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Thema: Neuer Prüfer neues Glück?!Scheinerwerferhoehe?Lichtmaschine?

  1. #1
    Haugla2000
    Gast

    Neuer Prüfer neues Glück?!Scheinerwerferhoehe?Lichtmaschine?

    tataaaa


    kennen vielleicht noch einige meine geschichte, dass ich so pech mit dem TÜV hatte

    kurz version

    luftfilter eingetragen nich akzeptiert
    Mantzel Gr. A trotz ABE nich akzeptiert
    und Reifen nicht eingetragen hatte vorher 195 50 15 jetzt 195 45 15 beide reifen haben laut gutachten gleiche auflagen.
    aber pruefer akzeptierte es nicht, meinte der abrollumfang aendert sich und er brauch ne tachoangleichung.

    blablabla

    hatte wohl schlecht geschissen der Prüfer...

    ok heute neues Glück versucht, hab meine Freundin zu ner anderen Tüvstation geschickt, dachte mir dass maedel hat den TITTEN-Bonus und damit klappts.

    und siehe da. alles klar nich zu laut ABE akzeptiert usw.

    aber jetzt

    achtung festhalten

    bereit ???


    durch die neuen reifen ( einen querschnitt weniger) ist mein wagen zu tief ( nebenbei 30tiefer durch HR Federn). Das kann er nich zu lassen, der Wagen braucht eine mindestscheinwerfer hoehe von 500mm.
    kann das jemand bestätigen ?

    und kollegen wie macht ihr dass dann bitte mit nem 60er Fahrwerk
    oooooooh mein GOTT ich werd wahnsinnig.

    also wieder nix mit TÜV Plakete.
    ok damit das geld nich rausgeschmissen is, pack ich jetzt die winterreifen drauf dann bekomme ich wenigstens die plaketet, muss dann nur noch jemanden finden, der mir die bloeden reifen einträgt.


    und jetzt kommt die naechste hiopsbotschaft.
    auf dem rueckweg, ruft meine freundin an" du die warnleuchte Lichtmaschine leuchtet auf und wenn ich gas gebe wird das leuchten staerker"

    ab nach opel, erste diagnose" das wars die lichtmaschine is, halten sie sich bitte fest.Ok? es wird ca. 400-750euro kosten"


    haaaallo ?

    was denn los vor drei wochen bremszylinder hinterachse ausgelaufen alles neu an der hinterachse 300euro jetzt lichtmaschine evtl 700euro... aahhh

    kann jemand den preis bestätigen fuer die lichtmaschine?
    jemand die minimale scheinwerferhoehe bestätigen ?


    klasse tag heute.

    zum heulen.

    mfg euer Massi

  2. #2
    G400
    Gast
    Das mit den 50cm stimmt, steht sogar in vielen Fahrwerksgutachten drin...
    Wird aber nach meiner Erfahrung von vielen Prüfern ignoriert

    Lichtmaschine: Hab mal was von 500€ gelesen, geht aber sicher auch billiger.

  3. #3
    Jack Killer
    Gast
    Kannst ja mal deine Lichtmaschine zur Reparatur geben
    es gibt Firmen die Lichtmaschinen reparieren
    und das ist günstiger als nee neue

  4. #4
    Dr. Mace
    Gast
    Ja, das mit der Mindesthöhe der Scheinwerfer Stimmt. Die Unterkante der Scheinwerfer muss 50cm überm Boden sein. Hab ein FK 60/40 drin. Hatte also das Problem auch da meine Scheinwerfer nur eine Höhe von 46cm haben. "Viiiieeeell zu tief..." sagte der Prüfer. Ich habs dann mit Vitamin B eintragen lassen. Ist wirklich ne blöde Bestimmung. Ich würde ja gerne mal nachmessen wie es bei der Scheinwerferhöhe bei nem Porsche oder Ferrari aussieht. Vom Augenmaß würde ich es auch mal weniger als 50cm einschätzen...

  5. #5
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
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    Avatar von Iceman
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    Zitat Zitat von Franky1109
    Das mit der 50cm Scheinwerferhöhe ist großer quatsch!
    Steht aber leider so in der StVO...

  6. #6
    TeenTigra
    Gast
    Zitat Zitat von Franky1109
    Das mit der 50cm Scheinwerferhöhe ist großer quatsch!

    Hatten wir aber schon öfters im Forum besprochen. Laut der Aussage könnte man den Tigra nicht tiefer als 40/40 legen. Da kann man ja mit nem Serienfahrwerk hinfahren und die tragen das einem nicht ein.... :wink:
    Das ist auf alle fälle kein Quatsch hier gibts genug Bullen die da das Massband anlegen und deine Karre stillegen!
    Mein Corrado wurde mal stillgelegt da er schon seriemässig gerade so 50cm hatte und er natürlcih tiefer war!

    Der Prüfer müsste das eigentlich in den Fahrzeugschein eintragen wenn es tiefer als 50cm ist(also das es weniger als 50cm sind)!
    Das ist immerhin ein Gesetzt und keine Richtlinie!

    Also nix da mit quatsch!

  7. #7
    G400
    Gast
    Dann war das Ergebnis wohl falsch... wo steht das denn?

  8. #8
    TeenTigra
    Gast
    Ich glaube kaum das es das Gesetzt interessiert wer hier zu welchem Schluss kommt!
    Also ich hab mir extra meine 46 cm zum Scheinwerfer eintragen lassen nach einen kleinen Lichttest!

  9. #9
    G400
    Gast
    §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

  10. #10
    Der_Bachelor
    Gast
    zur 50cm REGELUNG zustimm!

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