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Thema: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

  1. #11
    Pierre57223
    Gast
    Zitat Zitat von ice tiger
    @ft
    natürlich darf die polizei ein Kfz stillegen! genauso dürfen sie auch autos sicherstellen, klingt komisch is aber so!
    nicht in jedem falle...
    es gibt einen paragraphen im Gesetzbuch (frag mich jetzt nicht wo), der sagt, dass es der Polizei nicht erlaubt ist fremdes eigentum aus übertriebenen, nicht nachvollziehbaren oder zuweithergeholten, fahdenscheinigen gründen sicherzustellen!
    Das gab es auch mal irgendwann hier im Forum, ich hab das Ding auch im Auto. MUss ich mal mit ins Büro nehmen und dann kann ich den Link hier nochmals posten....

  2. #12
    noam
    Gast
    Zitat Zitat von Pierre57223
    Zitat Zitat von FTBerlin
    Zitat Zitat von Pierre57223
    Also, die Polizei darf den Wagen nicht Stilllegen, sondern das darf nur durch einen anerkannten Gutachter gemacht werden. Deshalb musste Dein Wagen entweder mit zur Polizei, oder zum TÜV. Wärst Du nach Hause gefahren hättest DU ja noch was ändern können! Ich denke mal sie haben sich Korrekt verhalten. SIe hätten natürlich auch eine Mängelkarte aussetellen können, das liegt aber in deren Ermessen!

    Bei uns sind die zur Zeit auch schwer heiss auf aufgemotzte Wagen, die Unfälle mit illegal getunten oder aufgemotzten Wagen ist in den letzten Monaten stark gestiegen, daher machen sie bei uns (Kreis Siegen) jetzt sehr starke Kontrollen....

    looool wo hast du denn den quatrsch her dass die polizei nich stillegen darf????? en, wenn du keine ahnung hast denn lass lieber nen kommentar mit dem du nur blödsinn verbreitest!
    natürlich darf die polizei ein Kfz stillegen! genauso dürfen sie auch autos sicherstellen, klingt komisch is aber so! und wenn es nunmal bestimmte umstände nich zulassen dass es mit ner mängelkarte abgetan is wird der hobel mitgenommen!
    Die Polizei darf ohne die Besichtigung kein Fahrzeug stilllegen, das ist FAKT und Gesetz!!! Immerhin arbeite ich beruflich fast jedes Wochenende mit der Polizei zusammen und hab mir die Infos von mehreren Polizeibeamten geholt. Die haben auch gesagt das eine Stilllegung zwar oft von der Polizei durchgeführt wird, dies aber Illegal ist!!!
    looooooooooooooooool

    na der fabi arbeitet auch beruflich jeden tag mit polizisten zusammen und jetzt halt dich fest. er ist sogar einer und jetzt erzähl du ihm ma wie er seine arbeit zu machen hat.


    zum og sachverhalt:

    der offene luffi verschlechtert das geräuscht und evtl auch das abgasverhalten und damit ist die betriebserlaubnis erloschen. und damit aus. kannst dich schon mal auf 3 punkte und ca 75 euro + tüvkosten und verwaltungsgebühren einstellen. achja falls der wagen nicht auf dich zugelassen ist bekommt der halter im besten fall auch noch mal 3 paybackpunkte.

    achja und falls wieder wer meint ich schreib schwachsin. bin auch beim trachtenverein und weiß auch wie ich meine arbeit zu machen habe

  3. #13
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
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    1.233
    @Pierre57223
    mich interessiert echt mal woher du ein wissen beziehst...... meinst du ich habe den ganzen kram umsonst gelern oder mir gar ausgedacht????
    oder dass ich schon diverse autos stillgelegt hab und auch jedes mal vor gericht bestätigt wurde???
    wenn du keine ahnung hast und nur s****ße erzählst sei einfach still... wenn ein auto einem zustand entspricht wo man davon ausgehen kann das der motor abgasanlage fahrzeugart verändert wurden oder eine gefährdung darstellt, was man meist machen kann is der hobel stillzulegen und derjenige bekommt sogar noch die kosten aufgedrückt! und halt dich fest.... das is alles rechtens! wenn du jetzt traurig bist und ein taschentuch brachst komm gern mal nach berlin, am besten mit deinem wagen wenn da auch was geändert und nich eingetragen is,... denn zeig ich dir mal was man alles mit dein auto anstellen kann und wirklich rechtens is!

    und @ ice tiger
    diesbezüglich gibt einen grundsatz der verhältnismäßigkeit....... bedeutet dass immer den umständen nach vor ort enschieden wird..... von einem immergleichen vorgehen kann man da nich ausgehen .... es sei denn es liegen die wie gesagten umstände einer stillegung vor.
    guten tag!

  4. #14
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    6.984
    LOL, Noam, Fabi, ihr müsst euch bestimmt grad vorkommen wie zwei Frauen denen Männer was vom Kinderbekommen erzählen

  5. #15
    TheChriz
    Gast
    jaja..sowas is schon krass!!
    woo wie schon beim thema sind :lol: stimmt es eigentlich, dass die polizei bis (ich glaube) '98 eigentlich nichmal (ohne tatverdacht oder wie man das nennt) innen kofferaum gucken durfte? sich das aber mit der frage nachm warndreieck etc. erschlichen haben (solln)?

  6. #16
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
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    1.233
    lol
    waldi hast recht..... :wink:

  7. #17
    Senior VIP (Spender)
    Admin
    Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Avatar von Raser16V
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    Also manchmal muß ich sagen hat die polizei sie nicht alle...habe eine Mängelkarte bekommen wegen nem Airbrush auf'm Lenkrad und Handschuhfach..ich sach mal haha...der TÜV konnte nicht mehr vor lachen, wo er das gelesen hatte..."Airbrush auf Lenkrad und Handschuhfach, keine ABE oder EG Betriebserlaubnis vorhanden"...Guten Tach Deutschland..die ham fast ne halbe Stund alles kontrolliert aber nichts gefunden...und dann diese Mängelkarte geschrieben..

    MFG Bernd

  8. #18
    Pierre57223
    Gast
    @Noam
    @FTBerlin



    Eure Ausdrucksweise läßt leider etwas zu wünschen übrig! Habt Ihr Euch Eure Unterlagen denn auch mal genau durchgelesen?

    Wenn nicht, dann schreib ich es Euch eben nochmal:

    Die Zulassungs-/Ordnungsbehörden und die Polizei sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen wenn nachweislich ein oder mehrere Teile am Fahrzeug als gestohlen gemeldet sind.

    Wenn das Fahrzeug erhebliche technische Mängel aufweist (defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen, nicht funktionierende Lichtanlage) kann die Polizei nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde lediglich den Betrieb des Fahrzeuges vorübergehend untersagen.


    Bei allen vermeidlichen Mängeln ist normal § 2 ASOG anzuwenden, d.h. bei einer nicht funktionierenden Hupe oder einer angeblich zu lauten Auspuffanlage müsste die Polizei nach § 17 STVZO RZ4 einen Mänegelbericht ausstellen, der dann in einer angemessenen Frist (ca. 1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

    Die Beschlagnahme auf Grund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu den im § 2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Dies gilt auch für individuelle Fahrzeuge, bei denen beispielsweise typengeprüfte Anbauteile oder Motoren anderer Leistung eingebaut worden sind.

    Denn ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 STVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere) und eine Bestandsberechtigung aufweist, darf nicht aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

    Wurde das Fahrzeug bereits beschlagnahmt, ist zu prüfen ob dies rechtmäßig geschehen ist und ob die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, so haftet die Polizei nach § 992 BGB wegen unerlaubter Handlung.

    Als letztes sein noch angemerkt, daß man bei wiederholter, maßlos übertriebener Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug nach § 1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen kann.



    So, nun noch folgendes. Vor unserem Verkehrsgericht in Siegen sind dieses Jahr schon 13 Klagen gegen die Siegener Polizei eingegangen. Na, wer hat wohl gewonnen? Die Polizei??? Falsch, denn die Richter haben jedes mal den KFZ-Haltern Recht gegeben das es eigentlich mit einer Mängelkarte gut gewesen wäre.
    1999 habe ich die Polizei in Siegen nach § 1004 BGB verklagt. Damals hatte ich eine Opel Kadett E mit eingetragenem Calibra Turbo Motor und des wurde von Hintermaier-Power umgebaut. Die Polizei hat mich mindestens 3 x in der Woche angehalten und eine allgemeine Verkehskontrolle durchgeführt! Damals hab ich vor Gericht auch Recht bekommen!



    Ich glaub ihr solltet die § besser mal genauer durchlesen, dann merkt Ihr das nicht nur die STVZO alleine alles regelt, sondern es auch noch andere Gesetzestexte in Deutschland gibt!

    Trotzdem noch einen schönen Abend!!!
    *greetz*

  9. #19
    LilaTiger
    Gast
    Lass mich raten du hast dir diesen Wisch ausgedruckt und ihm Auto liegen

    da steht das genau drauf was du gerade geschrieben hast

  10. #20
    fate_md
    Gast
    Was ist das denn fürn mysteriöser Wisch? Bringt einen das im Zweifelsfall weiter? Wirkt irgendwie wie so n Gutachten für lasierte Rückleuchten.

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