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Thema: FK Sportsitze eingetragen?

  1. #21
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von an-tigra-vity
    Registriert seit
    22.01.08
    Beiträge
    1.347
    warum warste net mal beim tüv und zeigst denen ein bild ?
    was bringt es dir, wenn ich dir jetzt sage: " ja ich hatte mal FK Basic drin und hab jetzt DTS Poser drin und sie waren eingetragen" ??

    ich war auch beim tüv und hab mich erkundigt. die haben gemeint:
    Bestell dir 1 Sitz. Wir geben dir ne adresse, wo die dann getestet werden. wenn alles klappt bestell dir noch 2 stück ( weil der erste danach kaputt sein wird) und komm wieder hier her und ich trag dir die sitze ein.

    allerdings hab ich jetzt eine günstigere aber nicht "ganz legale" möglichkeit gefunden, wie ich die beiden sitze eingetragen hatte.
    wenn du mehr drüber wissen willst, kannst mir ja ne pm schreiben.

  2. #22
    Neumiii
    Gast
    Hier das schreiben was mir der DEKRA Herr geschrieben hat. steige da noch nicht gantz durch aber vllt wird es ja noch oder einer von ecuh erklärt es schneller.

    Sehr geehrter Herr ....,

    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

    Gerne antworten wir Ihnen:

    Maßgebend für die Begutachtung von Sitzen ist u.a. die Richtlinie für die
    Gestaltung und Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen.
    In dieser Richtlinie ist vorgegeben, dass u.a. die Lehne des Führersitzes
    und der Sitz selbst verstellbar sein müssen.

    In der Rili heißt es zu diesem Punkt:
    "Die Rückenlehne muss im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
    nach innen gewölbt sein. Sie muss ausreichend gepolstert sein. Die Neigung
    der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muss, ausgehend von der vom
    FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von
    mindestens ± 5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne
    Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne
    muss horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."

    Dies ist bei Vollschalensitzen nicht möglich, somit ist eine positive
    Begutachtung bzw. Eintragung eines Vollschalensitzes leider unzulässig.

    Bei Halbschalensitzen gilt zu unterscheiden, ob das Fahrzeug eine
    nationale Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung besitzt.

    Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung sind die Sitze u.U. ebenfalls für die
    Erfüllung der Wirkvorschriften für das Verhalten bei Unfallstoß notwendig.
    Sie sind Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und der Typgenehmigung und
    daher nicht ohne weiteres änderbar.




    Es gibt einen Beispielkatalog, nach welchem Umbauten und Veränderungen an
    Kraftfahrzeugen zu beurteilen sind.

    Weiterhin wird noch folgender Beschluss für die Beurteilung herangezogen:
    "Nachträglicher Einbau eines Schalensitzes. OLG Hamm, Beschluss
    vom 23. 12. 1976, 3 Ss OWi 1696/76, DAR vom 15. 7. 1977: Der nachträgliche
    Einbau eines Schalensitzes an Stelle des serienmäßigen Fahrersitzes in
    einen Pkw bringt die BE nicht ohne weiteres zum Erlöschen, sofern sich
    nicht aus dem Umstand oder der Beschaffenheit des eingebauten Sitzes eine
    Gefährdungsmöglichkeit für andere Verkehrsteilnehmer ergibt; letzteres
    muss durch weiter getroffene Feststellungen belegt sein."

    Die Quintessenz aus beiden Quellen ist:
    Wenn Sitzschienen und/oder Sitzkonsolen geändert werden muss in der Regel
    eine Anbauabnahme erfolgen.

    Falls für die Sitze ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und der dort
    aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten
    werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.


    Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer
    Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich
    aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann
    explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird.
    Es gilt dann die Mitführpflicht.

    Sind keine Prüfzeugnisse vorhanden bzw. sind diese Bauteile nicht nach
    EG/ECE geprüft und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet, ist eine
    gesonderte Abnahme erforderlich. Ein amtlich anerkannten Sachverständigen
    einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) muss
    dieses als "Technische Änderung" nach § 21 StVZO begutachten.

    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
    beauftragt.


    Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
    Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
    und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
    aufwandsabhängig abgerechnet werden.

    Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen geprüften Fahrzeugteile mit einem
    Teilegutachten oder einem anderem Prüfzeugnis zu verwenden, in dessen
    Verwendungsbereich Ihr Fahrzeug eingeschlossen ist. Eine positive Abnahme
    ist damit weitaus wahrscheinlicher und die Gesamtkosten für Abnahme,
    Teil(e) und Prüfzeugnis liegen dabei i.d.R. deutlich unter denen einer
    Einzelabnahme.



    Mit freundlichen Grüßen

    DEKRA Automobil GmbH

    Hoffe ihr könnt damit was anfangen

  3. #23
    Neumiii
    Gast
    so habe jetzt nen anderes schreiben bekommen und da steht folgendes drin:
    zunächst sollte die Frage geklärt werden, ob das Fahrzeug eine
    EG-Typgenehmigung besitzt oder nach den nationalen Vorschriften zugelassen
    worden ist.

    In der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein seit Okt. 2005)
    ist die Typgenehmigungsnummer unter Feld "K" eingetragen. Beginnt diese mit
    einem kleinen "e" gefolgt von einer 1- oder 2-stelligen Ziffer und dann mit
    einem "*" vom Rest der Nummer getrennt, so handelt es sich um eine solche.

    In den alten Fahrzeugpapieren ist die Nummer nur im Fahrzeugbrief auf
    Seite 4 (schmale Innenseite) in der Mitte vermerkt.

    Bei nationaler ABE ist die Nummer i.d.R. 4-stellig mit einem
    vorangestellten großem Buchstaben.

    Besitzt Ihr Fahrzeug eine solche, kann, vorausgesetzt die originalen
    Sitzschienen und Verankerungen werden benutzt, der Sitz unter Beachtung der
    genannten Bedingungen ohne Abnahme und Eintragung verwendet werden.
    Beim 2-Türer ist ggf. der Einstieg auf die hinteren Sitzplätze zu beachten.

    So wie ich es verstanden habe muss man die sitze nicht eintragen solang man die originalen sitzschienen und verankerung benutzt also alles auf die originale sitzkonsole bauen und dann darf man es ohne eintragung fahren.

    Er hat mir auch gesagt wenn man was schriftlich brauch,also das man sie nicht eintragen muss soll man zur prüfstelle in seinem ort und sich das bescheinigen lassen da er es nicht machen kann weil diese bescheinigung geld kostet...wie ja auch alle anderen dinge gibt ja nichts mehr umsonst heutzutage

  4. #24
    wird ja immer besser^^

    woher kommt das zitat?

  5. #25
    Neumiii
    Gast
    Hab ne email an dekra gesendet und hab dann eine e-mail back bekommen und da stand das drin.

  6. #26
    und mich hat die dekra zum tüv geschickt^^

  7. #27
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von an-tigra-vity
    Registriert seit
    22.01.08
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    1.347
    Zitat Zitat von Gladbacher Beitrag anzeigen
    und mich hat die dekra zum tüv geschickt^^
    kommt ja auch aufs bundesland an. in hessen z.b. darf es nur die tüv machen. in (ich glaube) den alten bundesländern darf es nur die dekra.

  8. #28
    Neumiii
    Gast
    ja mit dem bundesland hat es schon was zu tun aber die regeln in komplett deutschland sind ja soweit eigentlich gleich also ist es überall erlaubt soweit es dann so ist wie beschrieben.

  9. #29
    Ghost
    Gast
    Es steht doch alles da wie der Hase läuft..... Also hatt der Sitz eine ABE (ABE von Sitzen immer nur mit eigenen Sitzkonsolen gültig) dann brauch man die Sitze nicht eintragen lassen. It ein 19.3 Prüfbericht dabei oder E-nummern drauf kann man das eintragen lassen ohne größere Hürden (was aber selten der fall ist das ein Prüfbericht vorliegt)
    so und jetzt zum rest der ganzen anderen sitze ala FK und CO...
    Hier kommt die Einzelabnahme 21 ins spiel so wie es oben steht...
    Am betsen ihr sucht wie ich eine Tunungwerkstatt raus (die haben meistens eigene gute Tüver) und lasst sie da einbauen, wie in meinem fall von fK. der prüfer sieht das alles fachmännisch verbaut ist, weis von seiner erfahrung von anderen autos vorher und gibt sein ok.... gut in meinem fall war das ganze ein bisschen teurer da ich seitenairbags hatte und diese gleich mit stillgelegt wurden, aber alles kein thema...

  10. #30
    Neumiii
    Gast
    @ ghost les dir das nochmal durch da steht nirgends was von einer abe für den sitz oder sonst was da steht nur was wegen dem fahrzeug und was das fahrzeug haben muss und wie es verbaut werden muss

    Besitzt Ihr Fahrzeug eine solche, kann, vorausgesetzt die originalen
    Sitzschienen und Verankerungen werden benutzt, der Sitz unter Beachtung der

    genannten Bedingungen ohne Abnahme und Eintragung verwendet werden
    sonst würde da oben ja net fahrzeug stehen sondern sitz und so lange man das an den originalen schiene und verankerungen verbaut brauch man es nicht eintragen

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