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Thema: orig. Tigra Felgen - keine ABE/ABG erhältlich

  1. #1
    Xeviltan
    Gast

    orig. Tigra Felgen - keine ABE/ABG erhältlich

    Ihr seid meine letzte Hoffnung. Folgendes Problem:
    meine Mutter fährt einen Tigra TT mit orig. 16" GM/Ronal Alufelgen mit der Teilenummer 93164818.
    Leider bekomme ich von niemanden eine gescheite Antwort bzw. die ABE zu diesen Felgen. Angefragt bei Ronal -> sagen Opel haben die; bei Opel gefragt -> ich soll mich an meinen FOH wenden; FOH gefragt -> bis jetzt keine Antwort; TÜV gefragt -> Einzelabnahme muss gemacht werden; Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt -> Felgen haben keine KBA Nummer anhand derer man sie identifizieren kann -.-
    Das Ding ist, dass auf den Felgen 205/50 Reifen drauf sind und wir gerne auf 205/55 umsteigen würden, aber eine ABE brauchen um sie beim TÜV eingetragen zu bekommen. Andernfalls läuft es laut TÜV auf eine Einzelabnahme hinaus.
    Habt ihr noch eine Idee oder vielleicht eine Anlaufstelle?

  2. #2
    Shivan
    Gast
    Hi,
    ich hatte ein ähnliches Problem. Habe die originalen Astra G Felgen auf meinen Corsa B. Ich musste mittels Vergleichsgutachten eine Einzelabnahme durchführen. Also kann ich dir leider nur wenig Hoffnung machen. Ich hatte damals auch bei drei FOHs und Opel direkt angefragt aber keiner konnte mir helfen.

    MfG
    Shivan

  3. #3
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    4.617
    Für die Räder gibt es kein Einzelgutachten da sie zum Gesamtgutachten des Fahrzeugs gehören. Da bleibt dir nur eine Einzelabnahme wenn du die auf einem anderen Auto fahren willst.

  4. #4
    corsa-luenen
    Gast
    Warum will man überhaupt von einem 50R auf 55R umsteigen?

  5. #5
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    4.617
    Weil 205er Reifen in 16" mit einem 55er Querschnitt (das "R" gehört nicht dazu) günstiger sind?

    @Xeviltan
    Du darfst alles fahren was für das Auto in den COC Papieren steht. Der wechsel auf den größeren Querschnitt wird so sowieso nicht funktionieren, da der Abrollumfang und somit der Tacho nicht mehr stimmt.

  6. #6
    corsa-luenen
    Gast
    Mir wurde mal gesagt es steht für Radial also Radius und somit sollte es dazu gehören.

    Aber belehre mich gerne eines besseren.

    Die Antwort mit den Kosten wollte ich auch bekommen. Ist doch Hirnrissig sich andere Reifen aufziehen zu lassen die mehr "Radial" haben, wo man somit mehr Reifen von der Seite sieht, nur weil sie etwas günstiger sind. Ich denke so viele Reifensätze kann man in einem Autoleben nicht verfahren, dass sich die Eintragung irgendwann rechnen wird.

  7. #7
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    Zitat Zitat von corsa-luenen Beitrag anzeigen
    Mir wurde mal gesagt es steht für Radial also Radius und somit sollte es dazu gehören.
    Dann hat man dir das falsch gesagt. Das "R" steht für Radial, das ist soweit richtig, damit ist aber nicht der Radius des Reifens gemeint. Vielmehr geht es bei der Angabe um den Reifenaufbau. Es handelt sich hier um einen s.g. Gürtelreifen bei dem die Karakassenlagen radial angeordnet sind.
    Früher gab es noch den Diagonalreifen, bei dem ist der Unterbau etwas anders zusammengesetzt und die Karkassenlagen verlaufen diagonal über kreuz.

    Die ganzen Bezeichnungen hab ich hier nochmal erklärt:
    http://www.motzmod.de/index.php/faq/...der-und-reifen

    Was das rechnen der Eintragung angeht... Bei dem Preisunterschied kann sich das schon mit einem kompletten Satz Reifen "rechnen".
    Aber wie schon erwähnt, das wird Abrollumfangtechnisch nicht passen.

  8. #8
    Senior Moderator
    Avatar von TwoBeers
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    Exakt .....

  9. #9
    ...ist für alle da Avatar von Michi
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    2.625
    Um noch mal kurz aufs Ursprungsthema zurück zu kommen:
    Felgen, die ab Werk auf den Autos sind, sind in deren ABE bzw. EG-Typgenehmigung enthalten, d.h. mitgenehmigt. Will man so eine Felge auf einem anderen Fahrzeug verwenden, kann das keine einfache "Anbauabnahme" sein, weil die Felge für den Verwendungsbereich am anderen Fahrzeug in aller Regel nicht geprüft ist.
    Unter bestimmten Bedingungen ist es aber natürlich möglich, diese Felgen fahren zu können. Als Festigkeits- und Qualitätsnachweis sowie für Radlasten und ggf. zulässige Reifengrößen wird die ABE bzw. EG-Typgenehmigung des Ursprungsfahrzeugs herangezogen. Für die Verwendung am Fahrzeug muss dann separat begutachtet werden, ob Freigängigkeit und Abrollumfang des Rades zum neuen Fahrzeug passen.

    Beachten sollte man dabei nur: VORHER mit einem Sachverständigen abklären, ob die Wünsche möglich sind.
    Und bitte beachten, dass diese Begutachtungen nur die Technischen Prüfstellen in den jeweiligen Bundesländern vornehmen dürfen (ehemaliger Osten Dekra, Rest TÜV). Die jeweils anderen Prüforganisationen dürfen das nicht machen.
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    [FONT=Arial Narrow][SIZE=2] "Das nachhaltige Wissen darum, dass die freiwillige Selbstbeschränkung auf 250km/h in dieser Klasse letztlich nichts als - Entschuldigung - Bullshit ist, bringt die Macher des M3 zwangsläufig schwer in die Bredouille"[I] (sport auto 12/07)[/I][/SIZE][/FONT]

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