Ist nicht richtig. Eine Schraube dient nicht zur Ladungssicherung sondern zur Befestigung. Das gleicht gilt für Klebungen und Schweissungen.
Immer wenn Teile im Innenraum so mit dem Fahrzeug fest verbunden sind gelten diese nicht mehr als Ladung sondern als Fahrzeugbestandteil. Das heisst Tüv Abnahme muss erfolgen. Ist z.b. bei mir im Tigra so. Das Woofergehäuse ist mit dem Fahrzeug verschraubt und auch vom Tüv abgesegnet.
dann müßte man ja alles, was ans auto geschraubt wird eintragen lassen...
naja... man kann alles auch übertreiben oder
Ist im weitesten Sinne doch auch so. Viele Teile besitzen aber eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis zu Hochdeutsch) was im Grunde nichts weiter ist wie eine Universelle Abnahme. Ein selbstgefertigter Ausbau hat sowas nicht und somit muss er, wenn er verschraubt ist, vom Tüv nach Paragraph 22 oder 23 durch die Einzel/Sonderabnahme.
Wie jedes Teil welches keine ABE hat eben.
Wie nehmen den die meisten Tüv-Menschen das hin wen ich das eintragen lassen will?
Den muss ich ja den ganzen Kofferraumausbau eintragen lassen.
Den da muss ich schon ein paar Sachen mit der Karoserie verschrauben oder kleben.
Muss den alles eingetragen werden wo ich was ans Auto schraube oder klebe?
Da Tüv Prüfer in der Regel immer selber doof gucken wenn man mit diesem Wunsch kommt weiss keiner genau was er machen soll. Bei mir im alten Auto hat man lediglich mit zwei Händen kräftig dran gerüttelt und es dann bereits abgenommen.
Das ist der "spektakuläre" Test zu dem Thema.
hätte da auch gern mal paar pics etc...
mit dem eintragen ...^^
pics vonkofferraumausbauten:
http://lmgtfy.com/?q=koffarraumsbauten
haha schreibfehler