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Thema: TÜV Fragen

  1. #1
    TomekRS
    Gast

    TÜV Fragen

    Hey Leute!

    Bei mir steht der TÜV jetzt an. Muss jetzt im November zum TÜV.
    Ist es schlimm wenn ich erst im Dez oder Jan gehe?

    Zweite Frage:
    Mein Linker Scheinwerfer ist undicht. Da ist ab und zu wasser drin. UND mein Standlicht geht nicht. (Hat der vorbesitzer abgeklemmt).
    Würde ich damit durch den TÜV kommen?

    Dritte Frage:
    Wie kann der Vorbesiter das Standlicht abeklemmt haben? Gibts da irgendwo eine bestimmte stelle wo man was rausziehen muss? Im sicherungskasten sind die sicherungen drin.

  2. #2
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von The Alchemist
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    10.11.03
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    3.178
    ist die frage ernst gemeint?

    natürlich kannste dein TÜV datum überziehen, wenn du dann angehalten wirst zahlste strafe.

    ohne Standlicht... hmmm... vom tüver abhängig, normal muss es gehn, vielleicht kannste ihm erzählen das die birnchen i.A. sind.

    notfalls, AEs auf ebay, da isses Paar billiger als ein serien scheinwerfer, das problem wenn du dir nur einen scheinwerfer holst, ein neuer ist noch richtig klar, dein gebrauchter wird schon trüb sein, die dürfen aber glaube nur geringfügig unterschiedlich sein...

    Wahrscheinlich am Kabelbaum direkt am scheinwerfer, check mal den Stecker. ansonsten... suchen... War das so ein Genie mit blauen Standlichtbirnen und "Notaus-Schalter" wenn die grünen umme ecke kommen?

    mfg. Flo

  3. #3
    amos
    Gast
    Wie lange darf ich den TÜV überziehen?

    Bei nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen:
    • Zwei bis vier Monate : € 15,-- </I></I></I>
    • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
    • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
    Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
    • Bis zu zwei Monaten: € 15,-- </I></I></I>
    • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
    • Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
    • Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
    Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

  4. #4
    TomekRS
    Gast
    aha ... alles klar Vielen Dank!

  5. #5
    amos
    Gast
    Das heisst du darfst 2 Monate überziehen, ab dann darf das grüne Männchen kassieren. Anders bei Bussen und LKW's.. usw.

    lG

  6. #6
    stevie
    Gast
    ich würde an deiner stelle auser das wasser im scheinwerfer alles machen denn desto eher bekommst du tüv auf dein auto

  7. #7
    Biker1885
    Gast
    Zitat Zitat von The Alchemist Beitrag anzeigen
    notfalls, AEs auf ebay, da isses Paar billiger als ein serien scheinwerfer, das problem wenn du dir nur einen scheinwerfer holst, ein neuer ist noch richtig klar, dein gebrauchter wird schon trüb sein, die dürfen aber glaube nur geringfügig unterschiedlich sein...
    naja , das stimmt net ganz, die scheinwerfer kosten bei ebay neu ca 55 € und nen paar AEs kosten 130 €

  8. #8
    Senior VIP (Spender)
    Forumspartner
    Avatar von The Alchemist
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    10.11.03
    Beiträge
    3.178
    sind dann aber net die von Valeo, oder?

    als ich das letzte mal einen bebraucht habe, weils damals noch keine Tuning Variante gab, mein ich, hätte der um die 170€ gekostet... im Zubehör, nicht beim FOH, der wollte 220€

    mfg. Flo

  9. #9
    Biker1885
    Gast
    Zitat Zitat von The Alchemist Beitrag anzeigen
    sind dann aber net die von Valeo, oder?

    als ich das letzte mal einen bebraucht habe, weils damals noch keine Tuning Variante gab, mein ich, hätte der um die 170€ gekostet... im Zubehör, nicht beim FOH, der wollte 220€

    mfg. Flo
    also der hier schon

    http://cgi.ebay.de/SCHEINWERFER-OPEL...QQcmdZViewItem

  10. #10
    TomekRS
    Gast
    Ich glaub ich weiß woher der Scheinwerfer Wasser zieht. Ein Stecker ist nicht drin. Hab ein Thema gerade seperat dafür eröffnet.

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