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Achja, das leidige Thema Lichaustrittkante!!!!
Was die meisten Prüfer vergessen ist, dass die Scheinwerferunterkante nicht die Lichtaustrittskante ist. Es steht ja auch im Gesetztestext etwas von Spiegelkante und wie stellt man das fest?? Man legt ein Blatt Papier auf den Scheinwerfer und dann sieht man die "Spiegelkante", das ist meines Wissen nach die gültige Messgrundlage.
Gruß Frank
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interessant ist einzig und allein die lichtaustrittskante. schön zu sehen bei aufgelegtem blatt papier. ich als autodesigner könnte mir einen scheinwerfer ausdenken, der bis unterkante stoßstange reicht. solang das licht an der richtige stelle rauskommt, is alles im grünen bereich.
und noch kurz zum thema "mit-federwegsbegrenzern-vollmachen":
so ein unsinn. man müsste die karre aufbocken, bis die höhe stimmt und dann mit fwb vollmachen. dummerweise ist das absolut unfahrbar und nicht zulässig.
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