Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 33

Thema: Rad-Reifen Kombination??

  1. #21
    Miststueck
    Gast
    Hab die Brock in 7/8 j14 drauf.Vorne und Hinten mußte nur etwas Gezogen und das Plastik Bearbeitet werden.Laut TÜV reichte auf Grund des Alters vom Fahrzeug,das nur die Lauffläsche abgedeckt ist.Neueres BJ müßte die Felge Abgedeckt sein.

    Aktuell hab Ich 7,5j16 drauf.Wegen dem Gewinde mußten aber 5er Platten drunter,weswegen die jetzt gerade so drunter gehen.

    20121126-224529-146.jpg2014-03-03 12.52.12.jpg

  2. #22
    Mitglied
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    79
    Danke für die Info bis welchem BJ gillt denn eigentlich die Regelung das nur die Lauffläche abgedeckt sein muß und nicht die Felge.
    Meiner ist ja BJ 98


    Wegen den Felgen bekommste PN von mir

  3. #23
    Miststueck
    Gast
    Bis zu welchen Bj das geht,hab Ich nicht gefragt.Ich Denke mal,das es da auch bis Bj96 geht,wie mit den Motorumbauten usw.

  4. #24
    Mitglied
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    79
    Gut da ich eh einiges Lackieren muß und dann sowieso die Radlaufleisten mitlackiert werden dürfte das mit dem Börteln und Ziehen kein Problem werden ich hoffe ja das ich mit dem Börtelgerät das soweit gezogen bekomme wenn es nicht all zuviel ist.

  5. #25
    Mitglied
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    79
    Habe jetzt eben mal meinen Tüvbeamten angerufen um das vorher alles abzuklären damit es später keinen Ärger gibt,aber nun bin ich ganz verwirrt


    Seine Aussage bzw Auflagen:

    Punkt 1:Im Fahrwerksgutachten muß stehen das ich mit dem Fahrwerk Sonderräder (anstatt nur Serienräder) fahren darf.
    Punkt 2:Im Gutachten der Felgen muß stehen das diese geeiignet sind montiert zu werden mit einem Sportfahrwerk.
    Punkt 3:Im Gutachten der Felgen muß stehen das diese für den Autotyp verwendet werden dürfen
    Punkt 4:Zum Thema Laufflächen abdeckung sagte er gäbe es 2 Sichtpunkte (einmal ganze Fläche sollte abgedeckt sein) oder zweiter Ansichtspunkt wäre nur die reine Lauffläche sollte abgedeckt sein liegt hier wohl im ermessen des Prüfers.
    Punkt 5: es darf natürlich nix schleifen.


    Jetzt bin ich echt am Grübeln und bisl überfordert

  6. #26
    Miststueck
    Gast
    Hatte keine Probleme.Fahrwerk/Felgen ohne murren eingetragen.Hat nur Geschaut ob nix schleift.

  7. #27
    Senior VIP (Spender)
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
    Beiträge
    5.651
    Hier will ich mal ein paar Fakten richtig stellen. Ob nur die Lauffläche oder das ganze Rad abgedeckt sein muss, hat rein gar nichts mit dem Baujahr des Fahrzeuges zu tun, sondern mit der Art der Zulassung. Das mit dem Motorumbau und dem Bj. 96 lass ich an der Stelle mal weg, hier sind genügend Informationen verfügbar. Nur soviel : Stimmt die Abgasnorm, dann passt das!! Und das geht auch nach '96!
    Zu dem Prüfer :
    Im Fahrwerksgutachten wird sicher so nicht drin stehen, dass du Sonderräder fahren darfst, sondern da wird drin stehen, dass ausschließlich Serienräder und -bereifung erlaubt sind und dass wenn davon abweichende Rad-/Reifenkombinationen verbaut sind, dieses gesondert im Rahmen einer Einzelabnahme betrachtet werden muss.
    Im Gutachten der Felgen wird demnach auch nicht stehen , dass diese "geeignet sind, mit einem Sportfahrwerk montiert zu werden". (ohne jetzt jedes Gutachten sämtlicher Hersteller zu kennen). Und zum letzten Punkt: Der Typ muss für eine Abnahme auch nicht im Gutachten drinnen stehen. Bei einer Felge von 8 oder 9 J Breite wird seltenst ein Corsa B oder Tigra drin stehen. Hier holt sich der Prüfer die nötigen Infos über Traglastindex oder Festigkeitsgutachten der Felgen oder er orientiert sich halt an anderen vergleichbaren, im Gutachten aufgeführten Opelfahrzeugen. Z.b. nach dem Schema: Wenn die Felge für einen Calibra freigegeben ist, dann wird sie auch auf nem Corsa b nicht zerbrechen.

    Die Rad/Reifenkombination zusammen in Verbindung mit einem Sportfahrwerk ist IMMER eine Einzelabnahme nach §21 StVO, da beide Teile einzeln eigentlich immer nur für komplett serienmäßige Fahrzeuge zugelassen sind.

    Wenn dein Prüfer das nicht kapiert, dann such dir am besten gleich einen Neuen.
    Am Besten zur nächsten Tuningbude fahren und da fragen...

    Gruß

  8. #28
    Mitglied
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    79
    Ja ich weiß es ja auch nicht so hatte es der Prüfer mir sehr unfreundlich an den Kopf geworfen nach der Reihenfolge.

    In meinem Gutachten des Fahrwerks steht auch nur:


    Sonder-Rad/Reifenkombinationen

    Es besteht weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad/Reifenkombinationen,wenn folgende Bedingungen eingehalten sind.

    Es liegen gesonderte Teilegutachten für die entsprechenden Reifenkobinationen vor und die jeweils erforderlichen Auflagen bis auf nachfolgende Ausnahmen sind eingehalten.
    Werden besondere Federwegsbegrenzer aufgrund von Auflagen in diesen Räderkombinationen vorgeschrieben so muss die Kennlinie der Achsfederung für die Tieferlegung neu ermittelt und bewertet werden.

    Das Problem ist komme an diesem Prüfer kaum vorbei es gibt zwar noch eine TÜV-Hessen stelle hier aber die sind nur eine Service-Station und machen im normfall keine Eintragungen da war ich schon wegen Fahrwerkseintragung musste dann zu Dekra bei dem oben genannten Prüfer der es dann auch eingetragen hat.

  9. #29
    Senior VIP (Spender)
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
    Beiträge
    5.651
    so hatte es der Prüfer mir sehr unfreundlich an den Kopf geworfen nach der Reihenfolge.
    Bei sowas könnte ich immer platzen...Solche Spinner sollen mir das nochmal nach Feierabend ins Gesicht sagen...
    Wenigstens Freundlichkeit kann man doch wohl erwarten! Du hast ihn ja schließlich nicht nach vergoldeten Auspuffendrohren gefragt.

    TÜV-Hessen

    Na das ist blöd...In Hessen hat man sich ja mittlerweile gerne sehr affig beim TÜV...

    Hast du nirgendwo ne Tuningbude in der Nähe? Keine anderen TÜV Prüfer? Warum kommst du denn an dem Prüfer nicht vorbei?
    Wenn du in Hessen wohnst, muss so eine § 21 Einzel-Abnahme eh der TÜV machen...Die Dekra darf das meiner Kenntnis nach in den alten Bundesländern gar nicht.

    Gruß

  10. #30
    Miststueck
    Gast
    Bei Mir hat die Dekra alles Eingetragen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •