"Was ist, wenn ich als Privatkunde ein Auto mit Mängel erwischt habe? Sie können wählen zwischen >> Mängelbeseitigung << oder >> Ersatzlieferung <<. Anders ausgedrückt: Soll repariert oder die Ware ausgetauscht werden ? Da gibts natürlich Grenzen. Wegen einer defekten Glühbirne können Sie z.B. kein neues Fahrzeug verlangen. Generell darf der Verkäufer wie bisher auch zweimal versuchen, den Fehler zu beheben. Klappt das nicht und kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Auto) in Frage, können Sie wählen zwischen >> Rücktritt << (Geld zurück) oder >> Preisminderung <<."
Da ja in Wiebkes Fall "nur" ein Stopfen fehlt, der zwar eine große Wirkung hat, aber MIT Stopfen müsste das Problem ja behoben sein, ist eine Ersatzlieferung wohl ausgeschlossen. Davon abgesehen wäre die Lieferzeit ja wieder n paar Monate...
:wink: Da würd ich auch den Stopfen vorziehen! :P
Und nen schicken Leihwagen gabs ja auch.
MfG, Sascha 8)