Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Felgen, Spoiler, Sonderlenkrad, Auspuff oder andere Nachrüstteile. Bekomme ich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen neuen ABE-Abdruck? Nein. Nur der Inhaber einer
ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie zum Beispiel den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den
Typ mitzuteilen.
Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!
Gibt es unter www.kba.de eine Verzeichnis in dem ich zum Beispiel Genehmigungen über Fahrzeugteile und deren Verwendungsbereiche finde? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist nicht berechtigt, Daten aus erteilten Genehmigungen an "Dritte" weiter zu geben.