Naja wie Ihr schon so treffend geschrieben habt ist es ja Standlicht und kein Tag- Nacht oder Fahrlicht.
§17 Abs.2 STVO : Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Ergo wenn der Wagen steht oder Parkt darf das licht leuchten.
Gott seid dank sind unsere Geschmäcker verschieden und meine AE´s müssen euch nicht gefallen sondern mir.
Danke trotzdem für eure Beiträge....
Ps.: Und beim BMW sind das übrigens Blinker......tz tz tz