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Thema: Gewindefahrwerk-Felgen

  1. #1
    AWN94
    Gast

    Gewindefahrwerk-Felgen

    Hallo wenn die winterreifen runter kommen kommt mein Fahrwerk wieder runter...kann mir jemand sagen welche Werte ich einhalten muss..also feste Punkte..zb vom boden zum Scheinwerfer =min xx cm..??

    Muss man felgen und distanzscheiben grundsätzlich eintragen lassen? Auch wenn eine abe vorhanden ist?...muss felge und distanzscheiben zusammen eintragen werden? Und was kostet das eintragen?
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  2. #2
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    Avatar von The Alchemist
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    Mindesthöhe der Lichtaustrittskante ist 50cm überm Boden.

    Der Mindestabstand zwischen festen und beweglichen Teilen (z.B. Federteller - Felgenhorn) ist meines Wissens nach 5mm.

    Wie das jetzt mit der Eintragung von Felgen und Spurplatten ausschaut weiss ich nicht. Der Logik halber würd ich aber auf eine "Eintragung in Verbindung" spekulieren, da durch die Verbreiterung der Spur logischerweise auch die ET geändert wird.

    Mfg. Flo

  3. #3
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    Avatar von Akashia
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    In Verbindung von nicht serienmässigen Felgen erlischt auch die ABE, so war es zumindest bei mir vor ein paar Jahren

  4. #4
    AWN94
    Gast
    Also im Prinzip vom Boden bis scheinwerfermitte 50cm? Wie meinst du das mit festen und beweglichen Teilen? Undwieviel ich von boden bis lippe oder stosstange habe?

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  5. #5
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    Avatar von Iceman
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    Zitat Zitat von AWN94 Beitrag anzeigen
    kann mir jemand sagen welche Werte ich einhalten muss..
    Das sollte in deinem FZ vermerkt worden sein, ein GW ist NICHT dafür gedacht, es immer wieder hoch und runter zu schrauben, das stellt man einmal vernünftig ein, fährt zum Tüv und dann war´s das.
    Drehst du das Teil niedriger als im FZ steht, ist die Eintragung ungültig, sprich 3 Punkte und 50 Euro.

    Und was man einhalten muss von wegen Abstand und Co. findet man im Gutachten des Fahrwerks..

  6. #6
    AWN94
    Gast
    Ja aber im Winter muss es nunmal hoch..
    Ja da stehn werte, weiß aber halt nich Halt nicht wo die gelten..

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  7. #7
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    Avatar von The Alchemist
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    Dann müsstest du die eine Höhe in Verbindung mit deinen Sommerfelgen und die andere Höhe in Verbindung mit deinen Winterfelgen eintragen lassen, oder dir ein Winterauto zulegen. Zumal du ja auch jedesmal Spur und Sturz einstellen lassen müsstest, weil das is nach jedem verstellen hinfällig.

    Mfg. Flo

  8. #8
    Scheinwerfermitte...der Witz war gut.
    50cm Reflektorunterkante, beim Tigra also nahezu Null Tieferlegung "legal" machbar.

  9. #9
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    Avatar von umbri
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    Zitat Zitat von AWN94 Beitrag anzeigen
    Ja aber im Winter muss es nunmal hoch..
    Ja da stehn werte, weiß aber halt nich Halt nicht wo die gelten..

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    man kann im Winter ruhig mit der selben Tiefe fahren, mach ich auch

  10. #10
    AWN94
    Gast


    Schaut mal diesen reifen an..sind die die damals dabei waren..stehen total aus dem radlauf aber eingetragen :banghead:
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