Vll hilft es ja weiterZitat von Mono's Berufsschulbuch *ggg*
Vll hilft es ja weiterZitat von Mono's Berufsschulbuch *ggg*
Lachgas ist Betäubungsmittel... soviel dazu.
Legal eintragen
Vielleicht werden die Magnetventile und der ganze Schlauchkram eingetragen, aber sicher nicht die Flasche.
Du brauchst die Anlage nicht eintragen lassen, da sie ja keine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr hat, wenn du die Flasche nicht im Auto hast.
Damit kann man die Anlage nicht verwenden und sie hat dadurch keinen Nutzen.
Damit brauch sie nicht eingetragen werden. (Oder werden Schmutzfänger, Wunderbäume, usw eingetragen?)
Sobald sich die Flasche im Auto befindet wird es erst illegal!!!!
Verstoß gegen das Gesetz, was Mono da hingeschrieben hatte, nicht eingetragene Leistungssteigerung, usw.
PS: Das sind keine Infos vom Kumpel seinen Kumpel, was dessen Kumpel gesagt hat, sondern von der Dekra, die sich auf meine Anfrage hin in der Richtung mal Schlau gemacht hat.
Es gibt auch eine Firma in Deutschland, die es versuchen, legal eintragen zu lassen, die Arbeiten aber schon länger dran und bei den Gesetzen kann es auch noch eine Weile dauern.
Hilfe, eine Gasflasche im Auto, achherrjeee....
Schonmal was von Autogas gehört??
Wenn Dir 30L nicht zu viel Lachgas sind, kann ich Dir ja mal n Angebot für ne Gasflasche mit E-Prüfzeichen machen lassen
ch_wagner mechanisches lachgas oder wie des heist ist kein betäubungsmittel...mal so nebenher
Jehaaaaaaaa! einmal Hamburg und zurück mitm finger aufm knopf... :dribble: ...und Motorwechsel spätestens in Hamburg...
Es sollte auch kein Problem sein, die Flasche im Auto zu führen, solange die leer ist. und ich würde net sagen, das eine nicht befüllte Anlage eintragungspflichtig ist, sie bewirkt nichts, sie ist einfach nur da.
mfg. Flo
so leute, wenn ihr eine solche anlage verbaut, und selbst wenn die flasche leer ist, dann wäre die anlage grundsätzlich einsatzbereit! du darfst dir nicht mal ne ubb drunter bauen, selbst wenn der quatsch nicht funktioniert. denn was am auto ist muss funktioniernen und wenn es dann funktioniert muss es den gesetzen entsprechen.
ausserdem sind die gasflaschen bestimmt im gegensatz zu autogastanks nicht weiter geprüft worden für einen evtl. transport und bei feuer und so! wäre echt mal interessant, ob es dennoch eine möglichkiet gäbe die sache eintragen zu lassen.
gruss frank