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Thema: Abschaffung des Kurzzeitkennzeichens in seiner jetzigen Form geplant

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  1. #1
    Senior Lebt im ForumLebt im Forum
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    5.180
    jetzt erst mitbekommen das das abgeschafft werden soll ?


    mir solls egal sein.. kommt der hobel halt auf ein trailer zum tüv, fertig

  2. #2
    Senior
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    116
    kann ich mir gut vorstellen das es abgeschafft werden soll, wie Insomaniac schon gesagt hat wird da zu viel Unsinn mit getrieben wie z.B. wilde Turboumbauten usw.
    Wobei die bei Oldtimer mit 07er Zulassung auch vorsichtiger werden da viele meinen wenn sie die Zulassung haben, ihr Auto umbauen können bis zum geht nicht mehr
    da dort ja auch nicht eingetragen werden muss.Wurde deshalb auch schon angehalten mit einem BMW 2002tii da sind die Änderungen aber schon seit knapp 15 Jahren eingetragen.

    Gruß
    Tim

  3. #3
    Toto
    Gast
    Zum Ausleihen von Händlerkennzeichen:
    Ein Händler darf seine roten Kennzeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung §16 Abs.2 Pkt. 2 nicht verleihen. Sie dürfen nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten genutzt werden. Dann aber auch nur für die betrieblichen Zwecke des Händlers. Dieser Zweck fällt aber nach dem Verkauf des Fahrzeugs weg.

    Für Fahrzeuge ohne HU und Zulassung bleibt dann wirklich nur noch der Anhänger.
    Beispiel:
    Ich kaufe in Hamburg einen alten Admiral und der Verkäufer meldet diesen nach den Kauf ab. Da Fahrzeuge mir roten Kennzeichen -gemäß §29 StVZO- keine HU benötigen, habe ich nun ein Fahrzeug ohne HU und Zulassung. Für diese kann aber, wegen eines Wechsels des Zulassungsbezirks, ein neues Gutachten Notwendig sein. Ich fahre also zurück nach Hause, besorge mir ein Zugfahrzeug und einen Anhänger, fahre wieder nach Hamburg und kann erst dann mit meinem Neuerwerb gen Heimat fahren.
    Das gilt natürlich auch für nen Corsa ohne Zulassung, bei dem die HU abgelaufen ist.

  4. #4
    Dafür gibt es aber auch die Möglichkeit dass der Verkäufer das Fahrzeug angemeldet lässt und ihr Vertraglich Vereinbart das du das Fahrzeug binen 7 Tage Abmeldest.

    Und in der Heutigen Zeit gibt es die Möglichkeit ein Telefon in die Hand zu nehmen und den Verkäufer anzurufen und alles weitere klären so muss man nicht 2 mal Fahren. Und zur Not könnte man schon mal mit Hänger hin fahren auch wenn man nicht weis ob man ihn Kauft oder nicht.

    Was ich damit sagen will ist, es gibt immer Möglichkeiten wenn man nur will. Auch das mit den Roten Nummern geht.

    Ich hab schon zig Fahrzeuge aus allenmöglichen Richtungen in Deutschland gekauft und hab noch nie Überführungskennzeichen gebraucht.

    Wo ein Wille auch ein Weg ganz einfach.

    MfG Dom

  5. #5
    Toto
    Gast
    Dass es immer einen Weg gibt, bestreitet keiner, aber wie oft werden am Telefon oder per Mail vom Verkäufer falsche Angaben gemacht?

    Wenn du dann bei einem Händler einen Oldtimer kaufen möchtest, fährst du in Zukunft zig Kilometer mit Anhänger durch die Gegend. Immer in der Hoffnung, dass die Angaben des Verkäufers stimmen, oder man sich über den Preis einigen kann. Wenn es einem wie einem meiner Kollegen geht, fährst du dann halt ein paar Mal umsonst mit dem Anhänger durch die ganze Republik .... und er musste sich den auch noch leihen.

    Da ist es doch einfacher schön gemütlich mit der Bahn zum Händler, sich am Bahnhof abholen lassen und Entweder mit Kurzkennzeichen und Auto oder der Bahn zurück zu fahren.

    Die Überlassung einer roten Nummer ist ein Ordnungswidrigkeit und kostet 50€.


    P. S. Trotz Veräußerungsanzeige gemäß §13 Abs.4 FZV verkaufe ich nie ein angemeldetes Fahrzeug.

  6. #6
    Das mit dem Hänger ist auch immer so eine Sache, ich brauche in nächster Zeit aufgrund beruflicher Selbstständigkeit auch eine Möglichkeit Autos zu transportieren. So jetzt geht's aber los, ich brauch erstmal den Führerschein für einen grossen Hänger (meine Eltern haben den noch gratis dazu gekriegt), dann benötige ich einen Hänger und ein Zugfahrzeug. Schwupps schon sind mal ganz locker flockig 10,000.- weg.

  7. #7
    basti023
    Gast
    Zitat Zitat von Toto Beitrag anzeigen
    Dass es immer einen Weg gibt, bestreitet keiner, aber wie oft werden am Telefon oder per Mail vom Verkäufer falsche Angaben gemacht?

    Wenn du dann bei einem Händler einen Oldtimer kaufen möchtest, fährst du in Zukunft zig Kilometer mit Anhänger durch die Gegend. Immer in der Hoffnung, dass die Angaben des Verkäufers stimmen, oder man sich über den Preis einigen kann. Wenn es einem wie einem meiner Kollegen geht, fährst du dann halt ein paar Mal umsonst mit dem Anhänger durch die ganze Republik .... und er musste sich den auch noch leihen.

    Da ist es doch einfacher schön gemütlich mit der Bahn zum Händler, sich am Bahnhof abholen lassen und Entweder mit Kurzkennzeichen und Auto oder der Bahn zurück zu fahren.

    Die Überlassung einer roten Nummer ist ein Ordnungswidrigkeit und kostet 50€.


    P. S. Trotz Veräußerungsanzeige gemäß §13 Abs.4 FZV verkaufe ich nie ein angemeldetes Fahrzeug.
    Zur Not gibts ja noch div. Foren, wenn mal schnell einer da hin fährt, sich die Kiste anschaut, dir dann sagt: Hopp oder Topp, du dem Jenigen die Spritkosten ersetzt, ist auch noch Keiner dran gestorben, du sparst Geld für womöglichen Schrott und gut....Ich hab generell meine Autos zur Abnahme immer mit Anhänger transportiert...damals hatte ich noch die Möglichkeit, zwar Jetzt nicht mehr in dem Umfang, wie früher, aber iwer hat immer nen Fahrzeug zur Verfügung.

  8. #8
    Senior VIP (Spender)

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    Beiträge
    712
    Ich find die Reform ärgerlich, aber kann mir vorstellen dass es noch in erträglichem Maß ist da es schon noch für Autos ohne gültige HU ausgestellt werden darf, aber die Fahrt dann wohl zu ner Prüfstelle führen muss: http://www.dvz.de/rubriken/politik/s...nnzeichen.html (da gibts aber sicher bessere Quellen).
    Vor dem Hintergrund von Fahrzeugen, die wegen Tunigmaßnahmen oder so keine richtige Zulassung mehr haben und mit Kurzzeitkennzeichen zu Treffen bewegt werden kann ich das auch in gewissem Maß nachvollziehen, auch wenn ich finde dass Sachen die nur den Fahrer (bzw. evtl. die Insassen) "gefährden", wie z.B. ausgebaute Airbags nicht zu einer Erlöschung der BE führen sollten.
    Ich kenne auch genug (genauer 2...) Leute, die es ganz toll fanden dass man das DIN A4 Blatt zum Kurzzeitkennzeichen selber ausfüllen darf/muss, und dadurch gerne Gebrauch davon machten es an verschiedenen Fahrzeugen zu verwenden; war ja auch verboten und wird jetzt unterbunden.
    Anhänger mieten um ein Auto ohne HU zu überführen ist mit dem Lappen seit 98 auch nicht mehr so problemlos, da der Anhänger meist zu schwer sein wird, selbst wenn man Zugriff auf Anhänger und Zugfahrzeug hat.

    Aber anscheinend kriegt man ja ein 5Tagekennzeichen jetzt auch am Standort des Fahrzeugs; das ist doch was positives. Die Frage ist höchstens, wie es gehandhabt wird wenn ich in Hamburg ein Auto kaufe und erst in München zum TÜV fahre....

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