Zitat Zitat von DDStyle87 Beitrag anzeigen

Bei Insolvenz ist das ein schwieriges Thema, aber da es ja um die Insolvenz des Verkäufers geht ( D&W ) und nicht um die des Herstellers, solltest du dich schleunigst an den Hersteller wenden.

... und wenns dumm läuft sagt dir der Hersteller: "Sie müssen sich an den Händler wenden, da Sie mit ihm einen Kaufvertrag geschlossen haben, nicht mit uns.

Also sehr schwierig. Wenn der Hersteller kulant ist, regelt er das mit dir. Bedenkt aber folgendes.... die 2-Jahres-Gewährleistung ist KEINE VOLLGARANTIE!!! Das ist leider etwas, mit dem ich mich tag-täglich rumärgern muss und was viele nicht verstehen.

Zudem musst DU beweisen, dass du das Gerät bei D&W gekauft hast und das mit einem Bon. Der Verkäufer kann eine Bearbeitung verweigern, wenn du das nicht nachweisen kannst.

Zum Thema insolvent. Grundsätzlich könnte D&W die Reklamation entgegennehmen und bearbeiten, doch das wird vermutlich vom zuständigen Insolvenzverwalter abgelehnt. Dieser wird lediglich Abläufe genehmigen, was Geld in die Kassen von D&W bringt, also Teileverkauf. Reklamationen kosten Geld und bringen nichts ein, außer Kundentreue.

Tipp: Versuchs über den Hersteller direkt, über den Händler wirst keine Chance haben, selbst wenn du einen Anwalt einschaltest und diese Kosten übersteigen definitiv den Wert des Radios!