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Thema: Gewindefahrwerk eintragen

  1. #1
    Splitter
    Gast

    Question Gewindefahrwerk eintragen

    Hey hab mal ne frage.

    Und zwar fahren ja viele hier ein gewindefahrwerk, im gutachten bei vielen steht zb "

    tüv geprüfter bereich 30-60mm
    dh beim tüver wird ja net mehr als 60mm eingetragen.. was ja sogesehn kein problem is weil mans ja danach noch bissl runter drehen kann, allerdings braucht man doch zum eintragen nen achsenvermessung nachweis oder?!

    würde ja heißen das wenn man es bei 60mm eintragen lässt und schon ne vermessung gemacht hat, man danach grad nochma vermessen lassen kann nachdem man nochma bissl runter is?


    oder wie habt ihr das gemacht?
    weil einige sind doch sicher etwas tiefer als erlaubt :P


    gruß

  2. #2
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von an-tigra-vity
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    1.347
    hab meins runtergedreht, so tief, wie ich es wollte. dann spur einstellen lassen und ab zum tüv. wegen der tiefe hat er nichts gesagt ( hat nur die vorgeschriebene bodenfreiheit kontrolliert).
    und das protokoll von der achsvermessung wollte er auch nicht sehn.
    fazit : versuchs einfach, wenn nicht, fahr zu nem anderen.

  3. #3
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von blobberio
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    18.12.04
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    1.742
    ich hab auch noch nie erlebt, dass der Prüfer einen Nachweis für ne Achsvermessung haben wollte.

  4. #4
    Splitter
    Gast
    okay danke.

    wie sieht das denn aus mit der mindest bodenfreiheit?wie viel cm müssen das sein?

    wird das von der front gemessen oder ab der gummi lippe schon?

    gruß

  5. #5
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von an-tigra-vity
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    22.01.08
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    1.347
    meiner sagte :
    8cm zu "losen" Teilen z.b. die Gummilippe
    11cm zu "festen" Teilen z.b. der Kat.

    Zitat Zitat von blobberio Beitrag anzeigen
    ich hab auch noch nie erlebt, dass der Prüver einen Nachweis für ne Achsvermessung haben wollte.
    doch, davon hab ich schon gehört, dass es manche sehen wollen.

  6. #6
    ich würd mir weniger Gedanken wegen der Bodenfreiheit machen mehr wegen der Lichtaustrittskante.....

  7. #7
    Splitter
    Gast
    naja aber ich denke da sind doch sehr viele drunter?!

    fahre ne gsi front und astra g lippe und hab ca 8,5cm-9cm bis zur lippe.. und das schaut eig noch recht hoch aus wie ich finde.. würde ja heißen kann so gesehn nur noch 1cm runter

  8. #8
    dh beim tüver wird ja net mehr als 60mm eingetragen.. was ja sogesehn kein problem is weil mans ja danach noch bissl runter drehen kann

    kannst machen, wenn du pecht hast ist der nette polizist bei der kontrolle so schlau und prüft die höhe die in den papieren steht. denn der tüver trägt den abstand radmitte - kotflügel ein!

    das protokoll von der achsvermessung wollte er auch nicht sehn.
    das hatte ich auch schon beim eintragen, das er das sehen wollte.
    kann man ja eh vorher machen, weil wie gerade geschrieben, die höhe eh eingetragen wird. achsvermessung muss auch sein, denn sicherheit geht vor!

    wenn man sich vor dem vermessen mit der höhe nicht sicher ist, dann ab zum tüv und anfragen ob er es so abnehmen würde.

    naja aber ich denke da sind doch sehr viele drunter
    stimmt, das sind so einige. ich auch.... mein tüv hat da nicht so genau hingeschaut, er hats zwar gesehen, aber gemeint 4cm gehen noch. ist denke auslege sache... wenn der tüv nicht will, ab zum nächsten.

  9. #9

    Tüv

    Hi!
    Hier bei uns bei der Dekra wie auch Tüv Nord werden Federn oder Fahrwerke nur eingetragen wenn man ein Achsvermessungprotokoll mit datum hat.die Scheinwerfer eingestellt wurden und der Last abhängige bremskraftregler angepast wurde(wenn vorhanden)..
    Ja und dann halt Lichtaustritt nicht unter 50cm.

  10. #10
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
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    03.11.03
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    kannst machen, wenn du pecht hast ist der nette polizist bei der kontrolle so schlau und prüft die höhe die in den papieren steht. denn der tüver trägt den abstand radmitte - kotflügel ein!
    Oder anders, wie bei mir, trägt er die geänderte Gesamthöhe des Fahrzeuges ein!

    Also ich würde mir um die Lichtaustrittskante auch Gedanken machen...Die sollte schon bei 50cm sein + - 1cm oder max. 1,5cm....Da sagen viele Prüfer auch nix...Aber nicht mit 45cm Lichtaustritt rumfahren...Würde da auch nicht mit spaßen. Das kann schnell Punkte und ein dickes Bußgeld geben...

    mfg

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