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Thema: "Straftaten" im Teilemarkt

  1. #11
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von der Tuningfuzzy
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    Das ist genau das gleiche wie CD's Filme Computerspiele Fotos etc........
    Nur der Ersteller hat das recht das zu vervielfältigen.....
    Auf manchen Gutachten steht es sogar drauf!
    Selbst wennDu nen Film rippst, und ihn als Kopie kennzeichnest, darfst Du ihn nicht hergeben..... für Dich selbst ja...
    Und wenn hier gefragt wird, haste ne Kopie, isses illegal, weil das Urheberrecht verletzt wurde!
    Durch die Frage an sich nicht, nur durch das verschicken derselben!

    Warum sind denn alle größeren Gutachtenarchive im Netz down?
    Es sind auch schon Foren angemahnt worden deswegen!

  2. #12
    Totz den Ebaygesetzten werden Airbags einzeln verkauft genau so wie Granaten die Teilweise noch scharf sind (ohne Witz) und wer Kontoliert es? NIEMAND, Ebay löscht keinen Artikel es sei denn er wird von irgend jemand gemeldet. Die Airbags dürften aber trotzdem nur in einem Spezialkarton verschickt werden. Ebay beruft sich darauf das der Airbag dann ein Teil eines anderen Teil ist. Das ist sehr genzwertig weil diese Regelung eigentlich dafür da ist das man ein Auto mit Airbag haben kann und bei Kleinbussen auch die Sitzbank mal rausgebaut werden kann und durch die Gurtstraffer so keine Straftat entsteht ohne irgendwelche Scheine haben zu müssen.

  3. #13
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    Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Avatar von Raser16V
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    Zitat Zitat von der Tuningfuzzy Beitrag anzeigen
    Bei kauf eines No-Airbag Kits, ist ja auch eine Bestätiung dabei, daß der Ausbau des Airbags von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde, und dieser Wisch muß von der Werkstatt gestempelt werden! Ohne diesen Schrieb ist die ganze Sache nicht mehr gültig! Bei den neuen, die aktuell verkauft werden! Das mag letztes Jahr noch anders ausgesehen haben, das ist aber egal, fakt ist, was zur Zeit geltend ist!

    Wie dem auch sei, der Ein, Ausbau, Handel oder Versand mit und von Airbags ist Privatpersonen untersagt!

    Wie das bei Raid ist mit dem Silberpfeil z.B. weiß ich nicht! Ich denke aber die sind besonders gekennzeichnet beim Versand, oder Sondeversand! Und als Endverbraucher mußt Du es ja wieder von einer Fachwerkstatt einbauen lassen!
    Also da ich schon mehrmal ein Raid Silberpfeil bestellt hatte weiß ich das es in einem normalen Karton kommt. Da steht nix drauf, von wegen Airbag oder so. Das letzte Raid Silberpfeil habe ich im Sommer bestellt.
    Ich würde auch nie einen Airbag verschicken. Wenn sich jemand das Lenkrad abholt und den Airbag dazu mitnimmt/ will ist es mir wurscht.

    Und zum Thema Airbags dürfen Privatpersonne nicht haben, mein ausgebautes Lenkrad hat mir Opel sogar mitgegeben.

    Zum Thema No Airbag Kit, einige TÜV Prüfer ( TÜV Rheinland) tragen es auch ohne diesen Wisch ein. Airbaglampe geht mit Zündung an und danach weider aus reicht, selber schon erlebt als ich beim TÜV war, das war sogar im August, war aber keines meiner Autos. Ist mir aber auch egal.

    So du hast uns darauf Aufmerksam gemacht. Danke.

    MFG Bernd

  4. #14
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    Avatar von der Tuningfuzzy
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    ....Und ich kann dir TÜV-Prüfer aufzeigen die Eintragungen vornehmen, ohne das Auto zu sehen.....

    Was gemacht wird, und was erlaubt ist, sind 2 paar Schuhe!

    Aber egal. Da hier Hinweise scheinbar nicht gewünscht werden, Thema bitte löschen!

  5. #15
    Hab ich ja geschrieben das der Besitz okay ist solange diese unter die Kleinmengenregleung fallen. Bis 10KG Netto Explosivmasse. Das Raid die in einem Normalen Karton verschickt ist absolut Unverantwortlich und Gesetzeswidrig! Diese müssen auch extra gekennzeichnet werden! Alleine schon wenn man einen Airbag aus 50cm höhe fallen lässt darf dieser nicht mehr eingebaut werden, da es zu einer Beschädigung der Zündpille gekommen sein kann! Und wenn man dann sieht was die Jungs beim Packetdienst mit den Dingern anstellen wird einem Schlecht

  6. #16
    Senior VIP (Spender)
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    Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Avatar von Raser16V
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    Zitat Zitat von der Tuningfuzzy Beitrag anzeigen

    Aber egal. Da hier Hinweise scheinbar nicht gewünscht werden, Thema bitte löschen!
    also so kannst du es nicht sehen. Wir werden darauf auch achten, es war ja auch in den TM Regeln niedergeschrieben. Der ein oder ender Thread wurde eventuell "überlesen".

    Ich für meinen Teil werde dort auch mal wieder genauer Hinschauen.

    Ja klar wie und was gemacht wird sind 2Paar Schuhe, aber ich Danke dir trotzdem für den Hinweis.

    MFG Bernd

  7. #17
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
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    Zitat Zitat von der Tuningfuzzy Beitrag anzeigen
    "..." Aber egal. Da hier Hinweise scheinbar nicht gewünscht werden, Thema bitte löschen!
    das ist ja jetzt quatsch.

    ich habe doch bereits oben mit auszug geschrieben, dass es in der tm-faq hinterlegt ist
    und mich bedankt für deinen hinweis

    nicht gleich beleidigt sein...

    übrigens...wenn du dein beitrag im nachhinein editierst, kann es sein, dass evtl antworten
    auf das ursprünglich geschriebene in falschen zusammenhang gebracht werden.

  8. #18
    Ich finde es gefährlich wenn man sich als Forenbetreiber nicht auskennt Rechtlich mit dieser Sache dieses zuzulassen. Vor allem Steht man beim SprengG und SprengV immer mit einem Bein im Knast und wenn man das billigend in Kauf nimmt auch mit mit zwei. Da gibt es keine Geldstrafen oder der gleichen! Deshalb finde ich es gut das wenn ihr wirklich wieder Verstärkt darauf achten würdet.
    Also nach

    §22 SprengG Vertrieb und Überlassen
    1) Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nur von verantwortlichen Personen vertrieben oder an andere überlassen werden. Die verantwortlichen Personen dürfen diese Stoffe nur an Personen vertreiben oder Personen überlassen, die nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach landesrechtlichen Vorschriften damit umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben dürfen. Innerhalb einer Betriebsstätte dürfen explosionsgefährliche Stoffe auch anderen Personen überlassen oder von anderen Personen in Empfang genommen werden, wenn diese unter Aufsicht handeln und mindestens 16 Jahre alt sind; das Überlassen an Personen unter 18 Jahren ist nur zulässig, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich, ihr Schutz durch die Aufsicht einer verantwortlichen Person gewährleistet und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt ist.

    §14 SprengV Verpackung

    (1) Wer explosionsgefährliche Stoffe oder Sprengzubehör herstellt, einführt oder verbringt, darf diese Stoffe oder Gegenstände anderen nur überlassen, wenn sie und ihre Verpackung nach dem Stand der Technik gekennzeichnet sind und, soweit es sich um Stoffe nach § 6 Absatz 3 handelt, die in § 6 Absatz 4 Satz 2 bezeichnete Anleitung beigefügt ist. Soweit diese Vorschriften nichts Abweichendes vorschreiben, ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
    1.die Bezeichnung (Name) des jeweiligen Stoffes oder Gegenstandes,
    2.der Name (Firma), die Anschrift und die Telefonnummer des Herstellers oder des Einführers; bei Herstellern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Name und Anschrift dessen, der den Stoff in die Europäische Union einführt,
    3.bei sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör: das vorgeschriebene Zulassungszeichen,
    4.bei Explosivstoffen: das CE-Zeichen, im Falle einer erfolgten Einzelprüfung nach § 6 Absatz 3 Satz 5 oder des Konformitätsnachweises nach § 6 Absatz 3 Satz 3 auch das Kennzeichen der benannten Stelle,
    5.bei Explosivstoffen: die eindeutige Kennzeichnung nach dem Anhang der Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Einführung eines Systems zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. L 94 vom 5.4.2008, S. 8),
    6.bei pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme der pyrotechnischen Gegenstände nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes: das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen, im Falle einer erfolgten Einzelprüfung nach § 6 Absatz 3 Satz 5 oder des Konformitätsnachweises nach § 6 Absatz 3 Satz 3 auch das Kennzeichen der benannten Stelle,
    7.bei pyrotechnischen Gegenständen, außer pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: die Kategorie, die Nettoexplosivstoffmasse und die Altersgrenze gemäß § 20 Absatz 2 sowie im Falle der Kategorien 3 und 4 das Herstellungsjahr,
    8.bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 bis 4, P1 und P2 sowie T1 und T2: der Sicherheitsabstand,
    9.bei pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: Name und Typ des Gegenstandes und die Sicherheitshinweise. Weiter ist professionellen Nutzern ein Sicherheitsdatenblatt in der gewünschten Sprache mitzuliefern, das gemäß Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006, die zuletzt durch Artikel 57 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1272/2008 geändert worden ist, erstellt wird. Das Sicherheitsdatenblatt kann in Papierform oder, wenn der Empfänger über die notwendigen Mittel verfügt, auf das Sicherheitsdatenblatt Zugriff zu nehmen, auf elektronischem Weg vorgelegt werden.


    §6 2. SprengV "Kleinmengenregelung"

    Kleine Mengen von explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 4 des Anhangs dürfen ohne Genehmigung nach § 17 des Gesetzes aufbewahrt werden. Die Erlaubnisvorbehalte nach den §§ 7 und 27 des Gesetzes bleiben unberührt.

    (10KG Nettoexplosivmasse)

  9. #19
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    Stop!
    Bis hierher erstmal und dann alle wieder beruhigen. Warum wird hier die Aufregung hin und hergeschoben.
    Ich finde es gefährlich wenn man sich als Forenbetreiber nicht auskennt
    Ich bin mir als Erlaubnisinhaber (§7 SprengG) der Brisanz dieses Themas bewusst und danke auch für den Hinweis. Aber es wird in Zukunft genausowenig machbar sein als Mod, Admin oder Forenbetreiber jeden Beitrag zu lesen, zu bewerten und ggf. zu sperren. Genausowenig fallen uns nicht alle Regelverstösse oder Verfehlungen auf, denn wir sind alle nur Menschen.
    Was im TM angeboten und verkauft werden darf, ist in den TM Regeln klar geregelt.
    Was ebay in seinen AGB´s stehen hat ist richtig und bezieht sich auf §4 Abs. 4 SprengV, da der Airbag in dem Lenkrad oder der Tür fest eingebaut ist. Ebenso versendet DHL solche Dinge, das ist im Schreiben "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" geregelt.
    Was die Verpackung angeht @AstraRacer...
    §14 SprengV:...ist folgende Kennzeichnung anzubringen:...
    7.bei pyrotechnischen Gegenständen, außer pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: die Kategorie, die Nettoexplosivstoffmasse und die Altersgrenze gemäß § 20 Absatz 2 sowie im Falle der Kategorien 3 und 4 das Herstellungsjahr,
    ...
    9.bei pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge: Name und Typ des Gegenstandes und die Sicherheitshinweise.
    Mehr muss man dazu nicht sagen, oder?

    Fazit:
    Wenn jemand hier einen Airbag verkauft, verstösst das gegen die im Unterpunkt "Teilemarkt" aufgestellten Forumsregeln. Solche Beiträge werden von uns in der Regel gelöscht, oder dem User wird in einer Nachricht mitgeteilt seinen Beitrag zu editieren, das er den Regeln entspricht. Leider fallen uns nicht alle Verstösse auf so das wid überall eingreifen können. Hier darf aber gerne jeder User unterstützen und einem Mod einen Hinweis via PN zukommen lassen. Vorwürfe wir (und damit meine ich das ganze Team) wir würden solche Inserate wissentlich ignorieren und tolerieren weise ich in aller Form zurück!

    Zu den Kopien. Eine Gutachten-Kopie ist, genausowenig wie eine Fahrzeugschein/brief Kopie, keine Urkunde und berechtigt nicht zu einer Eintragung. Solche Kopien werden aber gerne von Sachverständigen herangezogen um Ihre Einzelabnahme auf die richtigen, rechtlichen Füsse zu stellen indem sie eine Grundlage bieten.
    Warum viele Gutachtenplattformen down sind, kann ich dir sagen. Weil die Firmen (bis auf wenige Ausnahmen) damit ne Menge Geld machen und das freie zur Verfügung stellen gegen das Urheberrecht verstösst. Bei einem Einzelgesuch wo ein Gutachten kostenfrei weitergegeben wird, ist das aber imho etwas anders.

  10. #20
    Man muss ja auch nicht automatishc jeden Beitrag lesen, wenn man ja in der Unterforensuche Airbag eingibt, kommen ja schon einige Themen. Das da dann natürlich Sachen wie "No-Airbag-Adapter" oder "Ohne Airbag" mit auftauchen ist klar aber das sind auch die wenigsten. Ich finde so ließe sich das schon mal in einem schnell machbaren Rahmen halten.
    Ich finde es auch Beispielhaft wie schnell eure Mods auf die Thematik reagiert haben und gehandelt haben wie man an meinen Links sehen kann

Berechtigungen

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