Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 24

Thema: Ampelblitzer bei gelb?

  1. #11
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von TiggaS93
    Registriert seit
    31.05.10
    Beiträge
    1.107
    Zitat Zitat von Acki Beitrag anzeigen
    Ampelblitzer die bei gelb blitzen gibt's nicht.
    Dann komm mal nach Hannover...

  2. #12
    Senior
    Registriert seit
    02.12.04
    Beiträge
    1.449
    Rein rechtlich kannst du bei Gelblicht nicht belangt werden. Deshalb blitzt da auch kein Blitzer.
    Man kann aber häufig die Ampel gar nicht mehr sehen wenn man in den geschützten Bereich einfährt (also hinter der Haltelinie) und wenn es da dann schon rot ist wird man halt geblitzt.

    Die Gelblichtphase ist aber eigentlich immer lang genug um, wenn man nicht zu schnell fährt, noch vor der Linie zum Stehen zu kommen bevor es rot wird. Wer Gas gibt um noch drüberzuhuschen hätte meistens auch halten können.
    Bei 50km/h fährt man 10m in 0,7sek. Klar also das man nicht halten kann wenn es 10m vor der Linie gelb wird. Aber die Gelbphase ist normalerweise 3sek (oder länger) und in 3sek fährt man bei 50km/h mehr als 40m. Das reicht zum Anhalten aus.

    Redet euch nicht raus. Wer pokert kann auch mal verlieren.

    gruß Acki

  3. #13
    In der Nähe von Zwickau gibt es Blinklichter, die paar Meter (vielleicht 50 bis 100 Meter oder so) vor den Ampeln stehen. Wenn die anfangen zu blinken, dann ist das ein Hinweis darauf, dass die Ampel gleich umschalten wird (egal ob von grün auf rot oder umgekehrt. Sowas find ich sinnvoll und sollte überall eingesetzt werden. So ist man besser darauf vorbereitet und dann passieren solche Dinge auch gar nicht erst.

  4. #14
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von blobberio
    Registriert seit
    18.12.04
    Beiträge
    1.742
    zur Info: wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war kostet es 223,50€ und ein Monat Fahrverbot und 3 Punkte. Unter einer Sekunde sind es 90 Euro und 1 oder 3 Punkte, da bin ich mir nicht ganz sicher.

  5. #15
    Senior
    Registriert seit
    31.12.05
    Beiträge
    1.524
    Wenn ich mir die ersten Postings durchlese, habe ich den Eindruck das nicht alle von der gleichen Sache sprechen.
    Geht es um den Verstoß (Rot- oder Gelblicht) oder um die Farbe des "Blitzlichts".

    Zitat Zitat von *Tigra* Beitrag anzeigen
    Bin mir nichtmal so sicher ob es wirklich ein Blitz war. Vielleicht habe ich mir das auch eingebildet und es war das Scheinwerferlicht eines entgegenkommenden Wagens (Es war bewölkt und leicht regnerisch, daher das Licht!)
    Das ist definitiv ein Unterschied. Wenn man geblitzt wird ist das ein rötliches Licht und nicht zuverwechseln der Reflektion die das Scheinwerferlicht gelegentlich z.B. im Rückspiegel parkender Autos erzeugt.

  6. #16
    Sparsam ist Spaßarm! Admin
    Avatar von Amok
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    4.029
    Und trotzdem ist es nur strafbar, über eine ROTE Ampel zu fahren, nicht über eine gelbe. Was machst du denn, wenn die Ampel genau in dem Zeitpunkt von grün auf gelb schalter, in dem du drüber fahren willst? Gelb heißt soviel wie "wird gleich rot", mehr nicht ... Bei Gelb blitzt es nicht, und wenn, dann ist das vollkommen unrechtmäßig und eine Fehlfunktion.

  7. #17
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von SPACE-X
    Registriert seit
    09.05.03
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    4.002
    Ausser der Blitzer blitzt beides, bei über 60 auf dem Tacho sind das real schon knapp über dem Erlaubten.

    Ich würde mal abwarten, anderes bleibt dir auch nicht überig.

    Gruss Marco

  8. #18
    Zitat Zitat von Acki Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich kannst du bei Gelblicht nicht belangt werden.
    Doch, denn Gelb heißt nicht vollgas und noch drüber, sondern Achtung, Bremsen und Stehenbleiben. Fahrten bei Gelb kosten übrigens 20 oder 25€. Hab meinen Tatbestandskatalog grad nicht da.

    Ahndet eben nur keine sau.

    @Blobberio

    Kosten bei Rotlicht:

    Unter 1 Sekunde: 3 Punkte, 90€ zzgl. 23,50€ Verwaltungsgebühren
    Über 1 Sekunde: 4 Punkte, 200€ zzgl, 23,50€ Verwaltungsgebühren, 1 Monat Fahrverbot.

    Ist man schon mehrfach damit angefallen erhöht die Bußgeldstelle meist noch den Regelbetrag.

  9. #19
    Sparsam ist Spaßarm! Admin
    Avatar von Amok
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    4.029
    Zitat Zitat von Master_U Beitrag anzeigen
    Doch, denn Gelb heißt nicht vollgas und noch drüber, sondern Achtung, Bremsen und Stehenbleiben.
    Wenn ich also mit 60 ankomme (ist bei uns im Ort erlaubt) und die Ampel springt 5meter bevor du durchfährst auf Gelb um, dann mach ich mich strafbar? Iss klar ... Zeig mir bitte mal wer den Ausschnitt aus der Straßenverkehrsordnung.

  10. #20
    Senior
    Registriert seit
    02.12.04
    Beiträge
    1.449
    Das is Blödsinn. Bei gelb über die Ampel kann nicht bestraft werden.
    Wenn dann kann nur überhöhte Geschwindigkeit bestraft werden wenn man beschleunigt um noch drüber zu kommen.

    Aber du hast recht. Gelb heißt anhalten und auf das kommende Rotlicht-Signal warten.
    Trotzdem gibt es keinen Straftatbestand "bei gelb über die Ampel".

    gruß Acki

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •