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Thema: keine einzelabnahmen ab april 2009???

  1. #11
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    Avatar von Zero
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    Also ich hab mich Dienstag erst mit einem Prüfstellen Leiter unterhalten der hat gesagt das ist alles noch ein bisschen Unklar eben wegen EU-Recht bla bla

    Hauptsächliches Problem ist aber wohl bei Neuzulassungen wie zb bei unserem Eigenbau Seven mit dem wir eben Dienstag dort waren (schnell noch vor April )

    Was da auf uns jetz zu kommt weis noch keiner so genau bzw wie es eben Umgesetzt wird!

    Für "uns" wird wohl bis auf weiteres Fast alles so bleiben wie es ist! Einziges Problem sind momentan die Abgasverbesserungsgeschichte da ja durch Schindluder mit den Rußparikelfilter erst mal Alle Gutachten auf Eis gelegt worden sind und nur noch ABEs Gültigkeit haben

  2. #12
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    Avatar von ice tiger
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    Ähm....
    Kann uns das nicht völlig egal sein, solange dass "Richtlinie" heißt!????

    Meines Wissens nach ist es doch so, dass neben einer EU-Richtlinie trotzdem noch nach nationalem Recht gehandelt werden darf...also daher dürften "bisherige Regelungen und Vorgehensweisen" doch immernoch legal sein...

    Das ist genau dasselbe, wie mir vor 2 Jahren mein Tüver mal erzählen wollte, dass nach neuer EU-RL das ganze Rad abgedeckt sein muss, jedoch nach nationalem Recht immernoch die Regelung mit der abgedeckten Lauffläche gültig war...
    Es konnte sich der Tüver also aussuchen, nach welcher Regelung er abnimmt...

    Hoffe, dass das noch ne Weile so bleibt...Will schon ne vernünftige XE-Eintragung haben...

    mfg

  3. #13
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    Avatar von cheeky_devil
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    also mir hamse des damals nen bisschen anders erklärt... sobald du EU drinen stehen hast darfer eben nich aussuchen... wenn des nich dinnen stehen hast, dann darf da prüfer entscheiden welche regelung er nimmt....

  4. #14
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    Avatar von Zero
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    Wo soll denn EU drin stehen?

  5. #15
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    Avatar von blobberio
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    im Fahrzeugschein. Wenn du noch nen alten hast wirst du schön gefragt ob du den neuen haben willst. Wenn du den neuen hast muss der Prüfer streng genommen nach der neuen Richtlinie vorgehen.

    Zu mir meinte ein Tüvprüfer nur, dass er das für den allergrössten Schwachsinn hält. Da stehen 2 96er Tigras vor ihm, einer mit dem neuen Schein und einer mit dem alten. Und nur wegen dem neuen Schein soll er beide dann völlig verschieden "behandeln".

    Bei neuen Autos, die es nur mit der neuen EU Zulassung gibt mag man das alles ja noch verstehen. Aber bei den alten, bei denen es eben beide Zulassungen gibt isses einfach total idiotisch....

  6. #16
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    Avatar von ice tiger
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    im Fahrzeugschein. Wenn du noch nen alten hast wirst du schön gefragt ob du den neuen haben willst. Wenn du den neuen hast muss der Prüfer streng genommen nach der neuen Richtlinie vorgehen.
    @Blobberio

    MUSS man sich den nicht nen neuen Fahrzeugschein ausstellen, lassen wenn man das nächste Mal zur Zulassungsstelle geht?



    mfg

  7. #17
    Also ich hab einmal den alten Fahrzeugschein und einmal den neuen. Beim neuen sehe ich aber höchstens nur "Europäische Gemeinschaft" drin stehen. Mehr steht da nicht drin. Hatte bis jetzt auch keine Nachteile dadurch.

  8. #18
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    Avatar von c20xe Lexmaul Ram
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    Wegen deinen 2 Autos. Läßt du aber jetzt was eintragen, und anschließend in den Fahrzeugschein schreiben, bekommst du auf jeden Fall den neuen ausgehändigt.

  9. #19
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    Avatar von cheeky_devil
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    ick hab jetz ma rumgekramt...

    schein und brief tigra....
    schein und brief Vectra A...(alser noch zugelassen war, aber is nen neuer schein und brief)

    also... bei Punkt K (Nummer der EG Typengenehmigung)... da hat der ti ne e1* nummer drin... der vectra nur nen "-"

    die e1 is quasi dieses EU Zulassungsding


    laut punkt K heisst dies also, dass wir am ti den kompletten reifen abdecken müssten und beim vectra der prüfer entscheiden dürfte...

    Punkt 6 ist dann das datum wann diese EG genehmigung ausgestellt wurde... des bei meinem ti 4.12.1998... beim vectra is dieses feld frei... denk mal weilse die eg nummern da noch nich verteilt haben .. achso vectra is EZ 26.04.91...
    wär halt toll wenn mal wer mit nem 95er tigra oder corsa gucken kann ob was bei ihm zu K und 6 steht...

    Du bekommst wenn du was eintragen lassen hast immer nen neuen schein...

    aber ich glaub nicht, dass bei nem neuen fahrzeugschein jedes auto einfach punkt K mit der e nummer zugewiesen bekommt... geht ja auch eigentlich nich, weil die keine EG Genehmigung bekommen haben damals... das is glaub ab nem bestimmten baujahr gemacht worden... da hamse jedes neue fahrzeug in irgendner weise auf diese eg richtlinien getestet glaub ich, wann diese eg genehmigung erteilt wurde steht bei Punkt 6...
    der vectra hat ja trotz "neuer scheinversion" und brief auch keine nummer bei Punkt K drin.

    das is ja auch der grund warum mein tüver immer meckert das der tigra eins der jüngeren baujahre is und somitz allet schwerer is... wie zum beispiel schadstoffklasse bei motorumbau verschlechtern und der ganze andre schmus, der bei älteren BJ einfacher is

    ich schau nachher nochma inn schein vom A3 was da drin steht... aber dürfts selbe sein wie beim ti, weils auch nen 98er bj ist

  10. #20
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    Avatar von Zero
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    also bei meinem Corsa steht :

    zu K: G290*07
    6. (Datum zu K) 09.12.92

    ist EZ: 18.06.96

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