folgende situation:
wir haben an nen e-kadett die seitenblinker vom h-astra in die kotflügel gesetzt. die seitenblinker haben ein e1-prüfzeichen und sitzen an den gleichen stellen wie die originalen seitenblinker.
nun sagte man mir, dass die h-astra blinker nur am h-astra gefahren werden dürfen...warum? wird denn durch das e1-prüfzeichen nicht bestätigt, dass sie als seitenblinker zugelassen sind?