das war einmal, bodenfreiheit ist seit anfang 2004 bestangteil der stvzo :!:
das war einmal, bodenfreiheit ist seit anfang 2004 bestangteil der stvzo :!:
also anscheinend gibt es ja das gesetz mit den 7 und 8cm wo einem ein messklotz den schweren:-) Streifenpolizisten alltag erleichtern kann :wink:
@ds
haste da grad den entsprechenden paragraphen zur hand? hab grad n bissl auf www.verkehrsportal.de gesucht, hab aber nix gefunden, die suche da spuckt auch nix brauchbares aus.
Wo behaupte ich das?Zitat von floker
Ich schreib immer "soweit ich weiss","meiner meinung" usw,also wo liegt das problem (nur zur info,alle themen die ich angeblich falsch beantwortet hab,da hat mir dann mindestens eine person zugestimmt und auf einmal war ruhe
Ich bin nicht der,der gleich unter der gürtellienie oder beleidigend vor geht
Wenn dies immer der fall wäre,dann müsste man hier jeden 2ten threat rum maulen oder sich gleich gegenseitig ankotzen
Ich will hier mit keinem stress,aber die allgemeine situation bei euch ist sehr angespannt und sehr von oben herab,hier gibt es paar gute dinge,aber das vergeht einem dabei.Und der meinung bin ich leider nicht allein.
Ist schade,wenn es sowas in einem forum geben muss.
uiii...weniger farben....da kriegt man ja augenkrebs
edit:
achso, wegen des gesetzes mit der bodenfreiheit, biste dir da sicher @ ds?
hab mal bei verkehrsportal im forum gefragt, ergebnis siehe HIER
ganz sicher. unser "hausprüfer" informiert mich über diese sachen und zeigt mir auch entsprechende rundschreiben.
paragraph wäre trotzdem nice, im forum bei www.verkehrsportal.de kennt dass leider niemand, bzw. wird gesagt, es gibt keinen solchen paragraphen.
link zum thread sieh voriges post
mir ist ein solcher § auf unbekannt...
wenn ich ab feb wieder im esd bin guck ich ma in die aktuellste stvzo
meine unterlagen liegen zu weit weg
edit:
In der StVZO Aktueller Rechtsstand: 10. November 2004 hab ich nichts gefunden. Könnte also höchstens als Anlage angeführt sein, was ich aber bezweifel.
ds bissu sicher dasses ne änderung in der zo desbezüglich gab? dann frag ich mich nämlich mal schlau
bislang gab es keine vorschrift vom gesetzgeber. es gab nur eine prüfrichtlinie intern beim tüv. wenn du aber mal vor gericht warst, und man klären musste ob ein fzg verkersgefärdent ist, wurde ein sachverst. befragt, und der hat nach seinen prüfvorgaben bewertet. der richter ist dann meist der bewertung gefolgt.
und nu is diese interne richtlinie bestandteil der stvo geworden. seit 1.1.
ich werde mal unsern felgentom fragen an welcher stelle das steht.
das schreiben hierzu hab ich selbst gelesen. ich irre mich nicht.