Zitat von
corsandi
Hängt immer davon ab zu welchem "TÜV" du fährst; bei tragenden Teilen gelten gewisse Regeln bzgl. Punktnaht, Lochabstände, Blechdicke; Ziel der ganzen Aktion muss sein, "dass die ursprüngliche Festigkeit wiederhergestellt sein muss".
Problem ist, dass immer die Frage ist an welchen Prüfer du gerätst: Bei der DEKRA wurde behauptet, ich hätte an den Längsträger gar nichts schweißen bzw. nur offizielle Reparaturbleche verwenden dürfen, was nicht stimmt (beim TÜV schrieb er nur beim ersten Bericht: Hinweis: Korrossionsreparaturen an tragenden Teilen).
Von daher:An (tragenden) Karosserieteilen darf durchaus rumgeschweißt werden; was "tabu" zum schweißen ist sind Teile, die hoch belastet sind und getauscht werden können wie Achsteile, Querlenker,... .