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Thema: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

  1. #1
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    Avatar von ice tiger
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    Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

    So ich weiß, das wieder viele sagen, selber Schuld (und das weiß ich! :wink: ), aber was dürfen diese Leute denn nun eigentlich vor Ort??
    Gestern bin ich von Leipzig nach Nürnberg, wie jede Woche, gefahren... Als ich nachts um eins schon fast vor meiner Haustür stand, passierte es! :shock: Pozileiwarnsignal... Na Spitze...
    Die Ewigkeiten um das Auto gesprungen und nix weiter gefragt, außer Fahrwerk, Felgen Reifen auch abgenommen?? So...ja steht ja alles im Schein... Bis der Kollege unter die Haube gucken wollte, wo ich nen McK-Sportluftfilter drinne hab.... Den hab ich aber noch net eingetragen und meinen Abe-Schriebs hatte ich auch nicht mit...
    Da fing der ne halbe Stunde an mit seinem Kollegen von der
    Verkehrspolizei zu reden und meinte dann naja wir hätten da jetzt 2 Möglichkeiten... Es bstünde ja die Gefahr, dass der Luffilter lesitngssteigernd sei ( :lol: ) oder sich was an der Lautstärke ändere ( :lol: bei mir is ne Gruppe A drunter, was erwartet der??? :shock: )
    ...Die 1. wäre (das hinge von meiner Mitarbeit ab) ich würde Ihnen auf's Revier hinterherfahren und es würde morgen einer das Auto beim Tüv untersuchen lassen oder Sie würden nen Abschleppdienst holen, der das Auto auf dem Tüv-Parkplatz abstellen würde, damit sich's den heute wer anschaut! Faktum ist, dass das Auto nu grad beim Tüv steht!

    Meine Frage jetzt! Durften/Dürfen die das?? Ich mein die haben mir die Karre ja regelrecht beschlagnahmt, wegen nem Luftfilter??? Also das kann ja wohl nicht angehen... Zumal auf dem Ding eindeutig ein Eufabsymbol drauf ist und so ne Nummer, was ja eigentlich schonmal heißt: Kein 0815-Dreck...

    Wie ist jetzt die Rchtslage???

    mfg

  2. #2
    Tuning World
    Gast

    Re: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle al

    Zitat Zitat von ice tiger
    ....Meine Frage jetzt! Durften/Dürfen die das?? Ich mein die haben mir die Karre ja regelrecht beschlagnahmt, wegen nem Luftfilter??? Also das kann ja wohl nicht angehen... Zumal auf dem Ding eindeutig ein Eufabsymbol drauf ist und so ne Nummer, was ja eigentlich schonmal heißt: Kein 0815-Dreck...

    Wie ist jetzt die Rchtslage???

    mfg
    Du hast nen Luftfilter drauf, der nicht eingetragen ist und für den die ABE nicht mehr gültig ist, da es kein Serienauto mehr ist, bzw. du eine andere Abgasanlage angebaut hast, welche nicht Serie ist.

    Normalerweise gibts da ne Mängelkarte, muss aber nicht sein.
    Sie haben ja dein Auto nicht stillgelegt, sondern wollen nur eine überprüfung vom TÜV - that`s all.

    Deinen Filter wirste rausbauen müssen, oder ( wenn es passt ) nach einer Geräuschmessung eintragen lassen.

    Wenn du Glück hast, gibt es keine Punkte.....

  3. #3
    Pierre57223
    Gast
    Also, die Polizei darf den Wagen nicht Stilllegen, sondern das darf nur durch einen anerkannten Gutachter gemacht werden. Deshalb musste Dein Wagen entweder mit zur Polizei, oder zum TÜV. Wärst Du nach Hause gefahren hättest DU ja noch was ändern können! Ich denke mal sie haben sich Korrekt verhalten. SIe hätten natürlich auch eine Mängelkarte aussetellen können, das liegt aber in deren Ermessen!

    Bei uns sind die zur Zeit auch schwer heiss auf aufgemotzte Wagen, die Unfälle mit illegal getunten oder aufgemotzten Wagen ist in den letzten Monaten stark gestiegen, daher machen sie bei uns (Kreis Siegen) jetzt sehr starke Kontrollen....

  4. #4
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    Avatar von ice tiger
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    Hab sogar gefragt, was wäre, wenn ich vor Ort den Serienzustand wiederherstellen könnte.... die darauf: nö...das könnten wir nicht machen, weil dann ja ein eventueller Tatbestand flöten gehen würde... Muss vom Tüv überprüft werden...

    Ich meine ich weiß, dass sowas normal eingetragen sein muss, aber warum dürfen dann Hersteller wie Eufab oder raid auf ihrer Filter "tüvgeprüft" schreiben????

    Nochmal zum Auto... Die haben das ja nicht still gelegt... Bloß was mach ich, wenn der Tüv das jetzt macht?? Wäre doch eigentlich schwachsinnig, weil der Serienzustand sofort wiederhergestellt werden könnte, oder?(Hab den Originalenkasten auch hier...)

    Ich mein, nicht das der jetzt anfängt:... öhm also die Eintragung hier gefällt mir nich und die auch nich und eigentlich isses hier 3mm zu wenig gezogen und da 0.5 cm zu tief...
    Das ja was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet...

    mfg

  5. #5
    Pierre57223
    Gast
    Zitat Zitat von ice tiger
    Hab sogar gefragt, was wäre, wenn ich vor Ort den Serienzustand wiederherstellen könnte.... die darauf: nö...das könnten wir nicht machen, weil dann ja ein eventueller Tatbestand flöten gehen würde... Muss vom Tüv überprüft werden...

    Ich meine ich weiß, dass sowas normal eingetragen sein muss, aber warum dürfen dann Hersteller wie Eufab oder raid auf ihrer Filter "tüvgeprüft" schreiben????

    Nochmal zum Auto... Die haben das ja nicht still gelegt... Bloß was mach ich, wenn der Tüv das jetzt macht?? Wäre doch eigentlich schwachsinnig, weil der Serienzustand sofort wiederhergestellt werden könnte, oder?(Hab den Originalenkasten auch hier...)

    Ich mein, nicht das der jetzt anfängt:... öhm also die Eintragung hier gefällt mir nich und die auch nich und eigentlich isses hier 3mm zu wenig gezogen und da 0.5 cm zu tief...
    Das ja was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet...

    mfg
    Das liegt eigentlich alles im Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers.

    Zum Thema TÜV-Geprüft, was steht denn da genau? Denn TÜV-Geprüft heisst ja noch lange nicht das es für den Strassenverkehr zugelassen ist. Es kann auch nur eine TÜV-Untersuchung bezüglich der Entflammberkeit sein und wenn das Ding den Test besteht dürfen die TÜV-Geprüft drauf schreiben. Da wird man manchmal ziemlich verarscht!!!

  6. #6
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    Avatar von ice tiger
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    Also das Ding geht schon einzutragen...
    Gibt schon einige die so einen drauf haben...
    Wollte damals eigentlich einen von raid, aber doe meinten mck ist eh fast das selbe...was bei sonem lufi eigentlich auch völlig schnuppe ist, weil er (bei mir zumindest) eigentlich nur optische Bewandtniss hat...
    Das ist im Prinzip total affig, weil das genau die selben Dinger sind, die ich im Baumarkt für 15€ ohne Tüv kriege und bei irgendnem Hersteller, der sich mal die Arbeit gemacht hat, so ein Gutachten oder ne Abe beim Tüv anfertigen zu lassen halt für 40 oder 45€...
    Bloß wenn der nach ner Geräuschemission geht, isses ja noch dämlicher, weil die Gr.A 1000% lauter ist, als im Fahrzeugschein steht... Das ist ja der Witz... Ne Gruppe A-Anlage, die auf alle Fälle leistungssteigernder und lauter, als so ein Luftfilter ist, muss man nicht eintragen, ist sogar mir EG-Genehmigung, aber so ein Luftfilter muss in den Papieren stehen...

  7. #7
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    Avatar von FTBerlin
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    Zitat Zitat von Pierre57223
    Also, die Polizei darf den Wagen nicht Stilllegen, sondern das darf nur durch einen anerkannten Gutachter gemacht werden. Deshalb musste Dein Wagen entweder mit zur Polizei, oder zum TÜV. Wärst Du nach Hause gefahren hättest DU ja noch was ändern können! Ich denke mal sie haben sich Korrekt verhalten. SIe hätten natürlich auch eine Mängelkarte aussetellen können, das liegt aber in deren Ermessen!

    Bei uns sind die zur Zeit auch schwer heiss auf aufgemotzte Wagen, die Unfälle mit illegal getunten oder aufgemotzten Wagen ist in den letzten Monaten stark gestiegen, daher machen sie bei uns (Kreis Siegen) jetzt sehr starke Kontrollen....

    looool wo hast du denn den quatrsch her dass die polizei nich stillegen darf????? en, wenn du keine ahnung hast denn lass lieber nen kommentar mit dem du nur blödsinn verbreitest!
    natürlich darf die polizei ein Kfz stillegen! genauso dürfen sie auch autos sicherstellen, klingt komisch is aber so! und wenn es nunmal bestimmte umstände nich zulassen dass es mit ner mängelkarte abgetan is wird der hobel mitgenommen!

  8. #8
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    Avatar von ice tiger
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    @ft
    natürlich darf die polizei ein Kfz stillegen! genauso dürfen sie auch autos sicherstellen, klingt komisch is aber so!
    nicht in jedem falle...
    es gibt einen paragraphen im Gesetzbuch (frag mich jetzt nicht wo), der sagt, dass es der Polizei nicht erlaubt ist fremdes eigentum aus übertriebenen, nicht nachvollziehbaren oder zuweithergeholten, fahdenscheinigen gründen sicherzustellen! das reicht schon wenn die dich 2mal hintereinander anhalten...das dürfen die nämlich nicht, sobald der eindruck von reiner schikane oder ähnlichem entsteht...
    das hatte ich in Tanne auf'm Treffen letzte Woche erst schwarz auf weis unter der Nase!
    Also ich kann dir das nicht so genau wiedergeben, aber ob die stilllegen dürfen oder nicht ist reine Auslegungssache... Faktum ist, sie dürfen es nicht "einfach so"...

    Wenn ich da rankomm, schick ich dir das mal...ich glaube ein kollege hat den auszug noch auf'm Labtop...

    mfg

  9. #9
    Pierre57223
    Gast
    Zitat Zitat von FTBerlin
    Zitat Zitat von Pierre57223
    Also, die Polizei darf den Wagen nicht Stilllegen, sondern das darf nur durch einen anerkannten Gutachter gemacht werden. Deshalb musste Dein Wagen entweder mit zur Polizei, oder zum TÜV. Wärst Du nach Hause gefahren hättest DU ja noch was ändern können! Ich denke mal sie haben sich Korrekt verhalten. SIe hätten natürlich auch eine Mängelkarte aussetellen können, das liegt aber in deren Ermessen!

    Bei uns sind die zur Zeit auch schwer heiss auf aufgemotzte Wagen, die Unfälle mit illegal getunten oder aufgemotzten Wagen ist in den letzten Monaten stark gestiegen, daher machen sie bei uns (Kreis Siegen) jetzt sehr starke Kontrollen....

    looool wo hast du denn den quatrsch her dass die polizei nich stillegen darf????? en, wenn du keine ahnung hast denn lass lieber nen kommentar mit dem du nur blödsinn verbreitest!
    natürlich darf die polizei ein Kfz stillegen! genauso dürfen sie auch autos sicherstellen, klingt komisch is aber so! und wenn es nunmal bestimmte umstände nich zulassen dass es mit ner mängelkarte abgetan is wird der hobel mitgenommen!
    Die Polizei darf ohne die Besichtigung kein Fahrzeug stilllegen, das ist FAKT und Gesetz!!! Immerhin arbeite ich beruflich fast jedes Wochenende mit der Polizei zusammen und hab mir die Infos von mehreren Polizeibeamten geholt. Die haben auch gesagt das eine Stilllegung zwar oft von der Polizei durchgeführt wird, dies aber Illegal ist!!!

  10. #10
    Andi-Corsa
    Gast
    [*gelöscht*

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