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Ergebnis 41 bis 50 von 53

Thema: polizei probleme

  1. #41
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
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    17.01.04
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    4.655
    es geht nicht um die LEUCHTWEITE !!!! der § sagt aus.." die Unterkante der Lichtaustrittsfläche hat 50 cm über dem Boden zu sein ..." wohin deine SW leuchten ist denen egal ....

    §70 STVZO abs 1 nr.2 Ausnahmegenehmigung

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    postfach 2249
    referat 530 / herr stiller
    99403 Weimar

    das ist der I*I*T der das in Th bearbeitet !!!!


    der ORIGINALTEXT: http://www.stvzo.de/ §50 abs. 3

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

    1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

    2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

    (4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

    (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

    1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,

    2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,

    3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

  2. #42
    Elli
    Gast
    Mein TÜv mann hat mir erzählt dass das schnuppe ist hauptsache der tiefste punkt ist 7cm vom boden weg

  3. #43
    Karol
    Gast
    hö ? scheinwerfer 7cm über den boden fährst du ein kart ?! oder versteh ich bissel was falsch ...

  4. #44
    Haugla2000
    Gast
    Zitat Zitat von Elli
    Mein TÜv mann hat mir erzählt dass das schnuppe ist hauptsache der tiefste punkt ist 7cm vom boden weg
    tja und ich hab wie schon hundertmal hier geposted von 3 unterschiedlichen tüv stationen nicht meine plakette bekommen weil nur 48,5 scheinwerferunterkante zum boden...

    jeder sagt was anderes und ich bekomme keinen tüv

    KLASSE

  5. #45
    Elli
    Gast
    scheinwerfer ist egal, weil sobald du du den tigra nur minimal tiefer liegst bist schon unter 50cm. Und mein TÜv Mann hat nur gemeint ,dass der tiefste punkt vom Auto ( frontstange, auspuff) mindestens 7cm vom boden sein muss.

  6. #46
    Haugla2000
    Gast
    also ich erinnere mich an einige threads hier aussem forum wo immer wieder von 8cm gesprochen, bin mir da ziemlich sicher, und jetzt kommt 7cm

    Ohje


    herrlich immer was anderes zu hoeren...


    ich weiss jedenfalls das die tüv prüfer in bochum, witten und Herne auf die 50cm achten !!!!

  7. #47
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.858
    ...ihr solltet mal besser in eure papiere schaun...trauen kann man
    doch keinem - sieht man doch- 8cm bei festanbauten und 7cm bei
    formelastischen bauteilen...so stehts zumindest öfters mal drin.
    wenn se mir mal den wagen wg der 50cm stillegen sollten, mach ich
    daraus nen gerichtsfall den die welt noch nicht gesehen hat.
    mir hat mal nen tüver erzählt, dass die makierung am scheinwerfer
    ausschlaggebend sein soll...beim nächsten erzählte der was anderes.
    reflektorunterkante is doch relativ :wink:

  8. #48
    Kühlschrank
    Gast
    also gibt es auch was wie tief die nebelz sein dürfen???

  9. #49
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
    Registriert seit
    17.01.04
    Beiträge
    4.655
    www.stvzo.de da die suche benutzten aber licht und so ist § 50

  10. #50
    Dr. Mace
    Gast
    Zitat Zitat von Der_Bachelor
    und da les ich grad steht auch unter punkt 9:

    .....es ist auf eine mindestbodenfreiheit von 80mm bzw. 70mm bei formelastischen bauteilen zu achten.

    gilt für front, schweller etc.

    steht sogar das mit nummernschild drinnen vorne 20mm hinten 30mm
    Hab mich auch erschrocken wie ich das gelesen hab. Allerdings hatte ich danach nen kurzes gesrpäch mit nem Tüver.
    Der hat gesagt, dass er mit meine Front mit 3cm Bodenfreiheit ohne weiteres eintragen würde, denn das mit den 7 bis 8 cm ist zwar korrekt aber, wird nicht an den Schwellern/Schürze oder so gemessen. Sondern am tiefsten Punkt, und das wäre der Träger am vorderen Radkasten und da hab ich bei ner 60/40 Tieferlegung 15cm. Quasi darf deine Schürze am Boden schleifen. Das einzige weswegen uns einer ans Bein pinkeln kann sind die 500mm SW-UK.
    Jetzt nicht auf mich losdreschen, gebe nur wieder was der Tüver gesagt hat.

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