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Thema: Welche Rückleuchten?

  1. #111
    was glaubst du denn wenn dich nachts keiner sieht weil der reflektor fehlt und es dir dass heck kaltverformt...

    diese reflektoren gibt es nicht zum spaß und sind sicher ein grober mangel, weshalb der versicherungsschutz sofort erlischen kann.

  2. #112
    -Rebel-
    Gast
    Jeder der sowas macht, macht es auf eigenes Risiko.

    Ich kenne erlich gesagt nicht so viele die im Wald am Straßenrand ihr Auto abstellen wo kein licht ist, das man ein Auto übersieht.

    So genug sarkasmus.

    Klar ist das nicht die tollste lösung aber bei vielen Show'n'Shine autos die auch auf der straße unterwegs sind, zerstört das die Optik, die den besitzern wichtiger ist als das quantum sicherheit.

    Sollte einfach nur ein tip sein um die Reflektoren leicht entferbar anzubringen, ohne klebe rückstände.

  3. #113
    Optik hin oder her - in gewissen Regeln muss man spielen & daran haben sich alle zu halten - und das sind die der STV(Z)O.
    Und wer das nicht versteht, hat nix auf der Straße zu suchen.
    basta

  4. #114
    Blue_Corsa
    Gast
    Also logischerweise sind Reflektoren zwingend notwendig und auch sinnvoll find ich um das alles hier mal auf nen Punkt zu bringen...


    Die nächste Frage wäre wo und wie man die Katzenaugen anbringen kann/darf/muss...??? Also Vorschläge her

    Greetz

  5. #115
    wenn es gescheide rückleuchten sind, stehts in der ABE.
    welche höhe und wieviel abstand zu einander..

  6. #116
    Black-Bird
    Gast
    Wenn man das beachtet dann passt das insgesamt.

    Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.

    Und eben auch Katzenaugen mit e - Prüfzeichen verwenden wär ganz praktisch.

  7. #117
    Blue_Corsa
    Gast
    Zitat Zitat von Black-Bird Beitrag anzeigen
    Wenn man das beachtet dann passt das insgesamt.

    Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.

    Und eben auch Katzenaugen mit e - Prüfzeichen verwenden wär ganz praktisch.

    Bilder davon???

  8. #118
    Senior Lebt im ForumLebt im Forum
    Registriert seit
    11.07.05
    Beiträge
    5.180
    Zitat Zitat von Blue_Corsa Beitrag anzeigen
    Bilder davon???

    kannst nich messen ?

  9. #119
    Blue_Corsa
    Gast
    Zitat Zitat von mibo Beitrag anzeigen
    kannst nich messen ?
    Ne zu blöd zum Messen. Lineal is mir zu schwer zum Bedienen.

    Ne Spaß bei Seite... ich mein es gibt viele Richtlinien wie es sein muss aber denk mal nicht jeder bringt das genau so nach Maß an... gibt ja wohl paar varianten wo die au nix sagen...

  10. #120
    Black-Bird
    Gast
    Durch die Maße die ich genannt habe entstehen ja wenn du von hinten aufs Auto schaust links und rechts 2 Bereiche wo du jeweils 1 Reflektor anbringen darfst.
    In diesen Bereichen kannst du dich bewegen.

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