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Thema: Eingeschränkter Gültigkeitsbereich von E-Prüfzeichen?

  1. #11
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von cheeky_devil
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    öhm ops:
    theuxibääär....

    i hab bei 3 tüvs hier nachgefragt weil i ja a3 neblz inne front lötn will obs ok is wegen ausrichtung und co.... meinten alle sowien e zeichn druff is kräht da kein hahn nach... dürfn halt nur nit blenden und müssen winkelmässig so nahe wie mögli am a3 liegn.
    und dann warnse fertig mit mir

  2. #12
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    Avatar von FTBerlin
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    definitiv müssen seitenblinker nicht eingetragen werden...... hauptsache der blinker ist zulässig und das ist er mit dem e zeichen

  3. #13
    wenn er aber blinker von nem Fahrzeug verbaut das nicht für seins geprüft wurde muss er es nrmalerweise eintragen lassen, da könnte ich genauso vom tigra die SW nehmen, meinen Corsa umschweißen das die ranpassen und sagen hey hey die haben E Prüfzeichen etc.

    Die E Zeichen von Fahrzeugteilen sind immer für das dafür vorgesehe Fahrzeug geprüft worden, baust du es an ein anderes ist es genauso wenn du ne Heckschürze vom Corsa mit ABE an eine anderes Auto klatscht, da erlischt die ABE genauso

    sonst wäre das ganze ja schön einfach
    Bei mir wird das beim Tüv mit meinen dunklen Seitenblinker immer genau nachgeschaut, ich hab da so nen Zettel dazu da vergleichen die immer genaustens nach ops:

    Aber auf der anderen Seite, wie soll ein polizist nun nachweisen ob die Seitenblinker net orginal sind bzw. ob du solche nicht scho ndran hattest ?

  4. #14
    Theux
    Gast
    Ich will hier deshalb keinen Wirbel machen, denn im Normalfall fällt es nicht auf und da kräht auch kein Hahn nach. Genauso wie bei den Neblern von Tina.

    Ich selbst habe auch die Seitenblinker vom Corsa C dran, und bisher ist es keinem aufgefallen.


    TBX hatte nun mal Bedenken, und deshalb habe ich geschrieben wie es zu 100% richtig wäre.

  5. #15
    ich sag ja wenn halt wirklich 100% auf nummer sicher gehen willst sollte man sie eintragen lassen

  6. #16
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    Avatar von FTBerlin
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    kla dass ne änderung der scheinwerfer abgenommen werden muss.... da wird aber auch lediglich der anbau abgenommen, die scheinwerfer werden nicht zusätzlich geprüft da diese eine europäische betiebserlaubnis haben..... ebenso bei den seitenblinkern...... da die aber nicht unter die eintragungspflicht fallen und die eines anderen autos in diesem falle ein e zeichen haben sind diese ja einzeln schoneinmal auf ihre zulässigkeit hin geprüft worden und nicht erst im zusammenhang mit der amnahme bzw erteilung einer be für das gesammte fahrzeug.

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