Ja, die 5 tageszulassung gilt erst ab dem Tag an dem du dir die Schilder machen lässt. Das ist gesetzlich festgelegt. Nehmen wir an du würdest dir heute die Schilder machen (31.05.). Auf das Nummernschild wird gepresst
xxx-tj 24 (05.06.06) <--- wie beim Saisonkennzeichen
Fährst du aber jetzt an einem Freitag (02.06.) und lässt sie dir erst für Montag machen (05.06.) würde das Kennzeichen so aussehen.
xxx-tj 24 (10.06.06) <--- wie beim Saisonkennzeichen
Das heißt auf gut Deutsch du könntest anstatt den 5 Tagen, 8 Tage fahren und würdest aber nur für 5 Tage bezahlen. Verstehste
Frag aber am besten mal die Leutz von der Zulassungsstelle was du machen kannst.