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Thema: Ausbildungsvergütung

  1. #21
    supermarf76
    Gast
    moin..
    du darfst max. 1zimmer mit max. 50 m2 beziehen. alerdings darfst du das laut neuem gesetz erst ab deinem 25 lebensjahr weil die vom amt einfach nicht einsehen das sie für euch zahlen sollen wenn ihr auch zu hause wohnen könnt . bab ist für notfälle gedacht wenn jemand nicht mehr zu hause wohnen kann , aber viele wollten einfach nicht mehr zu hause wohnen und jetzt willl das asiamt es umgehen indem erst ab 25 anspruch auf Peter Harz besteht. allerdings kannst du die km notieren und am ende des jahres bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück fordern.
    musst es nur erstmal auslegen irgendwie.

  2. #22
    Bergilein
    Gast
    Zitat Zitat von Vangelis Beitrag anzeigen
    und was das pendeln betrifft. Du hattest halt das Pech nichts in deiner Nähe zu finden, aber es hat dich niemand gezwungen des anzunehmen
    Naja, meine Firma ging Insolvent.

  3. #23
    dj-chris
    Gast
    zuhause raus muss und will ich, kein bock mit nem prügler unter einem dach zu leben, und das is auch grund genug fürs amt zu sagen ok, war gestern da und hab nochma nachgefragt. das problem is nur das ich erst nen Mietvertrag unterschreiben muss um dann bab zu beantragen, das is das problem, das geht ja dann nur über vitamin b wenn man nen vermieter kennt, weil wer lässt sonst einem nen Vertrag unterschreiben.

    gruß dj


    edit: das probem is nu noch das ich den bab antrag stellen muss, der aber abgelehnt wird, weil mien vater vor 2 jahren zu viel verdient hat, dann wiederspruch einlegen, weil er jetzt viel weniger verdient, und das dauert halt ma wieder, is halt nur doof weil die firma ja auch ma bescheid wissen will, ob ich jetzt da anfang oder nicht.

    gruß

  4. #24
    dj-chris
    Gast
    Zitat Zitat von supermarf76 Beitrag anzeigen
    moin..
    du darfst max. 1zimmer mit max. 50 m2 beziehen. alerdings darfst du das laut neuem gesetz erst ab deinem 25 lebensjahr weil die vom amt einfach nicht einsehen das sie für euch zahlen sollen wenn ihr auch zu hause wohnen könnt . bab ist für notfälle gedacht wenn jemand nicht mehr zu hause wohnen kann , aber viele wollten einfach nicht mehr zu hause wohnen und jetzt willl das asiamt es umgehen indem erst ab 25 anspruch auf Peter Harz besteht. allerdings kannst du die km notieren und am ende des jahres bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück fordern.
    musst es nur erstmal auslegen irgendwie.
    lohnsteuerjahresausgleich kann ich nicht machen da ich j anix bezahl und der wagen leider noch im mom auf meinen vater zugelassen is un dder j anet 2 mal fahrten zur arbeit abrechnen kann.

  5. #25
    supermarf76
    Gast
    mahlzeit...

    nach den infos kann ich dir schon besser helfen. wenn du von deinem vater haue beziehst , gehst zum jugendamt und musst denen das aber auch nachweisen das du gehauen wirst ( gehst nach der nächsten kelle zum arzt und anschl. anzeige erstatten) , dass ist beweis genug. die geben dir dann ein brief mit, den du beim asiamt vorlegst und bab bekommst.
    die gefahren nen km kannst du trotzdem beim fiskus einreichen , dass läuft dann unter werbungssteuer und du bekommst das geld zurück . muss nur min ein arbeitsweg von 22 km betragen. einen teil bekommst du sogar vom arbeitsamt , weil du beim bab -antrag mit angeben musst wieviel geld du für familienbesuche und arbeitswege benötigst. ist dann also schon pauschal im bab mit einberechnet.

  6. #26
    dj-chris
    Gast
    anzeige hatte ich schonma, aber da die karre nicht auf mich angemeldet is kann ich die auch net absetzen ab am tag 130km für die arbeit spric 5 km pro strecke. und mit jugendamt weiß ich net, bin ja schon 20

  7. #27
    supermarf76
    Gast
    moins...

    dann machst das eben nur über bab indem du da angeben musst wieviel km und mit was für einem gefährt du zur arbeit fährst und dementsprechend werden die dir das jeden monat mitüberweisen.

    das mit dem jugendamt geht auch wenn du 80 bist aber brauchst ja nur bis max 25. nimm die unterlagen die du von der anzeige hast mit und geb sie dem knilch da drin .das ist echt der einzige weg da raus zu kommen . hat meine freundin übrigens ähnlich gemacht , jur das sie nicht mit ihrer schwester klar kam...daher weiss ich das und wir waren beide inner ausbildung als wir zusammen zogen

  8. #28
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    Moderator
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    Avatar von Iceman
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    Nur mal so als Info, man muss nicht der Halter oder Käufer eines Fahrzeuges sein, um km bei der Steuer angeben zu können, das interessiert das Finanzamt nämlich überhaupt nicht...steht aber auch eindeutig in den Unterlagen..

  9. #29
    supermarf76
    Gast
    das hast du missverstanden , sein prob ist es das er kein lohnsteuerjahresausgleich machn kann weil er muckel ist und zu wenig verdient. deshalb soll er es über bab machen weil er da im antrag eh angeben muss wieviel km und womit , und das ist dann nochmal gegliedert in familienfahrten und arbeitsfahrten. denn beides wird anteilig von uns bezuschusst. ist das nicht nett?? ist doch nett..

  10. #30
    dj-chris
    Gast
    Zitat Zitat von supermarf76 Beitrag anzeigen
    moin..
    du darfst max. 1zimmer mit max. 50 m2 beziehen. alerdings darfst du das laut neuem gesetz erst ab deinem 25 lebensjahr weil die vom amt einfach nicht einsehen das sie für euch zahlen sollen wenn ihr auch zu hause wohnen könnt . bab ist für notfälle gedacht wenn jemand nicht mehr zu hause wohnen kann , aber viele wollten einfach nicht mehr zu hause wohnen und jetzt willl das asiamt es umgehen indem erst ab 25 anspruch auf Peter Harz besteht. allerdings kannst du die km notieren und am ende des jahres bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück fordern.
    musst es nur erstmal auslegen irgendwie.

    weißte denn wie teuer die sein darf, oder hngt das acuh vom einkommen der eltern ab.

    gruß dj

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