Das ist schon krass vor allem ich hab ja auch beides und ich machs ja net raus nur weil die das Gesetz ändern das kann ich ja net wissen lol
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!;-)

Und an alle, die es ordnungsgemäß (also d.h. mit passenden dB-Werten) eingetragen haben und eben nur das "in Verb. mit" fehlt und von der Rennleitung angemacht werden...: Geht vor Gericht wenn ihr ne (Verkehrs)Rechtsschutz habt...
Es lohnt sich...schon mal alleine, wegen der 3 Punkte, die in so einem Fall nicht gerechtfertigt sind...

mfg