Einen Blendstreifen in keramikblau wird es wohl legal nicht geben.

Den Blendstreifen brauchen wie alle am Auto verbaute Scheibenfolien eine Bauartgenehmigung nach §22a Abs. 1 -Punkt 3 STVZO. Das heißt die Teile haben eine ABG bzw. ABE - selbstgemacht geht da leider nicht... müssen geprüft sein und ganz bestimmte Spezifikationen erfüllen.

Erlaubt sind eh meist nur transparente, zur Scheibe hin auslaufende Tönungsstreifen. Darüberhinaus darf

1. die Folie nicht mehr als 10% der Frontscheibenfläche und max. 0,1 qm bedecken (dies gilt für die Gesamtheit aller Aufkleber/Folien auf der Frontscheibe)

2. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.

3. Die geforderte freie Sicht muß auf jeden Fall gewährleistet sein.


Undurchsichtige Blendstreifen oder Blendstreifen die in den zu überblickenden Bereich bedecken sind imho definitiv verboten.