Zitat von
ice tiger
Hab sogar gefragt, was wäre, wenn ich vor Ort den Serienzustand wiederherstellen könnte.... die darauf: nö...das könnten wir nicht machen, weil dann ja ein eventueller Tatbestand flöten gehen würde... Muss vom Tüv überprüft werden...
Ich meine ich weiß, dass sowas normal eingetragen sein muss, aber warum dürfen dann Hersteller wie Eufab oder raid auf ihrer Filter "tüvgeprüft" schreiben????
Nochmal zum Auto... Die haben das ja nicht still gelegt... Bloß was mach ich, wenn der Tüv das jetzt macht?? Wäre doch eigentlich schwachsinnig, weil der Serienzustand sofort wiederhergestellt werden könnte, oder?(Hab den Originalenkasten auch hier...)
Ich mein, nicht das der jetzt anfängt:... öhm also die Eintragung hier gefällt mir nich und die auch nich und eigentlich isses hier 3mm zu wenig gezogen und da 0.5 cm zu tief...
Das ja was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet...
mfg