Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 25

Thema: scheinwerferhöhe - aktueller anlass

  1. #11
    Tuning World
    Gast
    so ist das !

    Der Trend geht im allgemeinen zu größeren Felgen, dies ist auch z.B. der Grund, warum unsere Bausätze so weit runter gehen, man hat einfach weniger Ärger beim TÜV, die Kisten bleiben Fahrbar und schauen trotzdem sauber aus in Sachen Abschluss Kotflügel / Reifen !

    Ich selber bedauer es zwar auch, den ich finde nichts schaut goiler aus, als ein A Corsa mit fetten 13" ; ein B mit fetten 14" oder ein Tigra mit 15" und voll runter gelassen ! Die alten zeiten sind aber aufgrund immer strengerem Durchziehen der StvZo, der EU-Regelungen und einfach der Beschaffenheit der Fahrzeuge leider vorbei !

    Mit nem C-Kadett mit 8x13 kann man richtig gut fahren, wenn mal die Vorderachse aufsetzt, stört das nur bedingt, aber bei den neueren ist das leider meist nicht gegeben, ausser man muss Angst haben, dass die Rennleitung hinter einem fährt ! Das führt schon teilweise zur Paranoia :lol:

    Nachdem wir unseren gelben C ja auch im Alltag fahren, musste ich feststellen, dass alles unter 6,5-7 cm auch nicht wirklich fahrbar ist ! Und der eine cm, den ich dann hochgeschraubt habe, hat optisch nicht wirklich was ausgemacht, nur das fahren ist angenehmer geworden, man kann jetzt auch mal nen Parkplatz nutzen :lol:

    Gewöhnt euch dran !

    Tiggis mit 17" schauen auch sehr gut aus ! Genauso wie B`s mit 15 oder 16" und beim C bis 18" :lol:

    Ihr tut euch selber einen gefallen damit, denn wenn man der Paranoia nicht erliegt und auch mal freuend beim TÜV bei der Hauptuntersuchung stehen kann, ist das Leben schonmal wieder etwas erträglicher ! :lol:

  2. #12
    -Frank-
    Gast
    Oje, hab selten so viel Halbwissen und Halbwahrheiten gehört... leider hab ich zu wenig Zeit um alles nochmal zuschreiben, was ich bereits zu dem Thema losgewordem bin

    Aber meinem alen Kumpel Holger zuliebe das wichtigste!

    500mm von ebener Fahrbahnfläche bis zum niedrigsten Punkt der Spiegelkante des Abblendlichtes (Fernlicht ist beim Tigi nämlich etwas niedriger). Dabei sind Markierungen auf dem Scheinwerfer, die die Messung erleichtern sollen, nicht bindend Du kannst einige Tipps von anderer Stelle beherzigen (Luft in den Reifen, LWR nach oben, etc.), aber eins ist wichtig: Das korrekte Messergebnis muss wieder reproduzierbar sein!!! Das heißt selbst wenn dir ein Sachverständiger 10mm Toleranz gewährt (von einer allgemeinüblichen Handhabung kannst du da nicht ausgehen - da hat TuningWorld nicht Recht), mußt du bei der nächsten HU oder Kontrolle genau die 500mm bringen, um ungeschoren davonzukommen.

    @Corsigra und Tigra 1.6 16V:
    Hab dazu ja auch schon öfters etwas gesagt. Fahrzeuge können aus zwei Gründen scheinbar gegen bestehende STVZO-Regelungen verstoßen:

    1. Sie unterliegen sogenannten Übergangsregelungen. Hier ist §72 STVZO interessant. Für unseren Fall mit den 500mm ist imho der 01.01.1988 relevant: Fahrzeuge mit EZ davor, dürfen Werte entgegen §50 aufweisen. Muss ich aber auch nochmal genau nachfragen
    2. Sie haben eine EG-Betriebserlaubnis erhalten, die zwar aktuellen STVZO-Regelungen widerspricht (z.B. Tiefe bei Porsche, Ferrari oder Nummerschildhöhe bei Peugeot 206 etc.), aer deren BE aufgrund EG-Richtlinie in BRD anzuerkennen ist.

    (Hat also nicht mit Zahlungen ans KBA oder den TÜV zu tun. TuningWorld sollte von solchen Äußerungen Abstand nehmen... sind nicht nur unqualifiziert, sondern auch abwertend.)

    Solche Fahrzeuge dürfen dann aber nicht mehr weiter tiefergelegt werden, wenn sie dadurch dann unter die 500mm kommen. Denn dann erlischt ja erst einmal die gültige BE (welche auf Basis der EG-BE adaptiert wurde) und muss durch den Sachverständigen neu abgenommen werden.

    Wenn also ein Ferrari durch ein Sportfahwerk unter die 500mm kommt bzw. weil er schon drunter war, noch weiter kommen würde, dann ist es nicht eintragungsfähig! Was natürlich in der Realität alles eingetragen wird, wissen wir ja! *g* Ändert aber nichts an der Problematik und der bestehenden Rechtsgrundlage.

    Und natürlich machen die Fahrwerkhersteller damit keine Reklame!!! Aber wenn ihr da anruft und nachbohrt, werden die es kaum leugnen können. Den Hersteller wil ich sehen, der euch schriftlich bestätigt, dass ihr mit seinem Fahrwerk (bei Einhaltung aller anderen Vorschriften) unter die 500mm kommen könnt und legal eintragunsgfähig seid! Aber die wollen ja verkaufen... und tun das so ja auch nicht schecht!

    Und Corsigra: Du hast sicherlich ein Teilegutachten älterer Bauart! Das ist nicht mehr gültig, weil sich auch die Rechtsgrundlage geändert hat... kannst du wegschmeißen. In allen neuen KW-Gutachten sind sowohl die 500mm als auch die Nummerschildhöhen, uvm. erwähnt. Da wird sogar auf die VdTÜV-Richtlinie751 eingegangen, in welcher die empfohlenen Bodenfreiheiten geregelt sind

  3. #13
    Tuning World
    Gast
    @Frank

    Ich nehm von gar nix Abstand, das ist die Wirtschaft , mag zwar unqualifiziert sein, aber leider real ! Die Kohle regiert die Gesellschaft !
    Wer anderes behauptet lebt in einer anderen Welt :wink:

    P.S.: Auf dem Roß, auf dem du sitzt, komm ich nichmal rauf 8)

  4. #14
    hm!!?? überleg!!

    naja gut das kw is ja auch schon ewig bei mir drinne!! kann schon gut sein das es da mitlerweile was neues gibt!!
    was wahrscheinlich auch so ist!!
    trotzdem tut es nichts an der tatsache das man bei dem kw oder anderen gewinde fw. eine tüv geprüfte tieferlegung machen kann,von bis zu 70mm und das sich das aber total mit dem wiederspricht,was beim tiggi legal möglich ist wenn er im serienzustand ist/ war!!
    legt man ein tiggi mit dem gewinde tüvgerecht 70mm tiefer ist es nach stvzo nicht legal obwohl es so im gutacjhten als tüvgeprüften verstellberich drinne steht!!
    das ist doch ein wiederspruch insich!!

  5. #15
    Tuning World
    Gast
    Das ist nicht nur bei Fahrwerken so, vieles wiederspricht sich in sich , dieses wird dann mit Ausahmeregelungen wieder geregelt !

    Wir können froh sein, dass die eigentlichen EU-Regelungen bei uns gottseidank nicht komplett angewendet werden ! Sonst wären nochmehr Probleme und Einschränkungen gegeben !

    Wir sind in D eigentlich noch gut bedient, was den TÜV angeht, es könnte schlimmer sein ( Bsp.: Felgenhorn müsste eigentlich komplett abgedeckt sein und die 30/50° Regelung nimmt hier auch nicht jeder ernst ! )

    Das ganze kommt ausserdem immer auf den Einzelfall an, es ist zwar alles geregelt, wird aber nicht überall gleich angewand ! Und das ist auch gut so, ich habe jeden Tag am Telefon schon genug Diskussion mit irgendwelchen Göttern in Kitteln !

    Das schlimmste ist immernoch, dass vieles im Ermessen des Prüfers liegt, das ist meiner Ansicht nach das größte Problem !

  6. #16
    -Frank-
    Gast
    @TuningWorld!

    Tja, das qualifiziert dann höchstens DICH etwas ab! Ich lebe nämlich genau in dieser Welt und weiß imho relativ genau, wovon ich rede und mit wechen Leuten ich es desöfteren zu tun habe. Wenn du etwas an dem auszusetzen hast, was ich schreibe... oder es für schlichtweg falsch oder zumindest lückenhaft hälst, dann korrigier/ergänz mich - gegen konstruktiv Kritik ist nichts einzuwenden. Aber leere Worthülsen und Unterstellungen zeugen meist von mangelnden Argumenten.

    Und wieso ich auf einem hohen Ross sizte, weil ich hier jemanden in Schutz nehme, die kaum zu deinen Anschuldigungen und "Propagandasprüchen" Stellung nehmen können, solltest du mal erklären?! Oder ruf hier mal an: (04 61) 3 16-0 . Kannst gerne dem KBA direkt deine Theorien über die kapitalistischen Machenschaften unterbreiten *g*

    Imho habe ich (wenn auch nicht detailliert) schon erklärt, warum manche Hersteller für manche Erzeugnisse Ausnahmen zu bekommen scheinen. Sie nutzen lediglich die möglichen Wege der EG geschickt aus (bewußt und unbewußt)... das KBA hat damit erstens mal garnichts nichts tun und verdient lediglich bei der Zulassung den normalen Obulus!

    @Corsigra:

    Schau dir hier mal das neuere Gutachten für den Tigi an:

    http://www.kw-fahrwerke.de/kw_upload...49-03-murd.pdf

    Du wirst sicherlich sehen, dass explizit darauf hingewisen wird, dass wenn 500mm und Nummernschildhöhen nicht mit dem angegebenen Verstellbereich zu realisieren sind, der Verstellbereich ggf. zu reduzieren ist.

    Der sog. "tüvgeprüfte" Verstellbereich wurde an einem Prüffahrzeug (Tigra) ermittelt. Wie dieser Tigra ausgesehen hat und inwiefern er nun deinem Fahrzeug in Aufbau/Bereifung etc. gleicht, ist natürlich nicht im Gutachten regelbar. Deswegen stellt dieser Verstellbereich auch nur einen möglichen Zustand für die Tieferlegung dar. Der RAhmen kann allerdings an den tatsächlichen Gegebenheiten deines Autos abweichen und muss individuell geprüft werden.

  7. #17
    Tuning World
    Gast
    Ich darf und werde manche Sachen, die ich weiss mit Sicherheit hier nicht breittreten ! Aus dem Alter bin ich raus, die unberechtigten Abmahnungen habe ich bereits gezahlt :wink:

    Deswegen wird alles von mir verallgemeinert ! Es gibt mehr als genug Fälle, die dieser Verein bereits getätigt hat ! Aber das kannst und wirst du nicht wissen, deswegen kannst du mit deinen Aussagen auch nicht so urteilen und mir schon gar nix unterstellen ! Ich weiss , wann ich geistigen Dünpfiff schreibe und wann nicht, bin ja schließlich jeden Tag mitten in dem Trubel ! Wirtschaft heutzutage läuft in jedem Bereich mit Vitamin B , Druck und in erster Linie Geld.. ob da div. Institutionen davon selbst was haben oder nicht, steht auf einem anderen Blatt ! ( Das hat mit Sicherheit nix mit der SW Unterkante zu tun )

    Das mit dem Roß ist dein Auftritt allgemein und nicht deine Inschutznahme in diesem Fall !

    Deswegen bin ich einfach der Meinung, dass du mit diesen Aussagen nicht in dieser unseren Realen Welt lebst, sonst wüsstest du, wovon ich schreibe !

  8. #18
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.858
    upps - gerade erst gesehn, das hier noch gepostet wurde.
    ich wollt dazu nur noch kurz sagen, dass der frank uns/mir in so manchen
    "tuningangelegenheiten" echt weitergeholfen hat und das mit einem
    sachverstand, wo sich viele noch ne ecke abschneiden könnten...nur
    das hier kein falsches bild entsteht :!: alles andere habt natürlich ihr unter
    euch auszumachen.
    heisst dann eben bei der nächsten kontrolle oder hu etwas bangen.

  9. #19
    Bnez
    Gast
    @ Frank
    Da ich mich bei diesem und dem vorherigen Thread so beteiligt habe, sag ich noch mal was:

    Ok, glaube dir und beuge mich deinem Wissen, denn du weißt es anscheinend tatsächlich besser.(trotz meines Gesprächs mit dem KFZ-Meister heute morgen, siehe mein letzter Beitrag)
    Es ist halt nur erstaunlich, dass so manche Sachen die Prüfer selbst nicht alle wissen / vergessen haben, bzw. wie viele TÜV- gerechte Eintragungen in Wirklichkeit zu beanstanden wären..
    Bei dieser Tatsache sollten wir es langsam belassen, bevor sich ein Admin hier nöch ärgert. :wink:
    Schönen Tag allen noch

  10. #20
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
    Registriert seit
    17.01.04
    Beiträge
    4.655
    wenn der prüfer ab und zu mal ne schulung mitmaxt weis er das mit den 50 cm , daraufhin kann er dir raten ne Ausnahme nax § 70 /3 zu beantragen , die die landesverkehrsbehörde ablehnt :x , weil du nur ein kleiner unwichtiger verkehrsteilnehmer bist , wenn du aber MAZDA/Honda/mrcedes heistt kannst du als HERSTELLER die genehmigung für alle betroffenen fz beantragen , was natürlich nich billig ist , somit hat jeder der hier geschreiben hat ein wenig recht >>> und darf aber trotzdem sei Auto nicht " legal" tiefer wie 50 maxen , weil in jeder blöden minikontrolle einer drauf kommen kann das zu messen >> und dann haste 10 tage zeit alles wieder neu abnehmen zu lassen ,

    ich war selbst 1,5 jahr opfer solch einer intrige , habe dannn zum schluss 1 cm hoch gedreht und bin umgezogen :wink:

Ähnliche Themen

  1. Kofferraumausbau
    Von dj_patstar im Forum Tigra
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.05.07, 15:51
  2. Donnerstag is Herrentag!
    Von chaot1091 im Forum Off-Topic
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 16.05.07, 13:53

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •