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Thema: Neuwagenvertrag mit FOH

  1. #1
    reddevil
    Gast

    Neuwagenvertrag mit FOH

    Hi habe mal 2 Fragen 1. wenn man mit nem FOH nen Neuwagenvertrag abgeschlossen hat und er für den alten noch 5700 gibt laut Vertrag . Der Gebrauchte Astra aber nen durchrosteten Auspuff hat kann er dann mit dem Preis für den gebrauchten runter gehen?? der Astra wird noch bis ende März gefahren.
    2. was kostet eigentlich nen neuer Endtop fürn Astra 1.6 beim FOH???

    MfG.reddevil

  2. #2
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    Moderator
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    Avatar von Iceman
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    Wenn´s einmal im Vertrag mit 5700 angegeben ist ist kein Nachverhandeln mehr drin, (es sei denn du baust nen dicken Unfall damit) er wird sich den ja wohl angeschaut haben, oder ?
    Wobei der Zustand meines Kadett´s damals vollkommen egal war, der wurde ohne Besichtigung einfach mit 2000 DM festgelegt und fertig, wert war er nix mehr..die machen schon so oder so ihre Provision beim Verkauf..

  3. #3
    Zwerg
    Gast
    naja des is garnich so wie man immer denkt! soooo viel springt bei nem neuwagenverkauf garnet raus

  4. #4
    corsa666
    Gast
    Hol halt nen neuen ausm Zubehör aus e-bay. Is mitm 20er der Käse gegessen.

  5. #5
    bends
    Gast
    Wenn er mit dem Preis runtergeht und somit seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt,musst du das doch eigentlich auch ned... :wink:

    Wenn er sich dn in der Werkstatt angesehen hat und sagte,5700 passt,dann soll er die gefälligst auch abdrücken.Ansonsten,wenn er weiterhin so rumzickt,solltest du evt gucken,einen anderen Händler zu wählen,weil sowasmacht mich immer stutzig,wenn es plötzlich doch anders laufen soll als abgemacht.
    Ansonsten,wie schon oben geschrieben,Pott woanders ersetzen und dann den Wagen da kaufen und nie wieder das Gelände betreten...

    Ich bin ja immernoch für eine FOH Erfahrungsrubrik...ich hätte da mehreres zu erzählen!

  6. #6
    Normalerweise wird ja, bevor der Preis für die Inzahlungnahme des GW feststeht, eine GW-Bewertung gemacht. Da hätte der durchgerostete Auspuff ja schon auffallen müssen...

    Und im GW-Ankauf steht ja dann auch drin, wieviel Kilometer Dein altes Auto bis zur NW-Übergabe draufhaben darf.
    Und wenn Du da nicht drüber bist und in der Zeit keine sonstigen Schäden entstehen, sind die angegebenen 5.700 Euro fest.

    MfG, Sascha 8)

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