Hallo !
Ich fahre einen getunten Tigra mit KW Gewindefahrwerk,9x16Zoll Felgen auf 215/40 Reifen und so einigen Tuningteilen mehr. Ist auch alles vor 4 Jahren vom TÜV abgenommen worden ohne Probleme. Auch bei weiteren TÜV-Terminen gab es nie eine Beanstandung. Hab das Gewindefahrwerk vorne bisher nie verstellt, es war immer so an die 7-8cm tiefergeschraubt.
Am Montag kam ich wieder einmal in eine Polizeikontrolle und dort wurde der Abstand zwischen Lichtscheinwerferunterkante und Boden gemessen, bei mir waren es so an die 43 cm, daher wurde mir die BE entzogen, die hätten das Auto beinahe an Ort und Stelle beschlagnahmt. Jetzt hab ich nen Mängelbericht und ne Anzeige erhalten, da laut Polizei der Mindestabstand zwischen Lichtscheinwerferunterkante und Boden nach § 50 StVZO 50 cm sein müssen.
Ein Tigra im Serienzustand hat ja grade mal circa 50-51 cm Abstand zwischen Boden und Lichtaustrittskante, dann wäre ja ne Tieferlegung von mehr als 3 cm (bei ner Abstandstoleranzgrenze von 48 cm) illegal am Tigra (mit den Originalreifen bzw. anderen Felgen und Reifen mit gleicher Höhe wie im Originalzustand)
Hab daher Fragen und wäre für Antworten sehr dankbar !
1.Wie lange gibt es überhaupt den § 50 STVZO in der derzeitigen Form, wurde der in den letzten Jahren überarbeitet ?
2. Gibts ne Möglichkeit, eine Sondergenehmigung vom TÜV zu bekommen für die niedrigen Lichtscheinwerfer ?