is ok, glaub die scheiße und gut is...... ich habe dir oben unteranderem gründe genannt wann ein fahtrzeug vor ort stillzulegen ist und wann es SICHERGESTELLT werden kann..... denn du spezi scheinst ja nicht mal den strafrechtlichen unterschied zwischen einer beschlagnahmung und sicherstellung zu raffen! denn wenn der wagen beschlagnahmt werden würde würdest du diesen so schnell nich zurück bekommen... aber egal, glaub deine märchenangaben, da du ja anscheind zu wissen scheinst wie der hase läuft......... :evil: