tag auch,
also da jetzt ja immer öfter das thema mit der scheinwerferhöhe von
50cm bodenfreiheit ins gespräch kommt und mich auch schon einige leute
angeschrieben haben, hoffe ich mal nicht das der thread hier geschlossen wird.
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die vorführung zur hu bzw abnahmen
jeglicher art, wg des angesprochenen problems, nur schwer möglich sind.
momentan fahre ich 15" mit 195/45 mit einem kw-V2 und wir haben das fahrwerk
damals dafür etwas runtergedreht und bei der abnahme (RW-TÜV)hatte man mir gesagt,
dass die makierung am scheinwerferglas ausschlaggebend für die messung ist.
oftmals wird aber von der scheinwerferunterkante geredet. so auch bei meinem letzten
abnahmeversuch.
was trifft den jetzt zu?
vielleicht könnten sich leute wie der frank oder Tuning World u.a. mal zu dem thema
äussern, damit man mal auf der sicheren seite ist, da man ja den aussagen der prüfer
nicht zwangsläufig glauben schenken darf.
das ist wohl für alle tigrafahrer ein nicht wegzudenkendes thema.
mein tigra steht leider momentan etwas abseits in der garage und ich komm da momentan
nicht hin. sonst hätt ich auch mal die abstände unterkante und markierung scheinwerfer
gemessen.