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Thema: scheinwerferhöhe - aktueller anlass

  1. #1
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.858

    scheinwerferhöhe - aktueller anlass

    tag auch,
    also da jetzt ja immer öfter das thema mit der scheinwerferhöhe von
    50cm bodenfreiheit ins gespräch kommt und mich auch schon einige leute
    angeschrieben haben, hoffe ich mal nicht das der thread hier geschlossen wird.

    aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die vorführung zur hu bzw abnahmen
    jeglicher art, wg des angesprochenen problems, nur schwer möglich sind.
    momentan fahre ich 15" mit 195/45 mit einem kw-V2 und wir haben das fahrwerk
    damals dafür etwas runtergedreht und bei der abnahme (RW-TÜV)hatte man mir gesagt,
    dass die makierung am scheinwerferglas ausschlaggebend für die messung ist.
    oftmals wird aber von der scheinwerferunterkante geredet. so auch bei meinem letzten
    abnahmeversuch.
    was trifft den jetzt zu?
    vielleicht könnten sich leute wie der frank oder Tuning World u.a. mal zu dem thema
    äussern, damit man mal auf der sicheren seite ist, da man ja den aussagen der prüfer
    nicht zwangsläufig glauben schenken darf.
    das ist wohl für alle tigrafahrer ein nicht wegzudenkendes thema.
    mein tigra steht leider momentan etwas abseits in der garage und ich komm da momentan
    nicht hin. sonst hätt ich auch mal die abstände unterkante und markierung scheinwerfer
    gemessen.

  2. #2
    Roadkillah
    Gast
    Definitiv die Lichtaustrittskante!

    Das ist für den TÜVer die Scheinwerferunterkante. Streng genommen wäre es jedoch Unterkante des Reflektors. Redest du jedoch dem TÜVer in sein Handwerk, wo er denn misst, kannst du genauso gleich wieder heim fahren. Fühlen sich dann schnell angegriffen!

    Gemessen wird also in 99% aller Fälle von der Unterkante des Scheinwerfers!

    (0,5% messen gar net nach und tragen es ein *räusper* ;-) und 0,5% messen gar net nach und sagen, du darfst gleich gehen, weil sie sich net die Mühe machen!)

    Grüße

    PS: Tricks zum Eintragen:

    Auf dumm stellen
    TÜVer in den ARSCH kriechen
    Am Besten Frauen vorfahren lassen (Weiter Ausschnitt usw)
    Hinten was gaaaaaaaaaaaaanz schweres rein, kurz vorm TÜV Luft aus Reifen lassen
    Vorne kurz vor dem TÜV AUFPUMPEN was nur geht

    Und dann beten und Daumen drücken!

    So hab ich es jedenfalls geschafft :-)

  3. #3
    Tigra 1,6 16V
    Gast
    ich machte mir auch meine gadanken bin aber zu dem schluss gekommen das diese regelung gar nicht sein kann denn:

    es gibt auch sportfahrwerke für autos die schon org drunter liegen ( 50 cm marke ) und wenn sie nun das fahrwerk drin haben noch weiter unter diese grenze fallen! beispiel der opel speester oder ein porsche! z.b H/R biete für Porsche bis zu 35 mm fahrwerke an! mit Gutachten und ich weiss das ganz sicher das die auch rechltich eingetragen weden und ich weiss das die auf alle fälle unter 50 cm liegen :x so und nun sagt mir bitte einer warum das hier möglich ist aber bei einem tgra oder sonst flachen normalen autos nicht gehen soll! :idea: :?:

    ist doch ein witz! :shock:

  4. #4
    hi!!

    also ich denke das dies ein leidiges thema ist!!
    ich habe mich dazu schon öfter geäussert und ich kann es nur immer wieder sagen!! egal was frank oder ralf dazu meinen!!
    in den papieren der kw einbauhinweise und in dem teilegutachten is nirgendswo ein eintrag zu finden der dir als käufer sagt das an dem kfz eine scheinwerferunterkante von min. 50cm sein muss!!
    das ist mal fakt!!
    fakt ist auch das man ein tüv geprüftes bauteil erworben hat das alle auflagen erfüllt!!
    man hat also als käufer in dem gutachten nur als auflage was die tiefe des fw angeht das der tüvgeprüfte verstellbereich des aufbaus ca35-70mm beträgt!!
    weiter hat man als auflage das,daß abstandsmass der federbeine unten zu gewindeauslauf mindestens 65mm und höchstens 105mm betragen muss!!
    wenn dies alles gegeben ist und mann alle vom tüv an dem fw geprüften auflagen erfüllt hat müsste ja alles io sein, oder!!
    ja pustekuchen!!
    also wie kann es denn bitteschön sein das der tüv ein fw prüft, auflagen erlässt und dann letztendlich für den freien handel zulässt und "tüvt"
    wenn man angeblich mit dem fw,das ja geprüft ist beim tiggi,mit den angegebenen geprüften verstellbereichen kein tüv bekommt weil die scheinwerferunterkante mit den eingestellten werten nicht mehr gegeben ist!!
    ist doch ein gegenspruch in sich!!

    haben die herren vom tüv sich da wohl ein hintertürchen offen gelassen??
    das sie befugt ein auto auch mit den erfüllten auflagen nicht tüven zu können??
    ich zitiere jetzt noch mal den punkt 6. in dem teilegutachten von kw:

    6. zusammenfassung

    die oben genannte umrüstung erfüllt die geltenden bestimmungen der StVZO. gegen die erteilung einer betriebserlaubnis nach §19(3) bzw. §21 StVZO bestehen keine technischen bedenken!!
    is doch finde ich ne klare aussage oder!!

    mfg jens

  5. #5
    Anonymous
    Gast
    So steht es in der StVZO und da gibbet es nix dran zurütteln.Bei uns setzen die lieben Herren von TÜV,Dekra etc und auch die Grünen das sehr konsequent durch.Messen tun die immer an der Scheinwerferunterkante.


    §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

  6. #6
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.858
    also hier sollten keine erfahrungen oder spekulationen gepostet werden,
    sonst wirds bald wieder OT.
    andere fahrzeuge tun auch nichts zur sache. hier gehts um den tigra,
    sowie auch einzelne meinungen nach dem motto "...das gefällt mir nicht..."
    oder "...das verstehe ich nicht..." oder "...das kann doch nicht sein..." sind
    hier für den popo. da kann sich keiner was für kaufen!!
    solang es vorschriften gibt, kann man sich da nicht drüber hinwegsetzen.
    ich bitte um beachtung!

  7. #7
    Tuning World
    Gast
    Zitat Zitat von Tigra 1,6 16V
    ich machte mir auch meine gadanken bin aber zu dem schluss gekommen das diese regelung gar nicht sein kann denn:
    Zu welchem Schluss du kommst, interressiert in der StvZo keinen Menschen !

    In der StvZo steht seit Jahrzehnten drin, dass die Lichtaustrittskante nicht unter 500 mm sein darf !

    Der Prüfer, nimmt also Scheinwerferunterkante, räumt dir 10 mm toleranz ein ( Lichtaustrittskante=SWunterkante+/-10mm ) !

    Das ist das ganze Geheimnis !

    Es gibt Ausnahmeregelungen für andere Fahrzeuge, zahlst du ans KBA das gleiche Geld wie Porsche,Ferrari etc., schaffst du Arbeitsplätze und kurbelst so die Wirtschaft an, dann bekommst du für deinen Tigra auch sowas ! Machste nix - bekommste nix !

    Jeder Prüfer sieht seinen Job anders, jegliche Dumpfbacken Aussagen ala "Mein Tüv macht aber weniger..." Interressiert nicht !

    Das ist Gesetz, das ist Fact ! Was der jeweilige Prüfer macht, bleibt sein Ding, wenn du Ihm gefällst, macht er ne Ausnahme, wenn nicht, dann nicht !

    Ich empfehle jedem (!) im Netz mal die StvZo zu suchen und zu lesen ! Die ganzen Diskussionen hier über TÜV sind zum Großteil überflüssig !
    Entweder Ihr habt nen TÜV, der viel oder alles einträgt, dann könnt Ihr mit Sachen experimentieren, oder ihr habt den nicht, dann müsst Ihr euch Sachen kaufen, wo normale TÜV Papiere dabei sind und es Voll im Rahmen der StvZo liegt !!!

    Habt Ihr trotzdem mal Probleme, mit Teilen beim TÜV, die ordentliche Papiere dabei haben, wendet euch an den jeweiligen Hersteller, dieser hilft euch bestimmt gerne und diskutiert auch mal mit dem TÜV !!!

    Keiner weiss es besser, als derjenige, der das Teil gemacht hat oder das Gutachten dafür erstellt hat ! Alles andere nennen wir mal Vorschläge oder Hilfestellungen auf privater Basis !

    Ihr habt ein Recht auf diese gültigen Papiere und daß das Teil auch Eintragungsmöglich ist ! Ansonsten - zurückgeben !


    Mein Wort zum Sonntag, öhm Freitag !

  8. #8
    Roadkillah
    Gast
    Zitat Zitat von corsigra
    in den papieren der kw einbauhinweise und in dem teilegutachten is nirgendswo ein eintrag zu finden der dir als käufer sagt das an dem kfz eine scheinwerferunterkante von min. 50cm sein muss!!
    das ist mal fakt!!
    Stimmt so nicht! Bei mir war es im Teilegutachten auch gestanden, dass die Lichtaustrittskante bei 50cm sein MUSS!!!

    Gruß

  9. #9
    Tuning World
    Gast
    Ist auch völlig egal ob es drinsteht oder nicht ! Steht ja schon in der StvZo und die ist Grundlage zur Prüfung !

  10. #10
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.858
    Der Prüfer, nimmt also Scheinwerferunterkante, räumt dir 10 mm toleranz ein ( Lichtaustrittskante=SWunterkante+/-10mm ) !

    Das ist das ganze Geheimnis !
    so wollt ich das hören...lesen! THX

    werden sich wohl einige gedanken über größere felgen machen müssen,
    oder auf tieferlegung verzichten. nur gut dass ich noch nicht beim k-bauer
    war. manchmal hat man so eine ahnung...
    ich bin auch jemand der nach richtilinien tuned und da bringt mir eine
    eintragung nichts, wenn ich bei der nächsten kontrolle ne karte kriege und
    dann wieder nur gerenne/problem habe und das auch noch zurecht.
    dieser gedanke zählt für mich, auch wenn ich saisonkennzeichen habe
    und den wagen nur an wenigen (schönen) tagen im jahr fahre.

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