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Thema: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

  1. #81
    corsafreak
    Gast
    Hi,

    man kann es so schon genau messen. Bei mir sind auf dem Glas Striche die die Lichtaustrittskante( Reflektorunterkante) angeben(knapp 1cm Unterschied zum Glasende). Aber in dem Falle wird es wohl um ne Lichtaustrittsmeßung nicht herum kommen. Und es gilt fürs Abblendlicht. Standlicht wäre ja unsinnig. Liegt beim Tigra ja innen und tiefer.
    @TigraFan:Wenn du Glück hast, Meßfehler.

    Also 500mm Bodenfreiheit zur Lichtaustrittskante (Reflektorkante) des Abblendlichtes. Korrigier mich einer wenns falsch ist!

    Mfg CF

  2. #82
    TigraFan2004
    Gast
    Sieht dann wohl so aus, dass die Spezialisten wohl falsch gemessen haben. Damit gewinne ich zwar wieder 2-3 cm, sind aber immer noch 5 cm zuviel, die ich das Fahrwerk noch hochschrauben muss. :x

    5cm Abstand zwischen Reifen und Kotflügel sind aber einfach zuviel und mit ner 17 Zoll+ andere Reifen-Kombination kann ich 5 cm nicht ausgleichen. Werde vermutlich daher beide Radkasten bearbeiten lassen, um diese weiter nach unten zu bekommen.....

  3. #83
    Brainworm
    Gast
    Hallo Opelfahrer

    Bin aus einem anderen Lager (HONDA)zu euch gekommen um euch vielleicht zu helfen, wenn es um das leidige Thema 50 cm Scheinwerfer geht.

    Vorgeschichte:

    Ich fahre einen Honda Civic EG Hatchback, so wie man ihn in der Sig sieht. Dieser hat im Serienzustand eine Tiefe von ca. 50 cm an der Scheinwerferunterkannte, also ein potenzielles Opfer für diesen §70 (nicht §50 wie im Anfangspost erwähnt). Da mein Wägelchen doch schon den ein oder anderen TÜV Eintrag erfahren hat, war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Prüfer (leiber der, als GrünWeiß) entdeckt, dass ich ein ganzen Stück drunter bin mit meinem Fahrwerk.

    Am 08.04. ging es dann mal wieder zum TÜV, diesmal nur wegen paar Felgen. Das erste was dem Prüfer auffiehl, war meine Scheinwerferhöhe, die er sofort nach gemessen hat. Er wies mich darauf hin, dass ich zu tief bin (sag blos). Naja, die Felgen wurden dann eingetragen, aber im Prüfbericht der Dekra steht, dass es erst in die Fahrzeugpapiere übertragen werden kann, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StZVO vorgelegt wird. Jo, und nu? Woher nehmen?

    Hab mich also kundig gemacht und auch irgendwann einen Namen erfahren und eine Telefonnummer dazu. Den guten Menschen hab ich angerufen und bissel mit ihm geschwanzt. Er meinte ich solle ihm einen Formlosen Antrag auf Sondergenehmigung, die Kopie des Dekra Berichtes und eine Kopie meines Fahrzeugscheins zusenden. Da es nicht so weit weg von mir war, bin ich heute dort vorbei gegangen.
    Der Kollege war auch da und ich hab ihm alles gegeben und gefragt, wie das nun aussieht, ob alles klappt ect. Er meinte, dass alles klar gehen würde und ich am Donnerstag (21.04) die Sachen abholen könnte.

    Also jetzt heißt es warten. Klang aber sehr zuversichtlich.

    Ach ja, nochwas, er meinte, dass es nur bei ihm möglich ist, so eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, welche dann aber für ganz Deutschland gilt (bin aus Sachsen).

    Ich halte euch auf dem laufenden und werde das Ding einscannen, sobald ich es in den Fingern halte.

    Bye


  4. #84
    Hoppelflitzer
    Gast
    ja wenn das stimmt und es auch so kommen wird, das der Herr dort dir die Ausnahme bestätigt, dann wird er wohl bald min.4Wochen nur noch solche Ausnahmen tippen werden!! :wink:

  5. #85
    No-More
    Gast
    jupp.... das denk ich auch....

  6. #86
    Leonis
    Gast
    Also ich habe bei mir eben mal gemessen.

    Bei mir sind es vom Boden bis zur Unterkante Licht 47 cm.

    Hatte bisher noch nie Probleme, war erst im November beim Tüv und der hat nichts gesagt.

  7. #87
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
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    17.01.04
    Beiträge
    4.655
    Hallo Saxxe :wink: , die Behörde in Saxxen sitzt in Chemnitz in der selben Strasse wie die Zulassungsstelle , da war es bis vor 3 Jahren so das mann von der Dekra in der Neefestrasse dahin gefahren ist zum anmelden bzw eintragen , dann ging mann in 2 Stock um die §70 zu beantragen , bekam den Zettel sofort zurück und unten dann wieder alles eingetragen >>>was für eine schöne Zeit !!!!

    ich war da auch schon , aber da war die Zeit vorbei , ausserdem war mein Auto in Thüringen zugelassen , die Ausnahmegenehmigung wurde mir verwehrt , ich sollte die in WEIMAR beantragen ( bla bla AMT 53 Herr STILLER !!) , diese nette Sesselfur**r hat das komplett abgelehnt und wollte mein Auto stillegen lassen , das ganze zog sich 1,5 JAhre hin und hat nur Ärger gemacht, selbst der DplIng.der DEKRA bekam ein drüber , was ihm einfällt mir zu empfehlen das zu beantragen, daher halte ich das für unwahrscheinlich das du was bekommst , wenn die überhaupt dran denken das zu bearbeiten musst du nach DD oder auf den Lausitzring zur DEKRA ins LICHTECHNISCHE INSTITUT und da wird mit deinem Auto und der aktuellen Konfiguration ein LICHTGUTACHTEN erstellt >>>kostet nur 3000 EURO !!! Porsche und SLK und CO bekommen das ab WERK , aber da bezahlt das derHersteller des KFZ bei Erlangung der KBA-Nommer für die Modellreihe ........ so long wir warten auf dein Gutachten !!!

  8. #88
    Bnez
    Gast
    Also ich persönlich verfolge dieses Thema hier seit ca. 2 Jahren. Seit dem wurden Hunderte Beiträge verfasst, es wurde sich, verständlicherweise!, noch und nöcher drüber aufgeregt über das Thema. Wäre es nicht besser, das sinnlose Geschwafel und die Aufregerei endlich sein zu lassen und folgendes festzuhalten:

    1.)Alles was unter 50cm ist(-Toleranzgrenze) ist illegal und KANN beanstandet werden, TÜV hin oder her
    2.) Wir, die Fahrer sind eben nun mal die Leid tragenden
    3.) Alles Tuning- Zeugs (Fahrwerke Federn etc) ist eben Geldmacherei und die interessieren unsere Probs n SCHEISSDRECK
    4.) Die Butzilei handelt nach der verdammten Bürokratie und kann auch nix dafür
    5.)Fahrt solange ihr erwischt werdet.Dann dreht s höher, wechselt eben an nem Sa. das Fahrwerk, schiebt euch n Höherlegungskit rein, zahlt die Verwarnungsgebühr, drehts danach wieder runter und LEBT DAMIT!!! :!: :!: :!:

  9. #89
    Brainworm
    Gast
    @Fasemann Jepp ist in Chemnitz wo ich war. RP Chemnitz. Und der gute Herr klang recht zuversichtlich. Am Donnerstag werde ich es sehen. Dann bin ich hoffentlich endlich Street Legal. Dann kann mich die Bullerei von mir aus anhalten

  10. #90
    Leonis
    Gast
    Weis jemand wie die Toleranzgrenze ist?

    Leut, ich peil das nicht so wirklich, da legt man sein Auto tiefer, geht zum Tüv, der nimmt es ab - dafür legt man auch noch ordentlich Kohle hin, von der tieferlegung ganz zu schweigen und dann kommt man in eine Kontrolle und aus die Maus!
    Wie kann das sein??? Eigentlich sollte man doch davon aus gehen das wenn der Tüv sein OK gibt es auch wirklich OK ist! - Oder sehe ich das falsch??? - Wenn der Tüv sagt es ist OK und sein Servus gibt, warum ist es dann Ilegal???
    Wenn man am ende wieder ein neues (höheres) Fahrwerk einbauen muss, war das vorher doch alles fürn Ar...., zumal man dann wieder zum Tüv muss und den dan wieder bezahlt.

    Sollte man da nicht den Tüv der das mal abgenommen hat zur rechenschaft ziehen??? - Ich meine immerhin geht es da um Eurichs und das nicht gerade wenig.

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