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Thema: [WICHTIG!] Postings NTC / RB-Tuning

  1. #1
    ...ist für alle da Avatar von Michi
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    [WICHTIG!] Postings NTC / RB-Tuning

    Liebe Forumsuserinnern und -user,

    ich weise darauf hin dass ab sofort die Firmen NTC Tuning bzw. RB-Tuning nur noch in Postings genannt werden dürfen welche extrem sachlich und ohne Aussagen die als Rufschädigung ausgelegt werden können verfasst sind.

    Bereits vor einigen Wochen habe ich von Herrn Belzek (NTC-Tuning) per Email die Aufforderung erhalten binnen 48 Stunden sämtliche Bereichte über NTC und RB-Tuning aus dem Forum zu löschen da diese "rufschädigend" sind und "nicht der Wahrheit entsprechen". Bei Nichteinhaltung der Frist wurden weitere Schritte angekündigt.
    Da ich als Forums-Betreiber letzten Endes privat haftbar gemacht werden KANN (die Rechtsprechung ist hier wie bei vielem was das Internet betrifft noch schwankend) und mir demzufolge gerne Schwierigkeiten ersparen würde bin ich dieser Aufforderung nachgekommen, sämtliche Berichte die einen der Firmennamen enthielten wurden für die Öffentlichkeit unsichtbar gemacht.
    Dankbarerweise kam diese Aufforderung auch Freitags nach 22 Uhr so dass ich genau bis Sonntag 22 Uhr Zeit hatte. Ein Glück dass ich an dem Wochenende nicht zufällig einen Ausflug gemacht habe.

    Herr Belzek hat sich daraufhin bedankt und sogar ein Gepräch über Sponsoring angeboten, wovon ich jedoch keinen Gebrauch gemacht habe.

    Gestern, 02.12. erreicht mich - erneut nach 22 Uhr - wieder eine Mail von Herrn Belzek in dem, diesmal ausformuliert, rechtliche Schritte gegen mich angekündigt wurden, sollte ich nicht binnen 24 Stunden erneut alle Berichte über NTC / RB Tuning löschen. Man hätte mich bereits "mehrmals" darauf hingewiesen, was nachweislich nicht korrekt ist, da es sich gestern insgesamt um die zweite E-Mail handelte, weitere Hinweise oder Aufforderungn haben mich nich erreicht.

    Ich habe nun die Inhalte bzgl. NTC Tuning oder RB Tuning erneut geprüft und alles was mir rechtlich unklar erscheint erneut unsichtbar gemacht.

    Ich möchte daher DRINGEND alle Benutzerinnen und Benutzer des Forums bitten bei Nennung einer der beiden Firmen keinerlei Mutmaßungen, Unterstellungen und rufschädigende Aussagen abzugeben. Im diesem Falle müssen die Postings sofort gelöscht werden.

    Ich betone aber auch, dass:
    a) es in Deutschland nicht verboten ist seine Erfahrungen und Erlebnisse mit bestimmten Firmen öffentlich bekannt zu geben. Ich werde euch daher nicht wie Herr Belzek es von mir verlangt verbieten über NTC / RB zu schreiben.

    b) sämtliche Berichte wurden unsichtbar gemacht, liegen aber noch vor.


    Ich habe in meiner Antwortmail Herrn Belzek den Denkanstoß gegeben dass es vielleicht angebrachter sei hier im Forum eine öffentliche Stellungnahme zu eventuellen Unterstellungen abzugeben anstatt mir als Privatperson mit rechtlichen Schritten zu drohen. Ob und wie er darauf reagiert weiß ich nicht.

    Selbstverständlich bin ich eindeutig dazu bereit alles zu tun eine Rufschädigung von NTC / RB im Sinne des Gesetzes zu vermeiden.
    Ich bin jedoch nicht bereit Tausenden von aktiven Forumsmitgliedern den Mund verbieten zu lassen.

    Jeder kann sich von der Geschichte selbst sein Bild machen.

    Abschließend möchte ich noch einmal dringend darauf hinweisen KEINERLEI bösartige Formulierungen über die NTC / RB zu posten, auch nicht in eventuellen Statements zu meinem jetzigen Posting.

    Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit.
    [URL="http://fotos.150pfer.de"][IMG]http://www.150pfer.de/avatar/fuhrpark.jpg[/IMG][/URL]
    [FONT=Arial Narrow][SIZE=2] "Das nachhaltige Wissen darum, dass die freiwillige Selbstbeschränkung auf 250km/h in dieser Klasse letztlich nichts als - Entschuldigung - Bullshit ist, bringt die Macher des M3 zwangsläufig schwer in die Bredouille"[I] (sport auto 12/07)[/I][/SIZE][/FONT]

  2. #2
    Hoppelflitzer
    Gast
    ich dachte bis jetzt, das man in Deutschland eine freie Meinungsäusserung hat??

  3. #3
    CrazyTigra
    Gast
    Meiner Meinung nach sollte eine solche Firma mit dieser Kritik umgehen können, und gegebenenfalls ihre Ware verbessern. Es gibt ja nicht nur im Tigra/Corsa Bereich diverse Probleme mit den Teilen. Naja den Endnutzern stehen ja zum Glück eine ganze Handvoll Alternativfirmen zur Auswahl, da gerade im GFK-Bereich solche "Tuningfirmen" regelrecht aus dem Boden wachsen.

  4. #4
    Franky1109
    Gast
    Ich verstehe das nicht, wie soll man denn Neulinge seine Erfahrung mit dieser Firma nahe bringen? Es schreiben doch nicht hunderte von Leuten negative Sachen über diese Firma weil sie langeweile haben.

    Ich habe zum Beispiel am Donnerstag eine "Erfahrung" mit dieser Firma auf der Essener Motorshow gemacht, die ich gerne anderen Forumsmitgliedern mitteilen würde. Mich aber auf Grund dieses Threads nicht mehr traue... :x

  5. #5
    Also Meinungsäußerungen sind doch noch ok, also kannst das ruhig sagen. Es geht um Posts, die eindeutig Rufschädigend sind und ich denk ma hier weiß jeder was damit gemeint is. Wenn ihr schreibt das ihr Teile von denen verbaut habt, die halt nicht gleich gepasst haben oder, dann is es ok!!!

    Und somit besteht auch wieder freie Meinungsfreiheit! Solang ihr sachlich bleibt kann niemand was sagen, nur wenn ihr direkt Herrn Belzek bzw. seine Firma angeht, dann krieg Michi Streß und das will ich zumindest net. Immerhin eröffnet er uns hier ne freie Community, die zum Großteil recht positiv für uns alle ist, oder? Wir haben genug Probleme und Störfälle unter uns, da brauchen wir von extern nicht noch größere Schwierigkeiten, oder?

    Somit is mein Meinungsposting beendet! :wink:

  6. #6
    Ma ne Grundlegende Frage: Ist nicht in einem Forum der Poster für den Inhalt verantwortlich und nicht der Moderator?

    Ich mein wozu ist den sonst der Text, den man am Anfang akzeptiert.

    Das ist ja eigentlich totaler Quatsch, das eine Person dafür Haftbar gemacht wird, was andere verbrechen...

    www.corsa-tigra.de - Einverständniserklärung

    Die Administratoren und Moderatoren dieses Forums bemühen sich, Beiträge mit fragwürdigem Inhalt so schnell wie möglich zu bearbeiten oder ganz zu löschen, aber es ist nicht möglich, jede einzelne Nachricht zu überprüfen. Du bestätigst mit Absenden dieser Einverständniserklärung, dass du akzeptierst, dass jeder Beitrag in diesem Forum die Meinung des Urhebers wiedergibt und dass die Administratoren, Moderatoren und Betreiber dieses Forums nur für ihre eigenen Beiträge verantwortlich sind.
    Ich kenn mich da nicht so gut aus, aber meiner Meinung nach, dürften die denn nicht Michi zur Rechenschaft ziehen... Wenn doch komisches deutsches recht....

  7. #7
    floker
    Gast
    Hi!
    Der Betreiber haftet ab Kenntnisnahme. D.h. wenn jemand nen Forum hat wo z.b. Rechtsradikales Zeug gepostet wird, dann haftet er da sehr wohl.
    Wenn ich die Rechtsprechung richtig mitbekommen habe, lässt man dem Betreiber ein paar Tage Zeit - danach gilt das ganze als Bekannt und "geduldet".

    Die Lage ist wie Michi ja auch geschrieben hat nicht eindeutig rechtlich geklärt.

    Ich bitte euch auch hier am besten einfach garnichts reinzuposten. Ich hab mit Michi nicht gesprochen und weiß nicht genau wieviel man hier überhaupt zu NTC sagen darf.

    Danke,
    Flo

  8. #8
    Cleaned-LET
    Gast
    also kurz gesagt darf man at NTC ncihtmal mehr sagen das die Front von denen nichtmal mit 3h arbeit an nen Corsa zu kriegen war, so wie es bei mir war? dann kann ja jeder irgendetwas verkaufen was von der verarbeitung unter aller *** ist und es darf keiner was dem anderen dazu sagen und somit kann man sich nen guten ruf erzwingen. falls mein posting nu auch zu angreifend ist löscht mal, aber das konnt ich mir jetzt nicht verkneifen, weil ich 5x da bestellt habe, 3x 6 wochen wartezeit, 1x keine ware und 1x ware die nichtmal im traum gepasst hätte.....

  9. #9
    nein nitro das ist falsch...

    also ich darf den namen der firma oder des inhabers nicht schlecht machen das wäre nämlich rufmord! ich darf aber sehr wohl sagen das wenn ein teil nicht passt das ich daran stunden verbracht hab um es passend gemacht zu haben! zb. ich hab die heckschürze von ntc und bin damit voll zu frieden aber mit dem service der firma nicht weil ich keine abe nachgeliefert bekomme nur weil ich die rechnung nicht habe... das ist belegbar und das hab ich mir nicht ausgedacht... wenn ich aber jetzt sagen würde das die firma xy schlecht ist deswegen wäre das gesetzlich nicht erlaubt! klingt komisch ist aber so... also wenn einer von euch ein teil von einer firma hat und darüber was schreibt (ÜBER DAS TEIL!!!) das negativ ist, ist das ok aber man darf nicht die firma schlecht reden oder den hersteller... hoffe das ich das richtig erklären konnte.

    achja und michi kann sehrwohl dafür haftbar gemacht werden für die inhalte die auf seiner seite stehen... er ist verantwortlich dafür was auf seiner seite steht!! aber nur im ersten augenblich bis alles andere rechtlich geklährt ist ! wenn er jetzt belegbar in urlaub ist dann nicht sofort aber er bekommt eine neue frist gesetzt bis die inhalte die gesetzwiedrig sind gelöscht werden müssen...

  10. #10
    MarcusOCT
    Gast
    Hi Michi,
    die haben keine rechtliche Handhabe gegen dich.
    Was glaubst du denn warum er immer nur am WoEn seine Drohmails raushaut?

    Es wurden bisher ziemlich viele Foren auf diese Weise angeschrieben, aber das kann eigentlich ziemlich egal sein.

    Denn in den Beiträgen geben geschädigte (User die da kaufen) ihre erfahrungen wieder, und das ist nicht so wie Herr B. das ausdrückt "Geschäfts oder Rufschädigend".

    Habe dem Michi C mal meine Antwort gemailt.
    Aber hier mal ein netter Auszug, wo ein Mobilfunkladenbetreiber gleiches vor hatte

    Gericht präzisiert Haftung für Betreiber von Internet-Foren

    Das Landgericht Köln[1] hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil[2] vom Dezember 2002 (AZ 28 O 627/02) zur Frage der Meinungsfreiheit in Internetforen und der Haftung des Betreibers für Forumseinträge Stellung genommen. Gegenstand des Streits zwischen einem Mobilfunkhändler und den Betreibern einer Website mit Informationen zu Telefon- und Internet-Tarifen waren Äußerungen in dem Forum des Internet-Angebots, die sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren des Händlers auseinander setzen. In diesen Postings hatten User von ihren eigenen schlechten Erfahrungen mit dem Unternehmen berichtet und anderen Teilnehmern mit ähnlichen Erlebnissen zu Klagen und Strafanzeigen geraten.

    Der Händler sah darin grob geschäftsschädigende Inhalte sowie einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und verlangte von dem Antragsgegner vor Gericht die Entfernung der Beiträge. Hierzu sei dieser als Betreiber des Forums nach dem Teledienstgesetz (TDG[3]) verpflichtet, da er Beiträge auf strafbare und rechtswidrige Inhalte hin zu überprüfen und diese zu entfernen habe.

    Das Kölner Landgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als unbegründet zurück. Nach der Auffassung der Richter findet die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur Schmähkritik überschritten ist. Dies sei dann gegeben, wenn mit einer bestimmten Äußerung primär die Schädigung des Betroffenen bezweckt sei. Eine solche Absicht konnte das Landgericht jedoch in den Postings nicht entdecken.

    Vielmehr hätten die Forenbeiträge nur konkrete Erfahrungen der Kunden in der Geschäftsabwicklung mit dem Händler wiedergegeben, aus denen die Kunden wiederum ihre Schlüsse gezogen hätten. Daher läge in dem konkreten Fall auch kein pauschaler Boykottaufruf vor, sondern es würden lediglich "Ratschläge" für diejenigen erteilt, die ähnliche Erfahrungen mit dem Händler gemacht haben. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden.

    Auch der Argumentation des Mobilfunkhändlers, der Foren-Anbieter sei zu einer Überprüfung von Postings verpflichtet, folgte das Gericht nicht. Als Diensteanbieter im Sinne der Paragrafen 9 bis 11 TDG sei der Betreiber nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Ein Anbieter sei vielmehr erst nach Kenntniserlangung von dem Inhalt gemäß Paragraf 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet. Eine solche Kenntnis konnte dem Betreiber in dem Verfahren aber nicht nachgewiesen werden.

    Der Vertreter des Forumsbetreibers, Rechtsanwalt Oliver Brexl[4], begrüßte gegenüber heise online das Urteil: "Das Landgericht Köln hat mit seiner Entscheidung einen wichtigen Beitrag für die Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Bereich der Online-Dienste geleistet". Anders als einige andere Gerichte habe es den Willen des Gesetzgebers respektiert und den Wortlaut des Teledienstegesetzes ernst genommen.

    Das Urteil des Kölner Gerichts stellt eine der ersten Entscheidungen zur Betreiberhaftung für Internetforen auf Basis des neuen TDG dar. Vor der Reform dieses Gesetzes gab es vor allem bei den Betreibern von Gästebüchern erhebliche Rechtsunsicherheit[5]. Eine ganze Reihe von Gerichten hatten in der Vergangenheit die regelmäßige Kontrolle von solchen Angeboten gefordert[6] und deren Inhaber in Fällen der Versäumnis einer Überwachung für rechtswidrige Inhalte verantwortlich gemacht[7]. Diese Rechtsprechung dürfte inzwischen überholt sein. (Joerg Heidrich) /

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