@norris1 ja das hatte ich mir schon gedacht.also muss doch beides eingetragen werden.
also ich hätte das teilegutachten für den flügel!
ich glaube schon das der tüv prüfer die kopie von nem teilegutachten anerkennt . weil die gutachten ja irgendwo alles kopien sind.das dürfte glaub ich kein prob sein.