Genau genommen ist das erforderlich bei einer einzelabnahme. Wenn ein Materialgutachten vorliegt und der Prüfer eine Abnahme als möglich ansieht, muss das teil eindeutig identifizierbar sein, z.B. anhand einer eingravierten oder einlaminierten Nummer. Anderst wurde das damals bei dem grün-braunen Calibra Ungetüm auch net gemacht. Man darf nur keine Nummer geben, die sich auf ein bestehendes Gutachten bezieht, das wäre dann Urkundenfälschung.
Mfg. Flo