Leuchten haben keine Betriebserlaubnis, sondern eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO). Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen. Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für die Bauartgenehmigung. Es gibt zwar ABEs für einige Austauschleuchtensätze von Hella, aber grundsätzlich gilt:
e-Prüfzeichen ist Nachweis für die Bauartgenehmigung, Papiere müssen keine mitgeführt werden.
§ 19(3) 2. Die BE erlischt bei technischen Verändeungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.
Nach § 19(4) besteht eine Mitführplicht für die Papiere nur bei nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).
Natürlich müssen alle vorgeschriebenen LTE vorhanden sein, z.B. auch der Rückstrahler (Kennbuchstabe auf dem Gehäuse IA)