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Thema: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

  1. #41
    ich wiederhole nochmals ihr seid "NACHWEISPFLICHTIG" wenn die polizei was sehen will dann müsst ihr denen mindestens ne eintragung zeigen ! net umsonst haben viele Hersteller papiere dabei was sie sich wenns nach euch geht eigentlich sparen könnten und denk an den Thread mit dem Calibra fahrer der bekam 3 Punkt in Flensburg und ne Geldstrafe obwohl ein E zeichen auf den SW waren und er konnte rechtlich auch nichts erreichen da der anwalt das obenstehende genauso sagte !


    wer schrieb das mal "unwissenheit schützt vor Strafe nicht" derjenige hat hier vollkommen recht das mit dem E-zeichen das man keine papiere oder sonstwas braucht wisst ihr wo das herkam ? von den ebay verkäufern seitdem die das drinstehen haben gibts dieses Thema sehr oft hier im Forum und ich hatte schon mehrere angeschriebe jeder lehnte es förmlich ab mir was konkretes zu sagen selbst FK hab ich angeschrieben das einzigste was kam nein ist zulässig und braucht keine papiere wenn man aber jemanden darum bitte dieses in schriftlicher form zu zuschicken mit stempel und Unterschrift hört und sieht man von denen NICHTSMEHR nicht mal wenn man selbst zahlen würde das schicken usw. !
    da sollten sich einige mal gedanken machen und den ebayhändlern vertraue ich erlich gesagt genauso wenig wie unseren Bundeskanzler

  2. #42
    Theux
    Gast
    Ich gebe dir ja Recht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Aber so kann man doch alles hinterfragen. Was macht es denn für einen Unterschied, ob du nun ein Teil hast, wo nur das E-Kennzeichen drauf ist oder ob du noch ein Schriftstück dazu hast? Was sagt das Schriftstück mehr aus als die Kennzeichnung auf dem Tuningteil?

    Wenn man sich nun was eintragen lässt, dann kann das bei einer Verkehrskontrolle auch beanstandet werden. Wilst du dann den TÜV-Prüfer immer mit dabei haben, der die Eintragung vor der Polizei nochmal bestätigt? ;-)

    Aber Scherz beiseite. Ich will jetzt keinen Streit anfangen und auch nicht die Rechtsprechung und Gesetzgebung neu definieren. Aber bisher habe ich keinen Gesetzestext gesehen, wo geschrieben steht, dass man zusätzlich zu einem Tuningteil, welches mit einem E-Prüftzeichen versehen ist, noch Papiere braucht. Wozu wäre dann sonst das Prüfzeichen?

  3. #43
    wenn eingetragen ist haste wesentlich mehr chancen ohne beanstandung davon zu kommen also ohne !
    noch dazu ist auf dem schriftstück ein gültiger Stempel+unterschrift was deine SW nicht haben !!!!

    ein sehr gutes beispiel:
    Klarglasscheinwerfer mit Angeleyes und manueller verstellung ! ist ein E zeichen drauf aber kleinerlei papierstücke und trotzdem darft du es nicht fahren weil du ein Auto mit Elektrischer verstellung hast und dann auch SW mit elektrischer verstellung brauchst somit ist dieses Teil trotz E-Zeichen nicht zugelassen nur wenn du manuelle verstellung hast so und da ist es auch net viel anders.

    Ihr lest anscheinend nichtmal richtig ich sagte der Tüver hat mir gesagt " es muss nicht eingetragen werden bedarf auch keinen Gutachten o.ä. was hinterlegt das diese wirklich geprüft worden sind usw.) aber da es in letzter Zeit immer mehr sachen gibt mit gefälschten E Zeichen will man meisten seit neuen eine bestätigung sehen (nicht jeder aber die meisten) und da bist du dann halt nachweispflichtig

    sprich besorg dir was oder lass es eintragen und jammer dann nicht hier und auch nirgends anders rum wenn se dich anhalten und du bekommste ne Mängelkarte ...... ich gebs von meiner seite auf gegen Stuhrheit kommt man leider net an ....

    selbst wenn man denen nen Zettel unter die Nase reibt mitm auszug vom gesetzt werden sie einem trotzdem ne strafe aufbrummen weil einfach mal was ausdrucken kann jeder ! es steht z.B. net drin das man keinen nachweis braucht es steht aber auch nicht DEUTLICH drin das man KEINEN braucht !!!!
    ich will euch quasi nur zurenden mal richtig darüber nachzudenken um euch einiges an ärger zu ersparen !!!

  4. #44
    DJ BigMac
    Gast
    so, hab jetzt gerade nochmal tüv angeschrieben, nachdem ich ja am freitag mit einem telefoniert habe und er sagte was eine e-nr hat braucht keine papiere. wenn ich das nun schriftlich bestätigt bekommen habe werde ich es hier nochmal posten.

  5. #45
    The Rock
    Gast
    jo mach das am besten mal als pdf oder so anhängen

  6. #46
    MKCB
    Gast
    Hab mal ne Anfrage bei nem Händler gestartet und dabei ist das rausgekommen!

    "die Leuchten haben ein E-Prüfzeichen, dadurch muss nichts eingetragen werden. Wäre ein "Papier" dabei, dann wäre es eine ABE. Das E-Prüfzeichen ist aber so etwas wie eine ABE."

    Ich weiß langsam nicht mehr was ich glauben soll?!?!?

  7. #47
    Senior
    Registriert seit
    30.05.03
    Beiträge
    3.055
    ich weiß auch nicht mehr weiter....
    was sagt denn unsere Forums-Polizist Noam dazu??
    er müsste es ja eigentlich wissen bzw kann bei der quelle nachfragen

  8. #48
    Zitat Zitat von DJ BigMac
    so, hab jetzt gerade nochmal tüv angeschrieben, nachdem ich ja am freitag mit einem telefoniert habe und er sagte was eine e-nr hat braucht keine papiere. wenn ich das nun schriftlich bestätigt bekommen habe werde ich es hier nochmal posten.
    wenn du das schriftlich mit Stempel und Unterschrift bekommst wäre es sehr vom vorteil wenn du dies mir auchmal zuschicken könntest allerding wäre mir eine kopie vom orginal lieber als pdf den Brief kann ich ja zahlen !!! NUR DANN würde ich meine SW und RL NICHT eintragen lassen ansonsten werden die eingetragen bei meiner HU weil ich nunmal auf nummer sicher gehen will !


    was noam dazu würde ich auch gerne wissen der hält sich aus so einer diskusion komischerweise immer raus obwohl er Polizist ist !

    PS: das ein Händler sowas sagt ist sowieso klar weil denen gehts ums geld da ist es doch denen wurscht wenn du dann probleme hast

  9. #49
    MKCB
    Gast
    Das wäre ja vom Händler richt grob fahrlässig und Betrug noch obendrein! :evil: :evil:

    Sch... Geldschneider!

  10. #50
    was meisnte warum die meisten garkeine antwort darauf geben

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