entfernt? 401mm oder wie? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das mehr als 40cm sein sollen!

  9. #29
    Crazymike
    Gast
    bei mir waren es 46-47 cm bis zu den Radläufen

  10. #30
    Jan294
    Gast
    Bitte? Also der Corsa-B ist, inkl Außenspiegel, 1,6m breit. Wird der Tigra wohl nich viel breiter sein. Da zieh ich dann mal 2x40cm ab, bleiben 80cm übrig. Mit anderen Worten: die Standlichter bei den Angel Eyes vom Tigra liegen weniger als 80cm auseinander? Sind die am innersten Punkt im Scheinwerfer oder wie? Dann würd ich mich aber schon fragen, wie die ihr e-Zeichen bekommen haben sollen!

    *EDIT*
    In dem Gesetzestext da oben steht ja aber auch, daß die 40cm ab der äußersten Lichtaustrittsfläche gelten! Kann mir das immer noch nicht so wirklich vorstellen, daß das nich passen soll.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •