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Thema: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

  1. #21
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    Avatar von FTBerlin
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    is ok, glaub die scheiße und gut is...... ich habe dir oben unteranderem gründe genannt wann ein fahtrzeug vor ort stillzulegen ist und wann es SICHERGESTELLT werden kann..... denn du spezi scheinst ja nicht mal den strafrechtlichen unterschied zwischen einer beschlagnahmung und sicherstellung zu raffen! denn wenn der wagen beschlagnahmt werden würde würdest du diesen so schnell nich zurück bekommen... aber egal, glaub deine märchenangaben, da du ja anscheind zu wissen scheinst wie der hase läuft......... :evil:

  2. #22
    noam
    Gast
    der wisch da geistert scho seit ewigkeiten durch diverse motorradforen und wer dran glaubt ist selber schuld.

    aber bitte nehmt auf video auf wenn ihr mit dem wisch vor dem polizeibeamten rumwedelt wenn der euch de karre stilllegt.

    nur mal noch ne frage. darf ich die karre auch nicht stilllegen wenn derzeit kein versicherungsschutz besteht??? nur mal so zur denkanregung...

  3. #23
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    Avatar von FTBerlin
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    natürlich nich, genauso wenig wenn das fahrzeug eine gefährdung ist und ebenso wenig wenn ein falscher motor als eingetragen drinne ist, oder das abgasverhalten verändert wurde...... :twisted:

  4. #24
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    Avatar von TBX
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    Zitat Zitat von Raser16V
    habe eine Mängelkarte bekommen wegen nem Airbrush auf'm Lenkrad und Handschuhfach..
    :lol:
    haben duftbäumchen eigentlich n e-prüfzeichen?

  5. #25
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    Avatar von ice tiger
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    Also genau das hab ich eigentlich auch gemeint, was Pierre gepostet hat!...

    Ich mein einige sagen hier ja und andere nein...
    ließe sich denn irgendwo prüfen, ob dieses Paragraphen in einem Gestzbuch existieren??

    Weil ein Bekannter damals ebenfalls gegen die Polizei geklagt hat (zufällig glaube ich auch wegen nem Lufi... :wink: ) und Recht bekommen...

    Was jetzt nicht heißen soll, ich will vor Gericht oder so ;-)...

    Würde mich bloß mal interessieren, wo das herkommt...

    Wurde das Fahrzeug bereits beschlagnahmt, ist zu prüfen ob dies rechtmäßig geschehen ist und ob die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, so haftet die Polizei nach § 992 BGB wegen unerlaubter Handlung.
    Wie ist das denn zu prüfen im Nachinein?? Weil wie gesagt... ich hatte denen sogar angeboten, das Ding vor Ort umzubauen und ganz dolle eigentlich hätte ne Mängelkarte vollkommen ausgereicht, weil es nur diese eine Sache war...

    mfg

    edit: also diese Paragraphen existieren zumindest tatsächlich...
    hab mich grad mal selbst schlau gemacht...

  6. #26
    Pierre57223
    Gast
    Jungs, überlegt erst mal ein wenig an Euren dummen Sprüchen :!:

    Also, damit es keine weiteren Diskusionen mehr gibt schlag ich vor Ihr schmeisst Eure Polizeiausbildung weg, ich meine bisherigen 6 Semester Europäisches Wirtschaftsrecht und wir werden alle Bäcker und backen kleine Brötchen!

    Gut is.........

  7. #27
    Tuning World
    Gast
    Zitat Zitat von Pierre57223
    Jungs, überlegt erst mal ein wenig an Euren dummen Sprüchen :!:

    Also, damit es keine weiteren Diskusionen mehr gibt schlag ich vor Ihr schmeisst Eure Polizeiausbildung weg, ich meine bisherigen 6 Semester Europäisches Wirtschaftsrecht und wir werden alle Bäcker und backen kleine Brötchen!

    Gut is.........
    Reg dich nich auf, sondern lass es einfach gut sein....

    An der Ausdrucksweise unseres Superbullen ( sorry, Polizist ), merkst du doch, dass es ein solcher ist, welcher mit Unverschämtheiten meint, nur weil er eine Uniform trägt, er sich alles erlauben kann.

    Seine diversen Aussagen hier im Forum, zeigen seine "Ahnung". - Er will vielleicht Karriere machen und schreit deshalb rum, dass er alles Stillegt, was er möchte und ist wahrscheinlich nur der Kaffeholer vom Chef :wink:

    Wie du schon richtig festgestellt hast, darf er oder auch alle anderen nicht das, was sie meist denken zu dürfen, aber erstmal unverschämt werdenum sich Respekt einzuflößen.....

    Noams Beispiel mit dem fehlenden Versicherungsschutz, hat hier nichts damit zu tun. Hier gehts um Verkehrskontrollen und sollte der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sein, ist die Polizei die ausführende Kraft der Zulassungsstelle, welche die Polizei dazu beauftragt, die Schilder zu entwerten. Dies geschieht aber auch nicht so hopplahopp, da schreibt die Zulassung erstmal den Halter an und reagiert dieser nicht, ist die Polizei die executive der Zulassungsstelle.

    Auch dürfen die Copsen kein Fahrzeug stillegen, sondern "nur" beschlagnahmen und mitnehmen oder halt mit dem Halter zum TÜV kutschieren.

    Die Polizei darf auch ohne schriftlichen Auftrag der Zulassungsstelle oder des TÜVs keine Plaketten abkratzen - wäre dann Sachbeschädigung, da es Fremdeigentum ist.

    Wie deine angegebene Verhältnismässigkeit in der Praxis ausgeführt wird, ist leider zu unterschiedlich - manchmal bekommen auch die Grün-Weissen Recht, je nachdem wie weit sie es übertrieben haben oder auch nicht.

    Schlimmer ist, das es bei der Polizei keinerlei wirkliche Fortbildung über "Tuning" gibt. Nichtmal der TÜV weiss alles und muss nachlesen, also kannst du von einem Polizist, welcher nicht hauptsächlich für getunte Fahrzeuge auf der Strasse rumalbert, erwarten, alles zu wissen ----- das Problem ist nur, das die meisten denken Sie wissen alles --- und das ist einfach falsch, den das tun Sie nicht !

    Unsere Polizei hat in Deutschland genug Probleme, ein meist negatives Image, gerade bei der jüngeren Bevölkerung und einen wirklichen Scheiss Job, den ich für kein Geld der Welt machen würde. Etwas Verständnis für Unwissenheit sollte von uns also aufjedenfall gegeben sein, solange Sie sachlich bleiben, mich nicht anmaulen und sich an die Regeln halten und nicht selbst welche erfinden.

    Denn der Auspuff ist nicht leer, wenn man mit nem Zollstock drin rumstöbern kann, gelle :wink: und auch kann keiner anhand einer "drehen Sie mal den Motor hoch" "Geräuschmessung" sagen, ob er zu laut ist oder nicht.

    Solche Beispiele kann man in Massen fortführen ( siehe Airbrush ).......

    Also lasst mal Butter bei den Fischen - du redest hier gegen eine Wand und nur weil jemand bei dem Verein arbeitet, heisst noch lang nicht, dass er Ahnung hat, wie man hier sieht.....

    Achso, wenn ich bedenke, wieviele Knaller auf unseren Strassen mit irgendeinem Mist in der Gegend rumfahren, bin ich trotzdem froh über die Routine Kontrollen - wenn alles am Auto passt, muss ich auch keine Angst vor der Kontrolle haben, also auch mal an die eigene Nase fassen :!:

  8. #28
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    Avatar von ice tiger
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    @tuning-world

    Etwas Verständnis für Unwissenheit sollte von uns also aufjedenfall gegeben sein
    Bin da auch eher deiner Meinung!
    Aber Das "Verständinis für Unwissenheit" sollte man auch von Seiten der Polizei oder dem Tüv erwarten können!


    Weil selbst wenn ich mich hobbymäßig mit diesem Thema beschäftige, bleibe ich trotzdem ein Laie... Mehr als zum Tüv fahren und fragen, ob mein Fahrzeug so i.O. ist, kann ich als Ottonormalo nicht und mehr kann auch eigentlich keiner von mir erwarten...

    Das mal gegen den manchmal hier so gern genannten Punkt "Unwissenheit schützt vor Strafe" nicht...

    Das ist jetzt nun nicht auf mein Problen bezogen, aber es gibt viele Dinge, die man nicht wissen kann und auch nicht muss...Dafür gibt es Dienstleister wie den Tüv oder die Dekra...

    Ähm...aber was ist nun mit den obengenannten Paragraphen? Kann man da zur Not gegen angehen??

    mfg

  9. #29
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    Avatar von FTBerlin
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    ich lass es einfach, anscheind habt ihr ja wirklich alle richtlinien und gesetzte gepaukt die die handlungs und vorgehensweisen bei einer zwangsstillegung betreffen auswändig gelernt.........
    meine statemant lehnt euch niur nich zu weit ausm fenster......
    und den geilen wisch da kannst dir eh inne haare schmeieren weil der nicht die bohne taugt.
    und anscheint is es einfach zu kompliziert euch zu erklären wann ein auto zwangsstillgelegt wird und wann nich........
    und @ tiuning world
    eine sachbeschädigung liegt nicht vor wenn die plaketten abgekratzt werden
    (nachzulesen in diversen kommentaren des § 303 STGB)

  10. #30
    Tuning World
    Gast
    Zitat Zitat von FTBerlin
    @ tiuning world
    eine sachbeschädigung liegt nicht vor wenn die plaketten abgekratzt werden
    (nachzulesen in diversen kommentaren des § 303 STGB)

    Wenn der Polizist ohne Auftrag des TÜVs oder der Zulassug meine Schilder abkratzt ( wobei er sowieso nur das Landeswappen und nicht die TÜV/HU Plakette kratzen darf ), also weil er meint, er kann den Wagen stillegen, ist das Sachbeschädigung, da die Schilder mein Eigentum sind und er dieses nicht einfach so beschädigen darf - er ist die Executive und nicht derjenige, der die Gesetze macht.

    undsomit ist das Thema für mich erledigt *g*....


    @ice Tiger

    die Toleranz ist von allen Seiten zu erwarten - nur kenn ich mind. genauso viele Beispiele, wie sich die Leute bei TÜV und Polizei aufregen, weil sie diverses einfach nicht akzeptieren wollen ! Und auch der TÜV und die Polizei haben nicht immer die Geduld, jemanden 10x das selbe zu erklären und auf irgendwelche Paragraphen hinzuweisen, welche Sie nicht geschrieben haben.....

    Sind alles Menschen und auch die haben ein recht auf einen schlechten ´Tag oder mal auf schlechte Laune !

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