Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 16

Thema: Eingeschränkter Gültigkeitsbereich von E-Prüfzeichen?

  1. #1
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von TBX
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    4.536

    Eingeschränkter Gültigkeitsbereich von E-Prüfzeichen?

    folgende situation:
    wir haben an nen e-kadett die seitenblinker vom h-astra in die kotflügel gesetzt. die seitenblinker haben ein e1-prüfzeichen und sitzen an den gleichen stellen wie die originalen seitenblinker.
    nun sagte man mir, dass die h-astra blinker nur am h-astra gefahren werden dürfen...warum? wird denn durch das e1-prüfzeichen nicht bestätigt, dass sie als seitenblinker zugelassen sind?

  2. #2
    Theux
    Gast

    Re: Eingeschränkter Gültigkeitsbereich von E-Prüfzeichen?

    Zitat Zitat von TBX
    nun sagte man mir, dass die h-astra blinker nur am h-astra gefahren werden dürfen...warum? wird denn durch das e1-prüfzeichen nicht bestätigt, dass sie als seitenblinker zugelassen sind?
    Das ist richtig, die dürfen nur beim Astra H verwendet werden.

    Für den Astra H wird ja eine Gesamt-ABE, die Betriebserlaubnis, erstellt, bevor das Auto auf den Markt kommt. Die Nummer dieser BE findet man im Fahrzeugbrief, beginnt meistens mit e1...... Unter dieser Nummer ist unter anderem hinterlegt, dass diese Blinker beim Astra H zugelassen sind. Deshalb haben die Blinker selbst auch ein E-Kennzeichen drauf.

    Bei anderen Autos dürfen sie deshalb nicht verwendet werden, da der Kotflügel eine andere Form hat. Dehalb strahlt der Blinker anders, als wie das normalerweise vorgesehen ist. Es ist nämlich genau vorgeschrieben, wieviel Licht im welchen Winkel in welche Richtung strahlen muss/darf.

  3. #3
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von Iceman
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    5.327
    Es sollte aber auf Grund des E-Zeichens kein Problem sein den beim Kadett eintragen zu lassen..

  4. #4
    kann theux und Iceman nur zustimmen, also ab zum Tüv, nen freundliches gesicht machen und eintragen lassen, fertig

  5. #5
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Registriert seit
    17.06.03
    Beiträge
    6.984
    Müssen ned eingetragen werden, wenn da mehr als nur E1 draufsteht...


    gugg mal hier... http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=31217

    5
    Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger

    6
    Seitliche lichtstarke Fahrtrichtungsanzeiger
    Wenn da mehr als nur E1 draufsteht, sind die Dinger allgemein Freigegeben...

  6. #6
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
    Registriert seit
    17.12.03
    Beiträge
    1.233
    da hat der waldi recht.... nicht jede änderung am fahrzeug muss eingetragen werden.....

  7. #7
    Theux
    Gast
    Zitat Zitat von FTBerlin
    da hat der waldi recht....
    Nein hat er nicht.

    Habt ihr denn mal gelesen, was ich weiter oben geschrieben habe?

    Als für die Astra H Blinker die E-Kennzeichnung vergeben wurede, hat man beim KBA ein Gutachten dafür hinterlegt. Und wenn ihr da mal reinschauen würdet, dann wüsstet ihr dass die Blinker eben nur auf dem Astra H zugelassen sind.

  8. #8
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
    Registriert seit
    17.01.04
    Beiträge
    4.655
    Was an den Blinkern anders als an "anderen"? Golf 1 Blinker passen auch an Kadett/Vectra . beim Corsa mit den hässichen Doppelscheinwerfern kommen auch andere Blinker in die Nubbel rein.....

  9. #9
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Registriert seit
    17.06.03
    Beiträge
    6.984
    Zitat Zitat von Theux
    Zitat Zitat von FTBerlin
    da hat der waldi recht....
    Nein hat er nicht.

    Habt ihr denn mal gelesen, was ich weiter oben geschrieben habe?

    Als für die Astra H Blinker die E-Kennzeichnung vergeben wurede, hat man beim KBA ein Gutachten dafür hinterlegt. Und wenn ihr da mal reinschauen würdet, dann wüsstet ihr dass die Blinker eben nur auf dem Astra H zugelassen sind.
    Ich glaube jetz mal dem TÜV und n Polizisten...

    wenn Die mir sagen das Ding hat n ausführliches Prüfzeichen und ist somit allgemein geprüft worden, dann darf ich das Überall verbauen, sofern ich mich an die Anbauregeln für Seitenblinker halte (Höhe, Position, Ausrichtung, etc), kann ich sie auch an einen Lada, Camaro oder Actros bauen...

  10. #10
    Theux
    Gast
    Zitat Zitat von Waldbrand
    sofern ich mich an die Anbauregeln für Seitenblinker halte (Höhe, Position, Ausrichtung, etc), kann ich sie auch an einen Lada, Camaro oder Actros bauen...
    Genau das ist der springende Punkt. Ich wage es zu bezweifeln, dass man es schafft die Blinker auf einem anderen Fahrzeug genauso auszurichten wie es auf dem Astra H der Fall ist und vom Gutachten vorgesehen ist.



    Zitat Zitat von Waldbrand
    Ich glaube jetz mal dem TÜV und n Polizisten
    Dann musst du mir wohl auch glauben :wink:

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •