Zitat von
-Frank-
@Malkuth:
Abgesehen von der oben genannten Gewichtigung der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, handelt es sich bei mehreren nicht STVZO-konformen (ich schreibe bewußt nicht "nicht eingetragenen" - da eine Eintragung immer auch angezweifelt werden kann!) um eine sog.Tateinheit und wird nur einmal bestraft! Eine Eintragung ist bei dir ohne Gutachten sehr aufwändig: Zur Einzelabnahme wäre mindestens mal eine Stand- und Fahrgeräuschmessung notwendig... und letztere kann nicht gerade bei jeder Prüfstelle durchgeführt werden.