Zitat von
supermarf76
moin..
du darfst max. 1zimmer mit max. 50 m2 beziehen. alerdings darfst du das laut neuem gesetz erst ab deinem 25 lebensjahr weil die vom amt einfach nicht einsehen das sie für euch zahlen sollen wenn ihr auch zu hause wohnen könnt . bab ist für notfälle gedacht wenn jemand nicht mehr zu hause wohnen kann , aber viele wollten einfach nicht mehr zu hause wohnen und jetzt willl das asiamt es umgehen indem erst ab 25 anspruch auf Peter Harz besteht. allerdings kannst du die km notieren und am ende des jahres bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück fordern.
musst es nur erstmal auslegen irgendwie.